Liebe Gefahrgutgemeinde,
entspricht es den Gefahrgutvorschriften, wenn in einem Beförderungspapier für den Straßentransport der Tunnelbeschränkungscode fehlt - obwohl möglicherweise für Gefahrgut reglementierte Tunnel befahren werden - wenn sichergestellt ist, dass die 1000 Punkte im Versandstücktransport nicht überschritten werden? Im Konkreten Fall betrifft es einen LKW im Werksverkehr.