Hallo Stefan,
scheinbar bist du wirklich sehr neu.
Als erster und wichtigster Punkt, nach den mir vorliegenden Informationen schließt DHL Express einen Versand von Klasse 1 grundsätzlich aus. Daran ändert auch die Nutzung von begrenzten Mengen nichts. Also lieber erneut checken.
"Ausgeschlossene und zulässige Stoffe und Gegenstände
1. Von der Beförderung ausgeschlossen sind folgende Stoffe bzw. Gegenstände:
• die gemäß Auflistung in 2.2 ADR nicht zur Beförderung zugelassen sind
• mit Eintrag „BEFÖRDERUNG VERBOTEN“ in Tabelle A in 3.2 ADR
• der Klasse 1 (Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff) , z. B. Munition, UN-Nr. 0012, 0014 u. 0055, alle Wunderkerzen und Feuerwerkskörper, UN-Nr. 0333, 0334, 0335, 0336, 0337 oder Sicherheitseinrichtungen, pyrotechnisch (Airbags, auch eingebaute), UN-Nr. 0503
Nimm es bitte nicht persönlich, aber hast du eine Schulung im Bereich Gefahrgut besucht?
Zuletzt bearbeitet von Stefan82; 13.02.2019 12:57.