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Dokumentation freigestellte Mengen EQ #24890 30.05.2018 14:02
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DJSMP Offline OP
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Hallo zusammen,

in 3.5.6 ADR ist festgelegt, das bei EQ in einem der Begleitdokumente der Vermerk "GEFÄHRLICHE GÜTER IN FREIGESTELLTEN MENGEN" und die Anzahl der Versandstücke angegeben sein muss.

Wie interpretiert ihr die Passage "Anzahl der Versandstücke"? Muss das eine Gesamtanzahl der pro Verladung übergebenen EQ-Versandstücke sein oder genügt beispielweise in einem Verlademanifest mit 20 Seiten und unterschiedlichsten Nichtgefahrgut und Gefahrgutpositionen, wenn da immer mal der genannte Hinweis und "Anzahl Versandstücke: 1" oder "Anzahl Versandstücke 3" eingetragen ist?

Ich persönlich wünschte mir die Gesamtanzahl, weil der Fahrer ja bis 1000 zählen müsste. Aber eine eindeutige Regelung steht leider nicht drin.

Ist ihm zuzumuten, die 20 Seiten des Verlademanifests durchzuforsten und zu "1 + 3 + ..." rechnen?

Vielen Dank für eure Kommentare.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 30.05.2018 14:02.
Re: Dokumentation freigestellte Mengen EQ [Re: DJSMP] #24895 30.05.2018 14:35
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M.A.T. Offline
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Hallo, DJSMP
die Regelung verstehe ich so, daß die unter EQ beförderten Versandstücke gemeint sind. Quasi als Ersatz für das weggelassene Beförderungspapier. Und damit die Summe, denn die Vorschrift stellt nicht auf einzelne Positionen ab.
Angesichts von 1.1.3.6.3 oder TBC hielte ich aber auch ein Zusammenrechnen nicht für eine Zumutung, nur gibt der Wortlaut von 3.5.6 das für mich nicht her.
Gruß
M.A.T.

Re: Dokumentation freigestellte Mengen EQ [Re: DJSMP] #24896 30.05.2018 14:40
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Jacob Madsen Offline
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Moin moin DJSMP,

ich halte den Text in 3.5.6 ADR für eindeutig auslegbar.
Dort heißt es: "Wenn gefährliche Güter in freigestellten Mengen durch ein oder mehrere Dokumente (wie ein Konnossement, Luftfrachtbrief oder CIM/CMR-Frachtbrief) begleitet werden, muss in mindestens einem dieser Dokumente der Vermerk «GEFÄHRLICHE GÜTER IN FREIGESTELLTEN MENGEN» und die Anzahl der Versandstücke angegeben sein.
Ich interpretiere die Aussage so, dass auf einem der Dokumente die Gesamtzahl stehen muss.
Also kein großes Zusammenrechnen.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

**********

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Re: Dokumentation freigestellte Mengen EQ [Re: Jacob Madsen] #24897 30.05.2018 14:49
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DJSMP Offline OP
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Vielen Dank zunächst für eure Antworten.

Eine Geamtanzahl für alle EQ pro Fahrzeug halte ich für praktisch nicht umsetzbar, gerade bei einer Sammeltour. Bei Verladungen im Regelversand kann es ja auch verschiedene Beförderungspapiere geben, bei denen der Fahrzeugführer dann die Gefahrpunkte addieren muss.

Ich würde mir wenigstens eine Gesamtanzahl je Verladung (also je Sendungspapier) wünschen, so dass die Geamtanzahl je Fahrzeug zumindest einfach zu ermitteln ist. Ich sehe es leider nicht so eindeutig und liege deshalb mit meinem Kunden etwas im Streit, weil der die Anzahlen eben über 20 Seiten im Manifest verteilt. Dadurch muss selbst die Gesamtanzahl dieser einen Verladung erst in 20 Seiten gesucht und berechnet werden.

Re: Dokumentation freigestellte Mengen EQ [Re: DJSMP] #24898 31.05.2018 14:21
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Gerald Online
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Hallo,

Antwort auf
Eine Geamtanzahl für alle EQ pro Fahrzeug halte ich für praktisch nicht umsetzbar,


Dann ist die Antwort recht einfach. Wenn der Abschnitt 3.5.5 nicht eingehalten werden kann, dann kann die Freistellung nach Kapitel 3.5 NICHT genutzt werden.

Nach GGVSEB ist hierfür der Verlader nach §21 Abschnitt 1 Ziffer 7 verantwortlich. Das wäre dann eine Ordnungswidrigkeit nach §37 GGVSEB Ziffer 10 g, und gemäß RSEB Anlage 7 unter Ziffer 98 ist dies Kategorie II zugeordnet und könnte mit einem Bußgeld von 300€ geahndet werden.

Auch bei der Nutzung von Unterabschnitt 1.1.3.6 im Sammelverkehr, muss man darauf achten, das die Mengenbegrenzung nach Absatz 1.1.3.6.4 von 1000 Punkten nicht überschritten werden.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 31.05.2018 14:37.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Dokumentation freigestellte Mengen EQ [Re: Gerald] #24902 04.06.2018 10:32
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Ich bin ja voll und ganz bei euch und suche wie gesagt Argumente dafür, dass der Kunde in seinem Manifest eine Gesamtanzahl an EQ Versandstücken angibt. Für andere Ladestellen kann ich das aber nicht prüfen.

Der Ansatz in der GGVSEB für den Verlader hilft mir leider nicht weiter. Der bezieht sich nur die Einhaltung der Anzahl (max. 1000 pro Fahrzeug). Er sagt aber nix über die Dokumentation.

Auch in §18 (1) Nr. 1 wird nur ein allgemeiner Hinweis für EQ angesprochen.

Es ist einfach schwierig. Da steht nirgends eine Gesamtanzahl je Sendung oder je Fahrzeug, auch wenn das von euch hineininterpretiert wird.

Danke für eure Antworten. Ich kämpfe weiter für die Gesamtanzahl im Manifest. grin


Re: Dokumentation freigestellte Mengen EQ [Re: DJSMP] #24903 04.06.2018 12:17
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Hallo,
bei Eröffnung des Themas hast Du ja schon auf den Abschnitt 3.5.6 ADR verwiesen.

So richtig verstehe ich Dein Problem nicht!

In einem der Dokumente muss die Anzahl nach Abschnitt 3.5 stehen! Nun komm mir nicht, dass ich kein Beförderungspapier benötige! Ich kann mir keinen Kunden vorstellen, dass er eine Rechnung bezahlt, wenn er nicht für den Empfang der Ware unterschrieben hat.

Und wenn bei dem letzten Verlader die Zahl 1000 überschritten wird, und es kommt zu einer Kontrolle, dann greift §21 Abschnitt 1 Ziffer 7 der GGVSEB.

Kleiner Nachtrag:

In der "Gefährlichen Ladung" Heft 07/2017 stand mal ein Beitrag zu den geplanten Änderungen im ADR 2019 zu Absatz 5.4.1.1.1.f) im Zusammenhang mit 1000 Punkten von einem Gefahrgutexperten. „….simplen Addition …, ist aber in der heutigen Zeit ohne Rechner nicht immer einfach zu bewältigen. Diese Aussage ist für mich schon sehr grenzwertig. confused
Ich denke mal auf die Stufe willst Du Dich bestimmt nicht stellen. frown

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 04.06.2018 12:49.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Dokumentation freigestellte Mengen EQ [Re: DJSMP] #24904 04.06.2018 12:47
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aw_ Offline
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Moin DJSMP,
Dein Problem ist mehr organisatorischer Art. Ich würde das ganz einfach lösen: Der Disponent sollte die Gesamtanzahl der 20 Seiten ermitteln und auf eine Art 'Deckblatt' eintragen natürlich auch mit dem EQ-Vermerk. Bei der nächsten Ladestelle dasselbe, so dass der Fahrer nur noch die Angaben der 'Deckblätter' addieren muss und somit weiss, wieviel Versandstücke dann tatsächlich auf dem Fahrzeug sind und kann ggfs. auch eine Ladung ablehnen.
gruss..aw

Re: Dokumentation freigestellte Mengen EQ [Re: aw_] #24905 04.06.2018 13:59
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Originally Posted by aw_
Moin DJSMP,
Dein Problem ist mehr organisatorischer Art. Ich würde das ganz einfach lösen: Der Disponent sollte die Gesamtanzahl der 20 Seiten ermitteln und auf eine Art 'Deckblatt' eintragen natürlich auch mit dem EQ-Vermerk. Bei der nächsten Ladestelle dasselbe, so dass der Fahrer nur noch die Angaben der 'Deckblätter' addieren muss und somit weiss, wieviel Versandstücke dann tatsächlich auf dem Fahrzeug sind und kann ggfs. auch eine Ladung ablehnen.
gruss..aw


Jup. Da bin ich zu 100% bei dir. Und es ließe sich ganz einfach lösen. Dein Vorschlag ist nur einer von vielen. Ich habe einen Stempel vorgeschlagen mit dem Satz. Der wird auf die erste Seite des Manifestes gestempelt und um die Anzahl der Versandstücke ergänzt.

Soll ich dir sagen, was mir der Logistikleiter darauf antwortete? Die Bearbeiter verzählten sich (das ist dann viel schlimmer als wenn sich der Fahrer verzählt) und händische Eintragungen sind nicht gewünscht. Es soll alles systemisch gelöst werden. Das ist aber dann wieder zu teuer. Er sieht keine Notwendigkeit.

Ich habe das in einem Mängelbericht hinterlegt, worauf er mir pampig kam, dass das kein Mangel sei, weil Auslegungssache.

Nun sammle ich hier Argumente für meine Forderung, die Gesamtanzahl anzugeben. Leider war bisher kein durchschlagendes Argument dabei.

Ich habe angekündigt, das BMVI anzufragen und ihm dann die Antwort vorzulegen. Wir sind uns hier alle einig. Ich befürchte aber, dass die Antwort des BMVI bis zu einer eventuellen RSEB Kommentierung genauso schwammig formuliert sein wird, wie die Vorschrift selbst.

Re: Dokumentation freigestellte Mengen EQ [Re: DJSMP] #24906 04.06.2018 16:12
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aw_ Offline
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Super Verein.. diese Beratungsrestistenz kenne ich auch. Hier kannst Du wirklich nur anraten das umzusetzen ansonsten musst Du den Verantwortlichen informieren der im Falle eines Anhörungsbogens in diesen einzutragen ist.
gruss..aw

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