Hallo,
ein Kollege soll zum Betriebsbeauftragten für Abfall bestellt werden.
Es gibt ja eine Reihe von Voraussetzungen die dafür erfüllt werden müssen.
Welche der folgenden Punkte müssen denn nun erfüllt werden? Ja sicher nicht alle.
Danke schon einmal für die Antworten
Frank
(1) Die nach § 60 Absatz 3 Satz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit § 55 Absatz 2 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erforderliche Fachkunde ist gegeben, wenn der Abfallbeauftragte
1.
auf einem Fachgebiet, dem die Anlage, der Betrieb eines Besitzers im Sinne des § 27 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, das Rücknahmesystem oder die Rücknahmestelle hinsichtlich der Anlagen- oder Verfahrenstechnik oder der Betriebsvorgänge zuzuordnen ist,
a)
ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium abgeschlossen hat,
b)
eine kaufmännische, technische oder sonstige Fachschul- oder Berufsausbildung besitzt oder
c)
eine Qualifikation als Meister vorweisen kann,
2.
während einer einjährigen praktischen Tätigkeit Kenntnisse erworben hat über
a)
die Anlage, den Betrieb eines Besitzers im Sinne des § 27 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, das Rücknahmesystem oder die Rücknahmestelle, für die der Abfallbeauftragte bestellt werden soll, oder über Anlagen, Betriebe oder Rücknahmesysteme, die im Hinblick auf die Erfüllung der Aufgaben des Abfallbeauftragten vergleichbar sind,
b)
die Vermeidung und die Bewirtschaftung der in der Anlage, in dem Betrieb oder dem Rücknahmesystem anfallenden Abfälle und
c)
die hergestellten Erzeugnisse sowie
3.
an einem oder mehreren von der zuständigen Behörde anerkannten Lehrgängen, in denen Kenntnisse entsprechend der Anlage 1 vermittelt werden, teilgenommen hat.