Hallo Jens,
ADR Zulassungsbescheinigung (T9) im Original mit dabei haben oder reicht eine Kopie?
Im ADR steht zu diesem Thema nicht. Aber ich gehe persönlich von
Orginal, denn bei einer Kopie können Daten verändern werden. Und die Unterschrift bzw. der Stempel wird bestimmt nicht als Kopie anerkannt. Und da es diese Möglichkeit gibt, kann bei einer Kontrolle der zuständigen Behörde ein
Orginal verlangt werden und der Beförderungsvorgang könnte ruhen.
Kleiner Nachtrag noch. In der RSEB in Ziffer 9-3.1.1 am Ende des ersten Satzes steht:
"Eine Kopie dieser Bescheinigung ist der Tankakte beizufügen."