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Bezettelung und Markierungen seitlich ?! #25356 03.09.2018 14:33
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Hazardous Offline OP
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Hallo Gefahrgut-Kollegen,

ist es eigenlich im ADR und IMDG erlaubt, bzw. nicht erlaubt die Bezettelung und Markierungen bei einem Overpack seitlich (an der langen Seite) aus Platzgründen anzubringen. Gut sichtbar wären die Markierungen ja eher von vorne. Es dreht sich nur ob es im Gefahrgutrecht möglich wäre, da wir kützlich so einen Fall hatten.

Gruß Hazardous

Re: Bezettelung und Markierungen seitlich ?! [Re: Hazardous] #25357 03.09.2018 14:43
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Stefan82 Offline
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Da die Wiederholung der Kennzeichnung einfach nur an einer Außenseite stattfinden muss, ist es egal. Die Markierung muss auf dem LKW oder im Container auch nicht zwingend sichtbar sein. Wobei im Bereich IMDG der CTU-Code das Ganze möglichst fordert.


Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Bezettelung und Markierungen seitlich ?! [Re: Hazardous] #25359 03.09.2018 15:22
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G.A.S. Offline
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Ich lerne ja auch gerne dazu und muss daher fragen wo das steht das ich die Kennzeichnung und Bezettelung im ADR an einer vorgeschriebenen Seite haben muss?
Ich kenn nur den Absatz 5.2.2.1.6

Abgesehen von den Vorschriften des Absatzes 5.2.2.2.1.2 müssen alle Gefahrzettel

a)auf derselben Fläche des Versandstücks angebracht werden, sofern die Abmessungen des Versandstücks dies zulassen;

b)so auf dem Versandstück angebracht werden, dass sie durch ein Teil der Verpackung, ein an der Verpackung angebrachtes Teil, einen anderen Gefahrzettel oder ein Kennzeichen weder abgedeckt noch verdeckt werden;

c)nahe beieinander angebracht werden, wenn mehr als ein Gefahrzettel vorgeschrieben ist.

Von einer festen Seite finde ich im ADR nichts.

Re: Bezettelung und Markierungen seitlich ?! [Re: G.A.S.] #25367 04.09.2018 10:09
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Ich habe ebenso nichts gefunden.

Re: Bezettelung und Markierungen seitlich ?! [Re: Stefan82] #25368 04.09.2018 10:10
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Hazardous Offline OP
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Besten Dank für die INFO.


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