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Angaben zum Einsatzgewicht auf Handelspapieren #25661 30.10.2018 11:00
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Mr.Kanister Offline OP
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Neuling
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Guten Morgen Zusammen,

wir bieten derzeit einen 30 ltr. Kanister mit UN-X-Zulassung an. Die Prägung ist vorhanden, die notwendigen Tests während der Produktion werden durchgeführt, die passende Urkunde liegt vor.
In der Zulassungsurkunde ist ein Gewicht von 1.330g angegeben, wobei in der Urkunde eine mögliche Toleranz von +- 3% angegeben ist.
Der Kanister wird regelmäßig mit 1.300g (also innerhalb der Toleranz) produziert.

Die Bezeichnung des Kanister auf den Handelspapieren lautet ebenfalls auf 1.300g.
Auf den Handelspapieren wird allerdings die Nummer des Zulassungsschein (für 1330g) explizit genannt

Die Frage : verliert der Kanister die Zulassung durch die Angabe eines "falschen" Gewichts in den Handelspapieren?


Jürgen
Re: Angaben zum Einsatzgewicht auf Handelspapieren [Re: Mr.Kanister] #25663 30.10.2018 19:20
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higgy Offline
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Hallo Mr. Kanister.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Kanister die Zulassung verliert, weil im Handelspapier ein falsches Gewicht steht. Die BAM wird eine Zulassung widerrufen, wenn
- der Zulassungs-Inhaber nach Aufforderung keinen Hersteller benennt
oder
- das Audit des Qualitätssicherungsprogramms (QSP) oder die Überwachungsprüfungen festgestellte Mängel ergaben, die trotz mehrfacher Aufforderung nicht behoben wurden.

Im Zulassungsschein sollte allerdings das richtige Gewicht stehen. Im Zweifelsfall sollte auf das richtige Gewicht hingewiesen werden um Missverständisse zu vermeiden. Ich denke, ein falsches Gewicht im Handelspapier könnte Probleme nach Handelsrecht verursachen.


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