Wenn du dir den Geltungsbereich des GGBefG anschaust, siehst du, dass ein zu-Fuß-Transport nicht unter das GGBefG fällt - kein Gefahrguttransport.
Ein Handkarren ist per Definition GGVSEB kein Fahrzeug und damit bist du in Deutschland raus aus dem Gefahrgutrecht. Nach ADR wärst du das auch, denn es ist hier kein Kraftfahrzeug im Spiel.
Was natürlich bleibt: Arbeitsschutz, Strahlenschutz/ atomrechtliche Vorschriften.