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Gefahrenkategorie #25913 17.12.2018 09:20
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Zurbi Offline OP
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Hallo Leute und Profis.

Ich habe eine Frage betreffend der Gefahrenkategorie.
Wenn ein Fahrzeugführer das Beförderungsverbot für Fahrgäste missachtet ist das welcher
Gefahrenkategorie einzuteilen?

Gruss
Zurbi

Re: Gefahrenkategorie [Re: Zurbi] #25914 17.12.2018 11:09
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Jacob Madsen Offline
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Hallo Zurbi,

für die Bundesrepublik ist meine Antwort wie folgt:
Fahrgäste werden in 8.3.1 ADR behandelt - es ist verboten sie mitzunehmen.
Für den Fahrzeugführer ist das nach der GGVSEB § 28 Nr. 16 ein Pflichtverstoß; ordnungswidrig gem. § 37 (1) Nr. 20p GGVSEB.
Laut Bußgeldkatalog in Anl. 7 RSEB, lfd. Nr. 237 können hier die Gefahrenkategorien I und II zum Tragen kommen.
Ich sehe hier eher die Gefahrenkategorie II, wenn ich mir dazu die Anl. 3 der GGKontrollV ansehe. Obwohl die dortigen Auflistungen nicht abschließend sind.

schöne Grüße Jacob


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

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Re: Gefahrenkategorie [Re: Jacob Madsen] #25915 17.12.2018 11:20
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M.A.T. Offline
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Hallo, Herr Madsen,
stimme Ihnen im formalen Ergebnis zu.
Allerdings wäre nach dem Wortlaut der GGKontrollV eher III denkbar, wenn man sich die Beschreibung der Kategorie II anschaut. Denn daß von einem zusätzlichen Mitfahrer, der kein Besatzungsmitglied ist, eine Gefahr schwerer Verletzung oder erheblicher Umweltschädigung ausgeht, vermag ich mir nicht als wahrscheinlich vorzustellen. Insofern sehe ich die RSEB in diesem Punkt als fragwürdig an.
Gruß
M.A.T.

Re: Gefahrenkategorie [Re: M.A.T.] #25916 17.12.2018 13:54
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Jacob Madsen Offline
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Hallo M.A.T.

sicherlich wäre eine eindeutige Zuordnung in der RSEB hilfreicher, dazu müssten die Kategorien in der GGKontrollV noch präziser be- und umschrieben werden.
Die Gefahr schwerer Verletzungen und Umweltschädigungen ist eh erst einmal sehr abstrakt, und ist durch das bloße Mitfahren eines Passagiers zunächst nicht gegeben.
Ich beziehe mich bei meiner Einschätzung in die Kat. II eher auf den Passus des Abstellens des Mangels am Kontrollort. Als Kontrolleur müsste dem Passagier die weitere Mitfahrt an Ort und Stelle untersagt werden. Damit untersagt man aber nicht die komplette Beförderung.
Das passt irgendwie besser in die Kategorie II.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

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Re: Gefahrenkategorie [Re: Zurbi] #25917 17.12.2018 18:30
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higgy Offline
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Hallo Zurbi,
„Fahrgäste“ ist so ein böses Wort. Ich habe noch nie erlebt, dass ein Gefahrgutfahrer zahlende Fahrgäste mitnimmt. Manche Fahrer nehmen Familienmitglieder mit. Aus Sicht der Kontrollbehörden in Hamburg darf der Fahrer Helfer mitnehmen, die ihm bei der Arbeit helfen. Die sollten aber dann mindestens 15 Jahre alt sein. Das dürfen auch Familienmitglieder sein. Die dürfen z.B. ein unbezahltes Praktikum machen und dann auch mit fahren.

Re: Gefahrenkategorie [Re: higgy] #25918 17.12.2018 20:05
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Udo Freitag Offline
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Hallo,

abgesehen von den Mitgliedern der Fahrzeugbesatzung dürfen Fahrgäste in Beförderungseinheiten mit gefährlichenGütern nicht befördert werden (Abschnitt 8.3.1 ADR). Mitglieder der Fahrzeugbesatzung z.B. Helfer müssen mindestens eine Unterweisung gemäß Abschnitt 8.2.3 i.V.m Kapitel 1.3 ADR erhalten. Bei Fahrgästen halte ich das für eher unwahrscheinlich.

Warum mindestens 15 Jahre alt?

Gruß
Udo

Zuletzt bearbeitet von Udo Freitag; 17.12.2018 20:07.
Re: Gefahrenkategorie [Re: higgy] #25920 17.12.2018 21:32
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Jacob Madsen Offline
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Hallo Higgy,

bevor das Thema weiter zerredet wird, die Frage von Zurbi lautete nach der Gefahrenkategorie. Schau doch bitte mal in 8.3.1 ADR. Dort wird der Begriff "Fahrgäste" verwendet; dementsprechend sollten wir auch mir den Begriffen aus den Regelwerken diskutieren. Das hat dann nichts mit "böse" zu tun.
Einen Fahrgast kann es in einer Beförderungseinheit nicht geben. Wer dort arbeitet, und sei es als Praktikum, wird das mit einem Vertrag o.ä. nachweisen können. Wie Udo schon sagt, muss dann mindestens auch eine Unterweisung nachgewiesen werden können.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

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Re: Gefahrenkategorie [Re: Jacob Madsen] #25921 18.12.2018 05:48
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Udo Freitag Offline
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Hallo,

ich würde mich bei der Einstufung strickt an die GGKontrollV richten. Auf den Einzelfall bezogen, würde ich die Kategorie II oder III nehmen.

Gruß

Udo

Re: Gefahrenkategorie [Re: Udo Freitag] #25922 18.12.2018 09:23
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aw_ Offline
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Moin,
um nochmal auf Zurbi's Frage zurückzukommen:
RSEB, Anlage 7, Bußgeldkatalog, Laufende Nummer 237 bezieht sich auf §28, Nr. 16 GGVSEB. Hier heisst es Kat. II oder I mit Bußgeld von 100,- bis 250,- Euro, wie bereits richtigerweise erwähnt.
Im Verwarnungsgeldkatalog (Kat III) ist §28, Nr. 16 nicht mehr gelistet. Somit wird es als I oder (eher wahrscheinlich ) II eingestuft.
Die Sinnhaftigkeit lässt sich natürlich in Frage stellen, was ja auch bereits erwähnt wurde.
gruss..aw



Re: Gefahrenkategorie [Re: aw_] #25927 18.12.2018 22:00
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Zurbi Offline OP
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Hallo Profis.

Vielen Dank für die vielen Antworten.

Ich bin vom Gefahrgut Vollzug bei der Schweizer Polizei und ich werde den Fall in die Kategorie II einordnen.

Der Chauffeur hat seine Freundin verbotener weise mitgenommen und wollte diese Nachhause führen.

Die Bezeichnung des "Fahrgastes" meinerseits spielt hier keine Rolle. crazy

Gruss
Zurbi


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