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Re: leere Verpackung gekennzeichnet [Re: Idefix] #33490 14.09.2022 12:55
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Gerald Offline
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Hallo,
Antwort auf
Neue UN- Verpackungen, die sind leer, noch nie gebraucht. Dürfen daran UN-Nr und Gefahrzettel vorkommen, oder muss man diese entfernen oder überdecken.


Gemäß ADR darf nur UN-Nr und Gefahrzettel, wenn Gefahrgut sich in der Verpackung befindet. Unter Absatz 5.4.1.1.6 stehen Sondervorschriften ungereinigte Umschließungsmittel, dass trifft aber in Deinem Fall nicht zu.

In der RSEB 2021 steht unter der Ziffer 5-2: "...die zusätzliche, nicht geforderte Kennzeichen und Bezettelungen tragen, die jedoch auf eine vorhandene Gefahr im Sinne des Gefahrgutrechts hinweisen, begründen keine Ordnungswidrigkeit....", tifft leider für Deinen Fall auch nicht zu.

Also dann sind UN-Nummer bzw. Gefahrzettel zu entfernen, bzw. zu überkleben. Jetzt kommt es natürlich auf die Menge an. Man könnte mit der zuständigen Behörde Kontakt aufnehmen, oder Du machst einen Eintrag im Beförderungspapier, das dies neue Verpackungen sind, denn bei Kiste (4G) welche vom Hersteller kommen, sind UN-Nummer und Gefahrzettel meistens schon aufgedruckt.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: leere Verpackung gekennzeichnet [Re: Idefix] #33495 14.09.2022 14:19
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M.A.T. Offline
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Hallo, vielleicht hilft Ihnen die Antwort von Gerald weiter oben in diesem Faden weiter.
Gruß
M.A.T.

Re: leere Verpackung gekennzeichnet [Re: M.A.T.] #33496 14.09.2022 14:36
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Wolfgang Offline
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Hallo Gefahrgutgemeinde,

Grundlage für die Einhaltung von Gefahrgutvorschriften ist, dass Gefahrgut in den Umschließungen befördert wird oder wurde. Und dies trifft bei Verpackungen, in denen noch nie Gefahrgut war nicht zu. Also können nach meinem Rechtsverständnis für die Problematik der Beförderung von gekennzeichneten neuen leeren Gefahrgutverpackungen auch keine Gefahrgutvorschriften gelten bzw. zitiert werden.

Freundliche Grüße

Wolfgang

Re: leere Verpackung gekennzeichnet [Re: Wolfgang] #33497 14.09.2022 15:07
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M.A.T. Offline
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Hallo, Wolfgang, darin stimme ich Ihnen zu.
Was jedoch dann bleibt ist das Problem der Wahrnehmung auf der Straße, im Lager, an der Rampe etc. Um zu vermeiden, daß hier irrtümlich ein undeklarierter Transport ungereinigter Umschließungen mutmaßt wird wäre ein entsprechender Hinweis, wie von anderen angeregt, auch meiner Meinung nach sinnvoll.
Gruß
M.A.T.

Re: leere Verpackung gekennzeichnet [Re: M.A.T.] #33498 14.09.2022 15:34
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Wolfgang Offline
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Hallo M.A.T.,

es ist doch klar, dass im Beispiel jeder Hinweis auf das "Nichtvorhandensein" von Gefahrgut für die Einsatzbehörden und auch Kontrollbehörden nützlich ist. Nur sollte ein Nichtgefahrgut nicht mit Gefahrgutvorschriften vermischt werden. Denn dies sorgt eher für Verirrung als Klarstellung. Forennutzer/innen, welche keine vertieften Gefahrgutkenntnisse haben, könnten doch beim Lesen mancher Posts tatsächlich denken, beim erwähnten Beförderungsvorgang wären Gefahrgutvorschriften zu beachten. Daher mein Hinweis.

Freundliche Grüße

Wolfgang

Re: leere Verpackung gekennzeichnet [Re: Wolfgang] #33499 14.09.2022 15:34
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Gerald Offline
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Hallo Wolfgang,
Antwort auf
Und dies trifft bei Verpackungen, in denen noch nie Gefahrgut war nicht zu.


Da hast Du ja Recht, aber wenn eine Beförderungseinheit mit leeren neuen Verpackungen z.b. Kanister, Fässer o.ä. beladen ist, und es kommt zum Unfall, und die Verpackungen fallen raus, und dann kommt jemand, der sich vielleicht nicht so mit dem Gefahrgutrecht auskennt, dann möchte ich nicht wissen. Was da abgeht!!!

Dann ist es vielleicht doch besser ein Beförderungspapier dabei zu haben, noch besser auf der Ladefläche eine Information, dass es sich um neue leere Gefahrgutverpackungen handelt.

Ich kenne so manchen Ausbilder, welcher auf der Rückbank Muster von Verpackungen hatte, welche zwar abgedeckt waren aber während der Fahrt ist die Abdeckung verrutscht und zum Vorschein kam ein Verpackungsmuster eines "Typ A-Versandstücks", und als er von seiner Pause zurückkam, stand die Polizei schon da und hat gewartet.



Gruss aus Unterfranken

Gerald
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