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M299 DOT Gasflaschen
#25639
26.10.2018 12:39
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Gefahrgut-Man
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Liebe Kollegen, ich hätte zu der Multilateralen Vereinbarungen M299 zwei Fragen: 1. M299 gilt bis zum 30.Juni 2019. Weiß jemand, ob eine Verlängerung bzw. eine neue Vereinbarung zum Transport von DOT-Gasflaschen geplant ist? 2. Wenn nicht, dürfen dann DOT-Flaschen, die zum Beispiel in einem Außenlager gelagert werden, nach Ablauf dieses Datums noch transportiert werden?
Vielen Dank
Zuletzt bearbeitet von Gefahrgut-Man; 26.10.2018 12:45.
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Re: M299 DOT Gasflaschen
[Re: Gefahrgut-Man]
#25679
05.11.2018 17:22
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Über 100 "Views", aber leider noch keine Antwort. Ich bin überzeugt, dass dieses Problem mit den DOT-Flaschen noch andere Unternehmen haben oder handelt es sich doch etwa um eine "exotische" Thematik? Vielleicht meldet sich ja noch jemand.
Vielen Dank
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Re: M299 DOT Gasflaschen
[Re: Gefahrgut-Man]
#25697
08.11.2018 08:59
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aw_
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Moin, hier ist etwas in der Pipeline was einer Harmonisierung entspricht. Aktuell liegt aber nur ein INF.Paper vor, heisst: Der Vorschlag wurde gemacht und noch nicht abschließend geklärt. INF.PaperWas in der Zwischenzeit passiert ist wohl noch offen - vlt. weiss ja jemand mehr - aber wie die Erfahrung in der Vergangenheit gezeigt hat, wird eine MV kurzfristig verlängert bis die Änderung in den Regelwerken platziert ist. gruss..aw
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Re: M299 DOT Gasflaschen
[Re: aw_]
#25748
20.11.2018 15:00
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Vielen Dank nachtäglich für die Antwort!! Eine ähnliche Aussage habe ich von einem "großen Gaslieferanten" gehört. Dieser meinte auch, dass davon auszugehen ist, dass die M299 wohl verlängert wird, da die Unterhandlungen zwischen der EIGA und USA noch weitergeführt werden und ein Ende vor Juni 2019 nicht in Sicht ist.
Viele Grüße
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Re: M299 DOT Gasflaschen
[Re: Gefahrgut-Man]
#25749
20.11.2018 15:32
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aw_
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..und ein Ende vor Juni 2019 nicht in Sicht ist. Die Regelwerke für 2019 sind ja schon draussen. Neuerungen welche in den Gremien aktuell diskutiert werden, sind frühestens 2021 in den Regelwerken zu erwarten. Es sei denn, es handelt sich um ein kritisches Problem. gruss..aw
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Re: M299 DOT Gasflaschen
[Re: Gefahrgut-Man]
#26081
23.01.2019 12:36
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ureaner
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Hallo, das "Problem" ist Satz 4) Sind die Druckgefässe leer oder benötigt der Endverbraucher das Gas nicht mehr, dürfen die Druckgefässe nicht wieder befüllt werden und sind wieder in das Land zu verbringen, aus dem sie eingeführt wurden. Dieser Satz gehört gestrichen! Ein Verbot in einer MV, die den Transport zwischen den Ländern erleichtern soll, gehört gestrichen!
Zuletzt bearbeitet von ureaner; 24.01.2019 08:54.
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