Anhang A der IATA-DGR beschreibt Zelle/Batterie unter 'L' analog zu 38.3.2.3 der Prüfkriterien.
Hilft einem Versender aber leider nicht wirklich, wenn er ein fertiges Produkt weiterverschicken will und nicht reinschaun kann. Bzw selbst wenn er reinschaut, muss er auch erkennen können obs ne Zelle oder Batterie ist.
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Powerbank mit einzelner Zelle
[Re: Nico]
#2609524.01.201916:32
So wie eigentlich (ja eigentlich...) jeder Versender bisher nach einem Nachweis für UN38.3 fragen musste (und dann ein lustiges chinesischen "MSDS" bekam, in dem irgendwas drin stand), genau so muss und darf der Versender ab jetzt schon und ab 2020 definitiv nach dem formalisierten UN38.3-Test Report fragen, aus dem dann auch hervorgeht, ob es sich bei dem Artikel um eine Zelle oder eine Batterie handelt.
Bzgl. der Unterscheidung "Batterie in/mit Gerät" oder "Batterie einzeln" ist ausschlaggebend, ob a) die Batterie in einen Verbraucher eingesetzt ist (oder beigepackt ist) (ein Spannungswandler ist kein Verbraucher), also ein Ding, welches mit der Energie aus der Zelle/ Batterie betrieben wird und b) dieser Verbraucher auch der Hauptzweck ist (also nicht die Alibi-Taschenlampe an Powerbanks, die das ganze zu einer Batterie IN Ausrüstung machen soll - dies hat die IATA zum Glück ausgehebelt und klargestellt)
So ist es im Normalfall auch für Otto-Normalversender relativ klar sortierbar, was als Batterie in/mit Gerät läuft und was nicht.
Ich weiß, wird nicht immer abgefragt, aber das wäre der offizielle Weg
Wer Lithium-Batterien versendet, ohne dass der 38.3 Test bzw. die neuerdings geforderte Prüfzusammenstellung vorliegt, dem ist nicht mehr zu helfen!
Allerdings gebe ich zu Bedenken, dass es für den Laien selbst mit Prüfzertifikat schwierig wird, "in die Power Bank von außen rein zu schauen" und festzustellen, dass sie nur aus einer einzigen Zelle besteht.
Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 12.02.201914:49.
Re: Powerbank mit einzelner Zelle
[Re: DJSMP]
#2617412.02.201921:46
Naja Laien sollten auch die Finger vom Gefahrgutversand lassen ;-) Also zumindest im gewerblichen Bereich müssen/ müssten ja alle geschult sein und die Vorgesetzen müssten Regelungen getroffen haben.Und für Privatpersonen könnten zumindest Händler Anweisungen für den Rückversand bei Rückgabe, etc. schaffen... ja, sehr viel Konjunktiv.
Mit dem UN 38.3-Test Report wird das aber bestimmt (vielleicht bin ich auch zu idealistisch) besser, denn aus dem wird klar hervorgehen, um was es sich handelt. So oder so ähnlich wird der Report aussehen und dort finden sich dann die Infos, ob es Zelle oder Batterie ist, Li-Ionen oder -Metall, "klein" oder "groß".
Re: Powerbank mit einzelner Zelle
[Re: Claudi]
#2619615.02.201913:02
Mir ging es nicht um den Gefahrgutlaien, sondern um den Techniklaien. Glaubst du ernsthaft, dass der Chinese in der Prüfzusammenfassung die richtigen Kreuze setzt?
Re: Powerbank mit einzelner Zelle
[Re: DJSMP]
#2621018.02.201918:44
Ich hoffe es... der UN38.3-Test wird ja auch nicht von Techniklaien gemacht, das Testinstitut könnte gleich den Testreport ausstellen (würden sie das nicht sowieso?) und die müssen wissen, ob sie Zellen oder Batterien testen.