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Gaspendelung
#2489
20.01.2005 09:28
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Gandalf
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Held der Gefahrgutwelt
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OP
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo zusammen,
ich hab da mal ne Frage, die sich nicht nur ausschließlich auf Gefahrgut bezieht (aber auch). Kann mir jemand sagen wie sich das mit dem Gaspendelverfahren verhält? Ist es für Gefahrgut zwingend vorgeschrieben? Müssen heute alle Neufahrzeuge das Gaspendelverfahren können? Wenn ja, ab wann ist so? Hintergrund ist, das wir gerade ein kleines Tanklager planen und beim Thema Emissionen mit Gaspendelung konfrontiert sind. Es können (oder wollen) aber einige Anlieferer keine Gaspendelung? Die eingesetzen flüssigen Stoffe können auch Gefahrgut sein. Vielleicht kann mir da jemand ein paar Informationen geben. Danke.
Gruß Gandalf
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Re: Gaspendelung
[Re: Gandalf]
#2490
20.01.2005 11:09
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Willi_Pape
Großmeister
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Großmeister
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Hallo Gandalf, die Gaspendelung kommt aus dem Gefahrstoffrecht. Du findest die Vorschrift zur Pflicht der Gaspendelanlage in der TRbF 20 unter Punkt 9.
Die Verpflichtung der Beförderer, das eine Vorrichtung am Fahrzeug sein muß, steht in der TRbF 60 Nr. 7 Punkt 3. Sie lautet:
" 7 Verbote / Gebote
Neben den gefahrgutrechtlichen Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter ist Folgendes zu beachten:
(1) Aus unterteilten ortsbeweglichen Behältern, in denen brennbare Flüssigkeiten verschiedener Gefahrklassen zusammen transportiert werden, dürfen diese nur so abgefüllt werden, dass gefährliche Flammpunktunterschreitungen durch Vermischungen nicht auftreten.
(2) Zur Vermeidung von gefährlichen Vermischungen dürfen in unterteilten ortsbeweglichen Behältern Ottokraftstoffe und Heizöl nicht zusammen transportiert werden.
(3) Die Schlauchleitung für das Gaspendeln muss am Fahrzeug mitgeführt werden.
(4) Zapfeinrichtungen müssen gegen Benutzung durch Unbefugte gesichert sein.
(5) Anschlussstutzen für Gaspendelleitungen, über die drucklos betriebene Tanks auch be- und entlüftet werden, dürfen nicht verschlossen werden."
Mit freundlichem Gruß Willi Pape
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Re: Gaspendelung
[Re: Willi_Pape]
#2491
20.01.2005 13:20
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Gandalf
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Hallo Herr Pape,
danke für die schnelle Antwort. Das heißt also, für brennbare Flüssigkeiten (Fp < 55 °C) ist Gaspendelung vorgeschrieben. Für andere Stoffe also nicht? Wie ist das bsp. mit organischen, nicht brennbaren Flüssigkeiten die stark riechen? Wie wird das bsp. in großen Chemieunternehmen gehandhabt? Falls Sie das jetzt nicht genau wissen, weil Sie ja nicht in einem großen Chemieunternehmen beschäftigt sind, sondern in einem anderen großen Unternehmen, vielleicht kann mir ja auch jemand anderes noch was dazu sagen.
Gruß Gandalf
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