Hallo!
In der Anmerkung zu 3.6.2.2 - Klassifikation von Infektiösen Stoffen -, Seite 104 wird als richtige Versandbezeichnung für
UN 2814 Infectious substance, affecting humans * und für
UN 2900 Infectious substance, affecting animals *
angegeben.
D.h. es müßte der Technische Name in Klammern angefügt werden.
Vorstehende Aussage steht m.E. im Widerspruch zur Tabelle 4.3 - Numerische Querverweisliste der Gefahrgüter. Hier ist für UN 2814, Seite 329 und UN 2900, Seite 330/331 als richtige Versandbezeichnung angegeben:
UN 2814 Infectious substance, affecting humans und
UN 2900 Infectious substance, affecting animals.
Da hier kein "Sternchen" angegeben ist, ist also der Zusatz des Technischen Namens nicht erforderlich.
Welches ist nun die richtige Angabe?
Herzliche Grüße
Jürgen Köster