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ADR Zulassungsbescheinigung - Original oder Kopie? #25713 09.11.2018 11:59
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jensjens Offline OP
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Hallo zusammen,

kurze Frage, muss ich die ADR Zulassungsbescheinigung (T9) im Original mit dabei haben oder reicht eine Kopie?

Danke!

Re: ADR Zulassungsbescheinigung - Original oder Kopie? [Re: jensjens] #25714 09.11.2018 13:52
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Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo Jens,
Antwort auf
ADR Zulassungsbescheinigung (T9) im Original mit dabei haben oder reicht eine Kopie?


Im ADR steht zu diesem Thema nicht. Aber ich gehe persönlich von Orginal, denn bei einer Kopie können Daten verändern werden. Und die Unterschrift bzw. der Stempel wird bestimmt nicht als Kopie anerkannt. Und da es diese Möglichkeit gibt, kann bei einer Kontrolle der zuständigen Behörde ein Orginal verlangt werden und der Beförderungsvorgang könnte ruhen.

Kleiner Nachtrag noch. In der RSEB in Ziffer 9-3.1.1 am Ende des ersten Satzes steht: "Eine Kopie dieser Bescheinigung ist der Tankakte beizufügen."

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 09.11.2018 14:00.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR Zulassungsbescheinigung - Original oder Kopie? [Re: jensjens] #25715 09.11.2018 15:03
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gg-freak Offline
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Die T9-Bescheinigung muss im Original mitgeführt werden. Bei der ADR-Karte steht ja auch nichts zum Thema Kopie und auch diese muss im Original mitgeführt. werden. Wird bei einer Kontrolle eine Kopie vorgelegt, kann das zur Untersagung der Weiterfahrt führen.
Grüße aus Berlin


Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und immer bis zu Ende lesen.
Re: ADR Zulassungsbescheinigung - Original oder Kopie? [Re: jensjens] #25716 09.11.2018 15:41
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higgy Offline
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Beiträge: 52
Hallo JensJens.
In 8.1.2.2 ADR steht: "Falls die Vorschriften des ADR dies vorsehen, müssen in der Beförderungseinheit auch mitgeführt werden:
a) die Zulassungsbescheinigung nach Abschnitt 9.1.3 für jede Beförderungseinheit oder jedes ihrer Teile;....."
Da steht nicht "Kopie der Zulassungsbescheinigung".


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