Re: Bezettelungen verkleinern oder kippen
[Re: MaxiNowa]
#27351
29.08.2019 15:04
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Achdorfer
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Hallo Gefahrgutgemeinde, bei meiner Suche nach einer Antwort auf die ADR 5.2.2.2.1.1.3 (verkleinerte Abmessungen) bin ich auf diese etwas ältere Diskussionsrunde gestoßen aber so ganz habe ich die Antwort noch nicht Wenn also ein Versandstück tatsächlich zu klein ist um mit dem Gefahrzettel 100 x 100 gekennzeichnet zu werden darf ich verkleinern so , dass alles deutlich Sichtbar bleibt. (ok passt) Meine Frage, darf ich dann gleich so verkleinern, also deutlich mehr als nötig, dass es auch noch auf das Produktetikett passt oder muss ich versuchen so groß als das Gebinde es hergibt den Gefahrzettel zu verkleinern. Wir reden nicht über Gase sondern einfach über Dosen mit einer Art Verdünnung als Inhalt
gruß
Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken. Doch noch besser geht es dem, der es versteht, eins zu zudrücken (Goethe)
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Re: Bezettelungen verkleinern oder kippen
[Re: Achdorfer]
#27353
29.08.2019 15:33
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aw_
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Moin Achdorfer, Der GF darf proportional reduziert werden, dass man trotzdem noch alles erkennen kann.
Vermutlich habt ihr bauartgeprüfte Dosen mit 0,7L Inhalt o.s.ä. und wollt das jetzt komplett markieren gem. CLP + Gefahrgutrecht. Das wird schwierig. Hier wird wohl nichts anderes übrig bleiben als die Dose als Innenverpackung in eine Gefahrgutverpackung zu verpacken. Somit ist die Dose gem. CLP und die zusammengesetzte Verpackung gem. GG zu kennzeichnen.
Das ist zugegebenermaßen nicht zufriedenstellend wenn man eine größere Anzahl davon hat und eben die Außenverpackung einsparen will. Aber ehrlich gesagt möchte ich keine unverpackten Dosen befördern, welche von ihren Ausmaßen her eher einer Innenverpackung entsprechen. Da haben manche Leute richtig gute Ideen ;-) gruss..aw
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Re: Bezettelungen verkleinern oder kippen
[Re: aw_]
#27356
29.08.2019 18:49
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Skypainter
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Hallo Achdorfer,
nach 5.2.1.2. müssen die Kennzeichen gut sichtbar und lesbar sein. Einer meiner Ausbilder meinte mal, das Kennzeichen muss aus 4-5m ohne Hilfsmittel noch erkennbar sein, die Rennleitung erklärte mir mal aus 3-4 m erkennbar wäre i.O. Ansonsten würde der Zweck der Warnung ausgehebelt werden.
Gruß Skypainter
ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1 spez. Klasse 1 und 7 Strahlenschutzbeauftragter 25 Jahre Pyrotechniker 30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
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Re: Bezettelungen verkleinern oder kippen
[Re: Skypainter]
#27365
30.08.2019 12:37
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Achdorfer
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Danke für eure Hinweise, ja es ist leider so, dass hier die finanziellen und organisatorischen Gründe stark auf die Entscheidung drücken. Bei mehreren hundert bis tausend solche Dosen fällt ein Gefahrgutkarton natürlich ins Gewicht. Wenn wir jetzt die 3.4.7.2 so interpretieren, dass wir sagen da beim Kennzeichen für "begrenzte Menge" eine äußerste Mindestabmessung vorgeschrieben ist und in der 5.2.2.2.1.1.3 nicht, dürfen wir auch kleiner aber trotzdem gut sichtbar. Das mit dem gut sichtbar ist halt auch so eine Sache, wie gut sieht der Ordnungsbeamte oder wie gut will er sehen wie ihr schon geschrieben habt, das variiert zwischen 5 und 2 Meter ohne irgendwelche Dioptrien zu beachten. Da wird in der ADR soviel detailliert beschrieben aber hier gibt es, finde ich, noch eine Grauzone.
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Re: Bezettelungen verkleinern oder kippen
[Re: Achdorfer]
#27366
30.08.2019 12:42
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aw_
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Moin Achdorfer, Vorsicht mit LQ - das muss eine zusammengesetzte Verpackung sein.. Einzelverpackung ist nicht. gruss..aw
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Re: Bezettelungen verkleinern oder kippen
[Re: aw_]
#27367
30.08.2019 12:58
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Achdorfer
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das ist mir schon klar, es ging hier nur um die Verkleinerung, LQ würde vom Verpackungsaufwand noch größer
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Re: Bezettelungen verkleinern oder kippen
[Re: Achdorfer]
#27377
03.09.2019 07:51
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Marco66
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Hallo
eine Verkleinerung darf nur aus dem Grund erfolgen, dass das Versandstück das Aufbringen in der Originalgröße nicht erlaubt. Hier ist die Größe und Form der Verpackung ausschlaggebend. Eine Verkleinerung um Platz für andere Informationen zu schaffen ist nicht erlaubt. Es gab da mal ein Grundsatzurteil, ich habe die Quelle aber nicht parat.
Es gilt. ADR 5.2.2.2.1.1.3 Wenn es die Größe des Versandstücks erfordert, dürfen die Abmessungen proportional reduziert werden, sofern die Symbole und die übrigen Elemente des Gefahrzettels deutlich sichtbar bleiben. Die Abmessun- gen der Gefahrzettel für Flaschen müssen den Vorschriften des Absatzes 5.2.2.2.1.2 entsprechen.
Mit freundlichen Grüßen Marco66
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Re: Bezettelungen verkleinern oder kippen
[Re: Marco66]
#27381
03.09.2019 12:22
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Achdorfer
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ja soweit ist mir das schon klar nehmen wir ein praktisches Beispiel: Das Gebinde ist so groß, dass maximal ein Gefahrzettel mir den Abmessungen Schenkellänge 70 mm passen würde wenn man diesen ohnehin verkleinerten Gefahrzettel nun noch etwas mehr verkleinern würde z.B auf 50 mm Schenkellänge wäre man in der Lage den Gefahrzettel mit im Etikett zu drucken und somit wäre eine automatische Etikettierung möglich. wie verargumentiere ich jetzt den Gefahrzettel mit 70 mm oder muss ich nicht ?
gruß
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Re: Bezettelungen verkleinern oder kippen
[Re: Achdorfer]
#27388
03.09.2019 14:58
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Gerald
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Hallo, wenn man diesen ohnehin verkleinerten Gefahrzettel nun noch etwas mehr verkleinern würde z.B auf 50 mm Schenkellänge wäre man in der Lage den Gefahrzettel mit im Etikett zu drucken Ich sehe das eher Praktisch, denn im ADR Absatz 5.2.2.2.1.1.3 steht "... die Abmessungen proportional reduziert...", aber eben keine Angabe zur Größe. Und soweit mir bekannt ist, dann vertreiben die Hersteller der Gefahrzettel nur Größen von 100mm x 100mm bzw. 50mm x 50mm. Und wenn man jetzt andere Größen kleiner als 100mm x 100mm auch anbieten würde, wo soll das hinführen.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Bezettelungen verkleinern oder kippen
[Re: Gerald]
#27390
04.09.2019 10:14
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Marco66
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Methusalem
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Du meinst also eine weitere Verkleinerung für das Kennzeichnungselement, weil ja die Mindestmaße schon auf Grund der Verpackung gekippt wurde.
Es gibt zwar keine Vorgabe für das maximale Ausmaß der Verkleinerung, ich würde aber mit Problemen rechnen, wenn hier nicht so groß wie möglich gekennzeichnet wird.
Mit freundlichen Grüßen Marco66
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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