Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 2 von 2 1 2
Re: Aufbewahrungspflichten [Re: Bergmannsheil] #25943 20.12.2018 17:34
Registriert: Sep 2018
Beiträge: 52
higgy Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
Registriert: Sep 2018
Beiträge: 52
Ich finde Gerald hat Recht. Mit den Checklisten kann man glaubhaft machen oder sogar beweisen, dass man seine Pflichten ernst genommen und alles richtig gemacht hat. Die Checklisten sollte man deswegen erst nach 3 Jahre vernichten, denn die Verjährung bei Verstößen gegen das Gefahrgutrecht beträgt 3 Jahre. Wenn die Beförderung abgeschlossen ist, weißt du ja noch nicht, ob von den Behörden etwas beanstandet worden ist.

Re: Aufbewahrungspflichten [Re: higgy] #25944 21.12.2018 00:40
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,258
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,258
Hallo,
darum schrieb ich ja "beanstandungslosen" Beförderung.
Gruß
M.A.T.

Re: Aufbewahrungspflichten [Re: Gerald] #25947 21.12.2018 14:30
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,258
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,258
Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Hallo M.A.T.,
Das kann man so und so sehen. Ich habe Checklisten gern als Nachweis genommen. Na das mit den fünf Jahren, ist schon lange!
...
Finde ich auch nicht gut, da es ja schon mal zu ein Bußgeldverfahren kommen kann. Und ich kenne aus der Vergangenheit Fälle, wo mit Hilfe der Checklisten bei einer Verhandlung vom "Grober Fahrlässig" man durch den Nachweis von regelmäßigen Kontrollen über diese Checklisten ins "Fahrlässig" gekommen ist. Und das ist dann schon ein Unterschied.

Hallo, Gerald,
stimmt, das ist ein Argument für die längere Aufbewahrung. Die "Du kommst aus dem Gefängnis frei"-Karte zu haben ist natürlich nie schlecht! Ich hatte halt nur im Kopf, wie bei vielen Einzelbeförderungen über Jahre hinweg hier wirklich einfach, verläßlich und zugreifbar abgelegt (Papier, elektronisch?) werden soll. Wahrscheinlich nach Datum und Uhrzeit, denn alles andere kann sich ändern über Zeit.
Diese regelmäßigen Kontrollen wurden dann vom Gb oder von den bP durchgeführt? Ist natürlich auch sinnvoll, wie vorgeschlagen, die von den bP in Kopie zu den Gb-Unterlagen zu nehmen, auch für den Gb-Jahresbericht.
Schönes Ergebnis, finde ich.
Gruß
M.A.T.

Re: Aufbewahrungspflichten [Re: M.A.T.] #25949 21.12.2018 18:10
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 746
U
Udo Freitag Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
U
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 746
Hallo,

im Prinzip gebe ich Euch recht bezüglich der Check-Listen. Dennoch nehmen es nicht alle so genau mit dem Führen dieser Listen. Es soll auch Fälle geben, da wird z.B. dem Fahrer die Liste hingehalten nach dem Motte, unterschreib mal wird schon alles in Ordnung sein und sich dann wundern, wenn der Anhörungsbogen ins Haus schneit.


Gruß

Udo

Re: Aufbewahrungspflichten [Re: M.A.T.] #25972 04.01.2019 09:29
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,568
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,568
Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Hallo, Gerald,
aus der Ausgangsfrage habe ich eher gelesen, daß es um Checklisten der beauftragten Personen, nicht aber um die des Gb, geht. Und für diese hielte ich die 5 Jahre für überzogen, weil sie nicht der Dokumentation der Gb-Arbeit, sondern der sicheren Beförderung dienen. Darum mein Vorschlag, nach Beförderungsabschluß die Dinger wegzuwerfen.
Die Frist lt. GbV sehe ich nur für die Arbeiten, die der Gb selbst macht, und der wird ja normalerweise nicht täglich die Lkw, die auf den Hof kommen, angucken. Oder wie sehen Sie das?
Schöner Gruß
M.A.T.


Das ist ein schwieriges Thema. Ich habe bei meinen Unternehmen Fotos und Checklisten der Verladung bisher ca. 1 Jahr aufheben lassen. Aber in einem anderen Thread wurde ja thematisiert, dass der Anhörungsbogen für einen vermeintlichen Ladungssicherungsverstoß erst nach mehreren Jahren eintrudelte. Wenn dann Fotos und Checklisten vernichtet sind, wird es mit der Nachweisführung natürlich unmöglich. Ich werde wohl auch auf die drei Jahre gehen.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 04.01.2019 09:30.
Seite 2 von 2 1 2

Moderator  urainer 

Wöchentlicher Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Defintion Verantwortlichkeiten
von Wolfgang - 28.03.2024 14:54
Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie
von Wolfgang - 27.03.2024 11:15
DIN 55415
von M.A.T. - 23.03.2024 22:08
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Newsletter | Impressum | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3