Hallo Kai,
Ich sage man muss es nicht kennzeichnen, da die 1000 Punkte
Da hast Du vollkommen Recht, hat ja Stefan in seinem Beitrag schon geschrieben.
In der RSEB unter Ziffer 1-13.1 bis 1-13.4 findest Du Erläuterungen zu den Unterabschnitt 1.1.3.6. Gleichzeitig füge ich Dir noch eine Datei bei, ist zwar noch nach ADR 2017, welche Dir genau wieder gibt, was Du bei Nutzung Unterabschnitt 1.1.3.6 zu beachten hast.
Interessant wir es wenn Du unter 1000 Punkte bist und somit
nicht Kennzeichnungspflichtig. Aber Du hast die orangene Tafel offen und fährst in ein Gebiet, wo das Verkehrszeichen 261 steht. In diesem Fall brauchst Du das Verkehrszeichen
nicht beachten. Da es bedeutet
"Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern", und Du bist ja nicht Kennzeichnungspflichtig. Wenn Du jetzt die Tafel offen hattest und Du bekommst Post von der Bußgeldstelle, dann brauchst Du nur das Beförderungspapier (Kopie) dem Anhörungsbogen mit einem kurzen Hinweis beifügen und der Fall ist erledigt.