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Alle Vornamen im ADR-Schein #25290 20.08.2018 12:22
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Claudi Online OP
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Hallo zusammen,

hat jemand von euch hier schon Erfahrungen gemacht bzgl. der Eintragung mehrerer Vornamen im ADR-Schein?
Ein Auditor erwähnte das und es gibt tatsächlich Fahrer, bei denen wohl nicht alle Vornamen seitens der IHK eingetragen wurden (Bereich Sachsen-Anhalt). Er meinte auch, dass Behörden dies kontrollieren würden und erste IHKen entsprechend "falsche" ADR-Scheine kostenfrei umtauschen würden.


Re: Alle Vornamen im ADR-Schein [Re: Claudi] #25291 20.08.2018 12:31
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TDamm Offline
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Hallo Claudi,

in meinem ADR-Schein stehen auch nicht alle Vornamen. Der IHK liegt ja auch keine Geburtsurkunde vor und wenn ich nur einen Namen benenne ist das dann halt so. Da neben dem Namen wohl das Foto das wichtigste Indiz der Inhaberschaft ist, gehe ich nicht von einer Ungültigkeit des ADR-Scheins aus.

Re: Alle Vornamen im ADR-Schein [Re: Claudi] #25294 20.08.2018 12:58
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M.A.T. Offline
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Guten Tag zusammen,
sollten beispielsweise im Ausweisdokument mehrere Vornamen stehen, in der Bescheinigung aber nur einer davon, führt das m.W. bei Kontrollen zu Diskussionen. Entsprechend werden, so ist mein Wissensstand, bei den IHK-Prüfungen regelmäßig alle Vornamen lt. Ausweisdokument in den Fotobogen übertragen, gerade um sicherzustellen, daß bei Kontrollen die Namen von ADR-Schulungsbescheinigung und Ausweisdokument identisch sind. Das mag allerdings davon abhängen, wie sorgfältig die IHK-Prüfer und die Schulungsveranstalter arbeiten.
Ungültig wäre eine ADR-Schulungsbescheinigung damit aber sicher nicht, denn die Voraussetzungen für eine Gültigkeit sind alle erfüllt.
Gruß
M.A.T.

Re: Alle Vornamen im ADR-Schein [Re: M.A.T.] #25310 23.08.2018 11:38
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Winklhofer Offline
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Servus Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,

für die ADR-Schulungsbescheinigung werden die Daten aus den vorgelegten Ausweisdokumenten verwendet. Wenn also dem Prüfer / der Prüferin ein Personalausweis oder ein Führerschein vorgelegt wird, sind die dortigen Vornamen auch komplett im Prüfungsbogen zu übernehmen. So sind unsere Prüfer/-innen instruiert. Allerdings gibt es auch Lichtbildausweise, wie die Fahrerkarte oder ältere ADR-Schulungsbescheinigungen, die nur einen Vornamen enthalten. Hier wurde eben nicht sorgfältig bei der Prüfung kontrolliert oder es wurden Daten von Schulungsveranstaltern ungeprüft übernommen oder die Bescheinigungsdaten wurden einfach aus der alten Datei übernommen. Solche ADR-Schulungsbescheinigungen sind durchaus gültig. Es kommt halt auf den Kontrolleur an, ob er so etwas beanstandet. Wir hatten diesbezüglich noch keinen derartigen Fall. Wäre auch äußerst kleinkariert.

Gruß aus Bad Griesbach
Alfred Winklhofer

Re: Alle Vornamen im ADR-Schein [Re: Winklhofer] #25527 27.09.2018 12:56
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TDamm Offline
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Hallo Leute,

ich glaube hier sollte man trennen, ob es um die Identität des Inhabers oder um die fehlende Schulung geht. Gibt es berechtigte Zweifel an der Identität, dann hat der vorgelegte ADR - Schein eben keine Gültigkeit, ansonsten ist es eben ok.


Freundliche Grüße
Thomas Damm

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