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Verpackung UN2910 #25296 21.08.2018 08:15
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Julia Offline OP
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Hallo zusammen,

da ich mir bei folgender Frage nicht ganz sicher bin, würde ich diese gerne hier im Forum stellen:

Verstehe ich es richtig, dass ich für den Versand eines freigestellten Versandstückes mit UN2910 einen handelsüblichen Karton (den man z.B. auch bei amazon etc. erwerben kann) verwenden darf, bei dem weder eine prüf- noch zulassungspflicht besteht? Wenn ja, sollte man sicherlich einen neuen Karton bestellen und nicht eine gebrauchte Verpackung nehmen oder?

Vielen Dank im Voraus!

Gruß
Julia

Re: Verpackung UN2910 [Re: Julia] #25297 21.08.2018 08:48
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Stefan82 Offline
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Hallo Julia,
dies hast du so richtig verstanden.
Bei freigestellten Versandstücken müssen gemäß 6.4.4 nur die Vorschriften von 6.4.2 eingehalten werden.
Sofern du dies mit dem Karton erreichst, ist alles in Ordnung. Auch gegen einen gebrauchten Karton ist erstmal nichts einzuwenden, allerdings sollte die Qualität noch nicht gelitten haben.
Nach dem der über Nacht im Regen stand wird er wohl nicht mehr frisch genug sein ;-)


Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Verpackung UN2910 [Re: Julia] #25298 21.08.2018 08:58
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Skypainter Offline
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Guten Morgen Julia,
allein diese Fragestellung wirft bei mir die Stirn in tiefe Falten.
Dazu schau bitte mal in Kapitel 1.7.1.5.1 Vorschriftengeltung für Beförderungsdurchführungen.

darin steht, dass die in Abschnitt 6.4.4 aufgeführten Vorschriften für freigestellte Versandstücke eingehalten werden müssen. Und dort steht, dass ein freigestelltes Versandstück so auszulegen ist, dass alle Vorschriften des Abschnittes 6.4.2 erfüllt werden müssen. Einen weiteren Hinweis findest du unter 2.2.7.2.4.1.4.

Ich bezweifle allerdings, dass ein gebrauchter Karton diese Vorgaben erfüllt.

Irgendwie habe ich den Eindruck, hier soll Klasse 7 ohne wirkliche Fachkenntnisse transportiert werden.


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Re: Verpackung UN2910 [Re: Julia] #25299 21.08.2018 09:02
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Julia Offline OP
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Super, vielen lieben Dank Stefan82

Re: Verpackung UN2910 [Re: Julia] #25300 21.08.2018 12:25
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Julia Offline OP
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Hallo Skypainter,

ich bin erst seit fast zwei Monaten in dieser Branche tätig und versuche die Aufgaben ohne jegliche Einarbeitung zu erledigen. Entsprechende externe Schulungen werden bald erfolgen.
Da ich niemanden habe, der sich mit dieser Thematik gut auskennt und mit dem ich mich fachlich austauschen kann, habe ich diese Frage im Forum gestellt.

Tut mir Leid, dass ich noch nicht das Expertenwissen habe und daher obige Verständnisfrage gestellt habe.

Re: Verpackung UN2910 [Re: Julia] #25301 21.08.2018 13:07
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Skypainter Offline
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Hallo Julia,

kein Problem, niemand ist allwissend vom Himmel gefallen. Wir beantworten deine Fragen auch gerne. Aber allein die Tatsache, einen Branchenneuling nach 2 Monaten ohne Einarbeitung und Schulung Klasse 7 Transporte zu organisieren lässt bei mir die rote Lampe bzgl. deines Arbeitgebers angehen. So sollte mein Post verstanden werden.

Beschreibe mal das Versandstück etwas genauer. Dann können wir dir sagen, wie du es am besten verpacken kannst.



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Re: Verpackung UN2910 [Re: Julia] #25302 21.08.2018 14:03
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M.A.T. Online
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Hallo, Julia
Skypainter möchte ich insoweit beipflichten, als jemand ja die Klassifizierung 2910 festgelegt hat, und das waren wohl nicht Sie selbst. Es wäre hier also sehr angeraten, auch die Klassifizierung zu hinterfragen, und von wem sie getroffen wurde. Für Landverkehr würde ich auch 1.1.3.6.2 mal anschauen, weil der Aktivitätswert hinsichtlich 1.10 relevant ist.
Vielleicht noch ein dezenter Hinweis auf 1.3.1 Satz 2: Sie müßten vor der Übernahme von Pflichten unterwiesen worden sein; wenn Sie ohne diese Unterweisung handeln stehen Sie selbst mit einem Bein im Bußgeldverfahren, und der Arbeitgeber mit beiden.
Viel Erfolg erst mal, und Fragen ist billiger als Bußgeld.
M.A.T.

Re: Verpackung UN2910 [Re: M.A.T.] #28227 31.01.2020 11:41
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Bergmannsheil Offline
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Mahlzeit,

ich hänge mich mit meiner Frage, die Verpackung von UN 2910 betreffend, einfach hier an.
2.2.7.2.4.1.4 b) ADR beschreibt, dass das Versandstück im Allgemeinen innen mit dem Kennzeichen "RADIOACTIVE" zu versehen ist. Wenn dies nicht möglich ist, außen auftragen.
Meine Frage: Wer hat nach GGVSEB diese Pflicht? Rein logisch ist es der Verpacker, ich kriege aber keine bußgeldbewehrte Stelle aus dem GGVSEB hin.
Ergänzt: Kann es sein, dass auch das freigstellte Versandstück unter 4.1.9.1.1 a) fällt (Grund: gilt wegen 1.7.1.5.2 ADR)? Dann würde auch 4.1.9.1.8 ADR gelten, dass alle zutreffenden Vorschriften des ADR einzuhalten sind. Dann gilt § 22 Abs. 1 Nr. 3 GGVSEB.
Kann mir das ein Klasse-7-Affiner bestätigen?

Zuletzt bearbeitet von Bergmannsheil; 31.01.2020 11:49. Bearbeitungsgrund: Gedankenblitz

Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
Re: Verpackung UN2910 [Re: Bergmannsheil] #28251 03.02.2020 16:35
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Gerald Offline
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Hallo,
Antwort auf
Kann es sein, dass auch das freigstellte Versandstück unter 4.1.9.1.1 a) fällt


Ja, den Grund hast Du selbst geschrieben, denn in Absatz 1.7.1.5.2 steht: "Freigestellte Versandstücke unterliegen den entsprechenden Vorschriften aller übrigen Teile des ADR/RID." und somit sehe ich im Bezug der Verantwortlichkeit Deinen Hinweis auf § 22 Abs. 1 Nr. 3 GGVSEB genau so.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Verpackung UN2910 [Re: Gerald] #28252 03.02.2020 22:43
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Skypainter Offline
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Dem ist nichts mehr hinzuzufügen....


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