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Heizkanonen und Generatoren UN 3363 oder UN 3528 #24864 24.05.2018 15:55
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Martin286 Offline OP
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Hallo liebes Forum,

ich benötige Eure Hilfe bei der Zuordnung von Heizkanonen und Stromerzeugern, welche per Luftfracht befördert werden sollen und bereits in Betrieb waren.

Zum einen gibt es die UN 3363 (Gefährliche Güter in Maschinen / Geräten) für Maschinen mit GG in Form von Rückständen von max. 0,5L. Diese brauchen keine geprüfte Verpackung.
Allerdings kann man die Nummer nur nehmen falls es keine "richtige Versandbezeichnung" in Abschnitt 4.2 gibt.

Zum anderen gibt es die UN 3528 (Verbrennungsmotor / Verbrennungsmaschine mit Antrieb durch entzündbare Flüssigkeit). Die A208 die bei der Nummer beachtet werden muss sagt: "Diese Eintragung gilt für Motoren und Maschinen, die über Verbrennungsmotorensysteme oder Brennstoffzellen mit Kraftstoffen betrieben werden, die als GG klassifiziert sind (z.B. Verbrennungsmotoren, Generatoren, Kompressoren, Turbinen, Heizvorrichtungen usw.)...Motoren und Maschinen, die Kraftstoffe enthalten, die die Klassifizierungskategorien der Klasse 3 erfüllen müssen...der UN 3528 ...zugeordnet werden).
Hier muss dann eine geprüfte Verpackung genommen werden.

Das verwirrt mich nun, bzw. verunsichert mich.

Mein Ziel ist es, keine geprüfte Verpackung zu verwenden. Die Abmaße der Generatoren sind zu groß, für die auf dem Markt verfügbaren Kisten. Zumindest habe ich nur welche mit einer Grundfläche von 120x80 gefunden. Der Bau + Prüfung ist langwierig und teuer. Zudem ist es shcwierig überhaupt einen Hersteller zu finden, welcher bereit ist nur 3 Stück zu produzieren.

Ich kann sicherstellen, dass unsere Stromerzeuger und Heizkanonen weniger als 0,5 L Benzin/Diesel/Öl enthalten.
Darf ich die UN 3363 dann nehmen? Oder ist die UN 3528 eine "richtige Versandbezeichnung" für die Geräte nach Abschnitt 4.2 und "schlägt" damit die UN 3363.

Wie gesagt, es wäre extrem wichtig für uns auf die UN 3363 auszuweichen.

Es wäre super wenn Ihr mir Feedback geben könntet.

Viele Grüße
Martin

Re: Heizkanonen und Generatoren UN 3363 oder UN 3528 [Re: Martin286] #24865 24.05.2018 16:20
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Hallo,
wenn die Maschine die Bedingungen der A208 erfüllt und der Benennung (warum sollte ausgerechnet diese Benennung keine richtige Versandbezeichnung sein?) zu UN 3528 entspricht, und man die A107 ernst nimmt, besteht wohl wenig Aussicht, mit der Zuordnung zu 3363 durchzukommen. Aber die ICAO-Experten hier kennen vielleicht eine Möglichkeit, wie sie im Landverkehr für große, unverpackte Gegenstände besteht, so daß eine Verpackung nicht notwendig wäre. Vielleicht über die VA 378, die keine Verpackungen vorschreibt und auf Teil 4 Kap. 1 ICAO verweist.
Gruß
M.A.T.

Re: Heizkanonen und Generatoren UN 3363 oder UN 3528 [Re: Martin286] #24866 24.05.2018 18:30
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Hallo Martin,

Deiner Beschreibung nach sind durch Eure "Maschinen" doch die Bedingungen der A208 erfüllt.
Ich verstehe nicht ganz aus welchem Grund Du die Maschinen unbedingt unter der UN 3363 versenden möchtest. Für die UN 3528 ist keine Baumustergeprüfte Verpackung erforderlich. Das einzige was ich, aus Erfahrung mit diesen Produkten, anraten würde, wäre eine flüssigkeitsdichte Auskleidung um eventuell austretende Flüssigkeiten sicher aufzufangen. Das heißt wenn Ihr z. B. Kisten, Verschläge oder Palettenkarton zur Verpackung nutzt einfach eine ausreichend größe "Tüte" (wir nehmen dafür Schrumpfhauben) und dann die Maschinen reinstellen. Das geht auch wenn du die Maschinen einfach auf einer Palette befestigst. Hier muss nur gewährleistet sein das die Folie nach oben so verschlossen wird das dem Luftsicherheitsgesetz genüge getan wird.

Gruß
Markus

Re: Heizkanonen und Generatoren UN 3363 oder UN 3528 [Re: Martin286] #24880 28.05.2018 09:30
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Hallo Markus,
in VA378 und den Sonderbestimmungen A67, 70, 87, 208 kann ich nicht herauslesen, dass keine geprüften Verpackungen bei der UN3528 verwendet werden dürfen. Woher nimmst du die Info?
In der Sonderbestimmung A48 bei der UN 3363 steht es explizit drin das keine erforderlich ist.
Das mit dem auskleiden der Kiste, zusätzlichem Einpacken der Geräte in eine große Plastiktüte und auffüllen des Zwischenraums mit ausreichend Vermiculit ist klar. Muss auch nach VA962 bei UN 3363 erfolgen.

Wie gesagt, ich muss die Geräte ohne bauartgeprüfte Verpackung versenden.

Um nochmal auf Dich zurückzukommen, woher nimmst Du die Info, dass keine Bauartprüfung bei der UN3528 verwendet werden muss?

Ich hatte auch nochmal meine Dozentin vom PK-Lehrgang angeschrieben. Sie meinte, dass man sich bei der UN 3528 auf das beinhaltete Gefahrgut bezieht, in dem man hier davon ausgeht, dass das z.B. Generatorensystem komplett gefüllt ist.
Sie würde auch die UN 3363 wählen, wenn im System Öl + Kstf von weniger als 0,5L sind.

Gruß
Martin

Re: Heizkanonen und Generatoren UN 3363 oder UN 3528 [Re: Martin286] #24882 28.05.2018 14:47
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Servus Martin286,

umgekehrt wird ein Schuh daraus. Weder die PI 378 noch die Sondervorschriften A67, A70, A87 und A208 fordern eine bauartgeprüfte Verpackung.

Hinsichtlich der Zuordnung zu UN 3363 darf ich darauf hinweisen, dass das so einfach nicht geht. Schließlich ist die Zuordnung UN 3528 und die bleibt auch, wenn nur kleine Mengen von 0,5 l enthalten sind. Siehe auch Satz 3 der PI 962.

Gruß aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: Heizkanonen und Generatoren UN 3363 oder UN 3528 [Re: Martin286] #24883 28.05.2018 20:24
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Hallo Martin,

die Zuordnung der von Dir beschriebenen Maschinen ist, meiner Meinung nach, sowohl in der PI 378 (Einleitung und a) Satz 1) und in der SV 208(Satz 1 und Satz 2) zu finden. Was somit auf die UN 3528 hinweisen sollte.

"Um nochmal auf Dich zurückzukommen, woher nimmst Du die Info, dass keine Bauartprüfung bei der UN3528 verwendet werden muss?"
Hier sehe ich die PI 962, im Vergleich zur PI 378, als restriktiver an da hier zumindest einige Vorgaben bezüglich der zu wählenden Verpackungen gemacht werden. Auch wenn diese, SV48, keinerlei Prüfung bedürfen

Die PI 378 ist ein schönes Beispiel dafür das in diversen Absätzen der Gefahrgutregelwerke das gelesen werden muss was NICHT geschrieben steht.
Soll heissen, hier sind bezüglich Verpackungsauswahl keinerlei Vorgaben für Material, Ausführung oder ähnliches gemacht.
Je nach Größe der zu befördernden Maschinen ist es ausreichend diese z. B. auf einem Transportschlitten zu befestigen.
Warum hier nicht auf die SV48 verwiesen wird....wer weiß das schon. (vielleicht weil hier im Grunde keinerlei Verpackung erforderlich ist)

Gruß
Markus

Re: Heizkanonen und Generatoren UN 3363 oder UN 3528 [Re: Martin286] #24885 29.05.2018 10:53
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Hallo, Martin,
ganz kurz: was nicht verboten ist, ist erlaubt. Wenn keine UN-Verpackung vorgeschrieben ist, muß man keine nehmen. Darum verwies ich eingangs auf die VA378.
Bei der Aussage Ihrer PK-Dozentin wäre ich, angesichts der übereinstimmenden Auslegung hier im Faden, sehr skeptisch.
Gruß
M.A.T.

Re: Heizkanonen und Generatoren UN 3363 oder UN 3528 [Re: Martin286] #24900 01.06.2018 10:49
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Hallo zusammen,

gut, dann werde ich die UN3528 nehmen und auf eine bauartgeprüfte Verpackung verzichten.
Mich hat es halt ein bisschen wuschig gemacht, da es in der SV48 steht und bei UN3528 nicht darauf verwiesen wird, bzw. es explizit woanders steht.

Vielen Dank euch allen.

Gruß
Martin


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