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Voraussetzung zur Bestellung Abfallbeauftr. #26124 01.02.2019 07:01
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Frank D. Offline OP
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Hallo,

ein Kollege soll zum Betriebsbeauftragten für Abfall bestellt werden.
Es gibt ja eine Reihe von Voraussetzungen die dafür erfüllt werden müssen.
Welche der folgenden Punkte müssen denn nun erfüllt werden? Ja sicher nicht alle.

Danke schon einmal für die Antworten
Frank

(1) Die nach § 60 Absatz 3 Satz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit § 55 Absatz 2 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erforderliche Fachkunde ist gegeben, wenn der Abfallbeauftragte

1.
auf einem Fachgebiet, dem die Anlage, der Betrieb eines Besitzers im Sinne des § 27 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, das Rücknahmesystem oder die Rücknahmestelle hinsichtlich der Anlagen- oder Verfahrenstechnik oder der Betriebsvorgänge zuzuordnen ist,

a)
ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium abgeschlossen hat,
b)
eine kaufmännische, technische oder sonstige Fachschul- oder Berufsausbildung besitzt oder
c)
eine Qualifikation als Meister vorweisen kann,

2.
während einer einjährigen praktischen Tätigkeit Kenntnisse erworben hat über

a)
die Anlage, den Betrieb eines Besitzers im Sinne des § 27 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, das Rücknahmesystem oder die Rücknahmestelle, für die der Abfallbeauftragte bestellt werden soll, oder über Anlagen, Betriebe oder Rücknahmesysteme, die im Hinblick auf die Erfüllung der Aufgaben des Abfallbeauftragten vergleichbar sind,
b)
die Vermeidung und die Bewirtschaftung der in der Anlage, in dem Betrieb oder dem Rücknahmesystem anfallenden Abfälle und
c)
die hergestellten Erzeugnisse sowie

3.
an einem oder mehreren von der zuständigen Behörde anerkannten Lehrgängen, in denen Kenntnisse entsprechend der Anlage 1 vermittelt werden, teilgenommen hat.

Re: Voraussetzung zur Bestellung Abfallbeauftr. [Re: Frank D.] #26127 01.02.2019 09:11
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tiefflieger Offline
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Die Punkte 1-3 müssen erfüllt sein, wobei die Unterpunkte (a-c) bei Punkt 1 als oder anzusehen sind, bei Punkt 2 als und.

Siehe auch §9 AbfBeauftrV
Interessant ist auch §10 AbfBeauftrV, sofern der Abfallbeauftragte bereits in einer solchen Funktion tätig war.

Ansonsten ergibt sich, dass man spätestens am 1.6.2019 den Nachweis der Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erbringen muss.

Zuletzt bearbeitet von tiefflieger; 01.02.2019 09:25.
Re: Voraussetzung zur Bestellung Abfallbeauftr. [Re: tiefflieger] #26130 01.02.2019 10:16
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earlybird Offline
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Es kommt grundsätzlich darauf an, ob die Person bereits als Abfallbeauftragter vor/bis zum Stichtag 01. Juni 2017 bestellt war. Dann greift §10 - man muss dann "nur" alle zwei Jahre einen behördlich anerkannten Lehrgang "Fortbildung für Betriebsbeauftragter für Abfall" (Dauer 2 Tage) besuchen .

Ist man "neu" muss die Fachkunde nach §9 nachgewiesen werden und ein "Fachkundelehrgang zum Betriebsbeauftragten für Abfall" (Dauer 1 Woche) besuchen. +Später dann auch immer alle 2 Jahre die 2-tägige Fortbildung. Es ist sehr wichtig, diese Fortbildung innerhalb der zwei Jahresfrist abzulegen, sonst verfällt alles und man muss wieder mit dem 1-wöchigen Fachkundelehrgang starten ((auch für die vor/bis 01. Juni 2017 beauftragten)).

Re: Voraussetzung zur Bestellung Abfallbeauftr. [Re: earlybird] #26133 01.02.2019 12:43
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Frank D. Offline OP
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Danke erst einmal für die Antworten.

Der Kollege war vorher nicht als Beauftragter tätig.
Die verlangte einwöchige Schulung hat er absolviert.
Er hat aber keinerlei praktische Erfahrung wie in Punkt 2 eigentlich verlangt wird.
Nur wer soll das kontrollieren?

Re: Voraussetzung zur Bestellung Abfallbeauftr. [Re: Frank D.] #26134 01.02.2019 13:16
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Klingone Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Frank D.

Nur wer soll das kontrollieren?


Praktisch wohl keiner - solange nichts passiert.

Aber wenn es halt irgendeinen Vorfall gibt wird man das aber schon hinterfragen und dann...

Re: Voraussetzung zur Bestellung Abfallbeauftr. [Re: Klingone] #26135 01.02.2019 13:31
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Frank D. Offline OP
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Der Mitarbeiter soll sowieso nur als Vertretung eingesetzt werden...

Re: Voraussetzung zur Bestellung Abfallbeauftr. [Re: Frank D.] #26136 04.02.2019 08:05
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tiefflieger Offline
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Bei der praktischen Tätigkeit geht es darum, dass der Abfallbeauftragte seinen Betrieb kennt oder zumindest aus der Branche kommt. Die Beauftragtenfunktion wird ja bei unterschiedlichen Betrieben gefordert. Das kann ein Abfallerzeuger oder auch ein -entsorger sein. Jemand der als Abfallbeauftragter auf einer Hausmülldeponie gearbeitet hat, hat nicht unbedingt die Branchenerfahrung um als Abfallbeauftragter in einem Chemiekonzern tätig zu sein.


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