Hallo werte Gefahrgutkollegen,
ich hätte gerne mal eure Meinung zu einer bestehenden Klassifizierung gehört.
Konkret geht es um eine Filmkassette für Sofortbildkameras mit integrierter Lithium-Metall-Batterie mit 6V und 750 mAh.
Im
article information sheet wird von einer flexiblen Lithium-Metall-Batterie gesprochen (scheint
diese Batterie zu sein) Diese Batterie dient mMn zur Stromversorgung der Kamera. Klassifiziert wurde das Ganze vom Hersteller als UN 3091 mit Hinweis beim Transport per Luft auf PI 970 Section II und beim Straßen- sowie Seeverkehr als KEIN Gefahrgut.
Unabhängig dieser letzten, sehr bescheidenen Aussage, wie seht ihr die Klassifizierung?
Da die Kassette nicht mit Strom versorgt werden soll, kommt mMn erstmal nicht UN 3091, sondern UN 3090 zum Tragen. Desweiteren scheint man sich für den Land- sowie Seetransport plötzlich als Knopfzelle ausgeben zu wollen, von der im 38.3 report keine Rede ist.
Oder kennt sich jemand mit dieser Technik besser aus und kann mich auf den Stromverbraucher hinweisen?