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IMO Erklärung #2557 17.02.2005 15:39
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mn-de Offline OP
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Hallo,

muß beim Feld "Bruttomenge" "Nettomenge" das Gesamtgewicht der Sendung oder das jeweilige Gewicht der einzelnen Packstücke angegeben werden ??

Gruß

Anette

Re: IMO Erklärung [Re: mn-de] #2558 17.02.2005 17:20
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Bernd Gonschior Offline
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Hallo Anette,

dazu sagt der IMDG-Code (Amdt. 31-02) in 5.4.1.5.1:
Außer bei leeren ungereinigten Verpackungen muss die Gesamtmenge der gefährlichen Güter angegeben sein, die erfasst sind durch die Angaben (als Volumen oder als Masse) zu jedem einzelnen Gefahrgut mit einem unterschiedlichen richtigen technischen Namen, unterschiedlicher UN-Nummer oder unterschiedlicher Verpackungsgruppe. ... Anzahl und Art (z.B. Fass (Trommel), Kiste usw.) der Verpackungen müssen ebenfalls angegeben werden. ...

Ja, so ist der schräge original Wortlaut.


Interpretation:
- Zu jedem genannten gefährlichen Gut muss die Gesamtmenge sowie die Anzahl und Art der Verpackungen angegeben werden.
- Gefährliche Güter gelten dann als verschieden, wenn sie unterschiedliche UN-Nummern oder unterschiedliche technische Namen haben oder unterschiedlichen Verpackungsgruppen zugeordnet sind.
- Es wird nicht gefordert, dass das Gewicht jeder einzelnen Verpackung anzugeben ist.


Anmerkung:
Wenn unterschiedliche Verpackungen vorliegen oder die Verpackungen wesentlich unterschiedliche Mengen enthalten, sollte dies sinnvoller Weise auch aus dem Beförderungspapier hervorgehen.



Es grüßt
Bernd Gonschior

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Re: IMO Erklärung [Re: Bernd Gonschior] #2559 18.02.2005 12:54
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Vielen Lieben Dank !! <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />

Gruß

Anette

Re: IMO Erklärung [Re: mn-de] #2560 28.06.2006 09:47
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Claudi Online
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Wobei ich mich dazu trotzdem noch frage: müssen nun Bruttomenge (also z.B. Gewicht GG + Gewicht Verpackung) und Nettomenge (also z.B. nur Gewicht GG) angegeben werden? "Gesamtmenge der gefährlichen Güter" lässt imo beide Interpretationen zu - wären sowohl brutto als auch netto zulässig? Oder genügt eins von beiden? Oder sind beide Angaben gefordert? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

lg
Claudi

Re: IMO Erklärung [Re: mn-de] #2561 28.06.2006 11:10
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Bernd Gonschior Offline
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Beiträge: 55
Hallo Claudia,

da der IMDG-Code beide Interpretationen zuläßt, ist sowohl die alleinige Angabe der Nettomenge als auch die alleinige Angabe der Bruttomenge ausreichend. Viele Reedereien bestehen jedoch darauf, dass beide Angaben vorhanden sind, daher sollten möglichst auch beide Angaben in der IMO-Erklärung auftauchen.

Gruß
Bernd


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