Ein Unternehmen aus dem Balkan kauft in Deutschland ein Tankfahrzeug (Heizöl-Lkw mit Tank) um diese nach Ungarn zu bringen. Der Tank-Lkw wird gekauft und nach Abschluß des Kaufvertrages nach Ungarn "überführt". Auf der Fahrt gerät der Lkw in Österreich in eine Gefahrgutkontrolle. Hier wird festgestellt, dass der Tank zwar leer aber nicht ungereinigt ist. Die erforderlichen Begleitpapiere werden natürlich nicht mitgeführt; es liegt lediglich eine Tankbescheinigung vor.
Der Fahrer war der Meinung, dass seine Fahrt nicht dem Gefahrguttransport diente. Ebenso die Firma, die den Lkw gekauft hatte.
Die österr. Behörden zeigten den Verkäufer als Absender ebenfalls an. Dieser fühlte sich nach seinem Verkauf nicht mehr zuständig.
Wie sind die rechtlichen Meinungen???