Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Internationaler versand von "Soda"? #25892 11.12.2018 17:05
Registriert: Dec 2018
Beiträge: 2
C
Chemdan Offline OP
Neuling
OP Offline
Neuling
C
Registriert: Dec 2018
Beiträge: 2
Soda gilt als Gefahrgut gemäss GHS (erhält das Piktogramm GHS#7). Davon möchte 1 gramm ins Ausland verschicken, zusammen mit drei Zuckersorten (je 1 gramm) die nicht als Gefahrstoff eingestuft sind. Der empfänger ist eine Privatperson.
Von alle vier Substanzen habe ich die SDS geholt, keine davon gilt als Gefahrgut gemäss ADR/IMDG/IATA.

Die idee war die vier Substanzen einfach per Postbrief ins Ausland zu verschicken, gegebenfalls mit ein SDS für Soda (Natriumcarbonat), aber nach langem durchsuchen in die Reglemente bin mich gar nicht sicher ob das reicht. Anscheinend sollte ich das trotzdem als Gefahrgut verschicken, als limited quantities (?).
Soll ich die Substanzen als Gefahrgut verschicken, wird das Versandszuschlag plötzlich "relevant".

Gibt's hier irgendwelche Vereinfachung die mich das "standard" Postversand erlauben würde?

Vielen dank in voraus für ein Tipp!

Re: Internationaler versand von "Soda"? [Re: Chemdan] #25898 12.12.2018 12:17
Registriert: Aug 2010
Beiträge: 155
T
tiefflieger Offline
Veteran
Offline
Veteran
T
Registriert: Aug 2010
Beiträge: 155
Ursprünglich geschrieben von: Chemdan
Soda gilt als Gefahrgut gemäss GHS (erhält das Piktogramm GHS#7). ...


Das GHS ist das Gefahrstoffrecht nicht das Gefahrgutrecht.
Für den Versand ist zunächst das Gefahrgutrecht relevant, und da ist Soda, also Natriumcarbonat nicht reglementiert => kein Gefahrgut.
Aus dem Gefahrgutrecht ist man also erst einmal raus, jetzt das Gefahrstoffrecht betrachtet. Manche Beförderer schließen bestimmte Gefahrstoffe vom Transport aus. In der Regel sind das die Gefahrgüter und dort oft bestimmte Klassen. => Transportbedingungen studieren und suchen ob dort ein Ausschluss besteht. Sofern die Sendung innerhalb der EU erfolgt dürften keine weiteren Dinge relevant sein, denn private Empfänger haben keinen Rechtsanspruch auf ein Sicherheitsdatenblatt, sofern die Ware einzelhandelsgerecht verpackt und gekennzeichnet ist.
Geht es in ein Land außerhalb der EU muss evt. die dort gültige Regelung beachtet werden. Das kann gehen von "nichts ist zu beachten" bis zu einem Genehmigungsverfahren mit umfangreichen Dokumenten. Ich würde zumindest auf den einzelnen Innenverpackungen auf deutsch und englisch den Inhalt deklarieren.

Re: Internationaler versand von "Soda"? [Re: tiefflieger] #25900 12.12.2018 12:39
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,258
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,258
Und keinesfalls Aufkleber aufbringen, die nicht eindeutig gefordert sind.
M.A.T.

Re: Internationaler versand von "Soda"? [Re: tiefflieger] #25902 12.12.2018 14:28
Registriert: Dec 2018
Beiträge: 2
C
Chemdan Offline OP
Neuling
OP Offline
Neuling
C
Registriert: Dec 2018
Beiträge: 2
DAnke, alles klar mit der Ausnahme von:
Ursprünglich geschrieben von: tiefflieger
(...)Manche Beförderer schließen bestimmte Gefahrstoffe vom Transport aus. In der Regel sind das die Gefahrgüter und dort oft bestimmte Klassen. => Transportbedingungen studieren und suchen ob dort ein Ausschluss besteht.


Reich es aus wenn ich die daten aus dem SDS hole? Wenn ja, für Natriumcarbonat, SDS Abschnitt 14 lese ich:

UN Nummer: unterliegt nicht den Transportvorschriften

Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:nicht relevant
Transportgefahrenklassen:nicht relevant
Klasse: -
Verpackungsgruppe:nicht relevant
Umweltgefahren:keine

D.h. für mich keine Deklarationen irgendeiner Art sowie keine begrenzung bei grössere Mengen. Stünde hier eine UN Nummer usw., erst dann sollte ich mich um die Transportbedingungen kümmern richtig?

Vielen Dank nochmals!

Zuletzt bearbeitet von Chemdan; 12.12.2018 14:28.
Re: Internationaler versand von "Soda"? [Re: Chemdan] #25907 13.12.2018 09:56
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,258
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,258
Ja. solange die Einstufung lt. SDB nicht offensichtlich implausibel ist.
M.A.T.


Moderator  urainer 

Wöchentlicher Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Defintion Verantwortlichkeiten
von Wolfgang - 28.03.2024 14:54
Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie
von Wolfgang - 27.03.2024 11:15
DIN 55415
von M.A.T. - 23.03.2024 22:08
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Newsletter | Impressum | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3