Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
IHK Schwaben als Quelle #26189 14.02.2019 16:05
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,812
Gerald Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,812
Hallo,
das uns Hinweise zu Besonderheiten zum ADR/GGVSEB in den Newslettern der IHK aufgezeigt werden, finde ich ja sehr gut. Nur wer eben die Newsletter nicht automatisch bekommt, der kommt nicht in den Genuss der Informationen.

In den Newslettern 02/2019 steht unter anderem:

" 1. Danach ist es zwar richtig, dass bei Gefahrzetteln Nr. 2.1, 2.2 und 2.3 keine Augenspülflüssigkeit mitgeführt werden muss, allerdings gibt es zahlreiche Gase, für die eine Kennzeichnung mit einem oder mehreren zusätzlichen Gefahrzetteln vorgeschrieben ist. Bei diesen Gasen ist dann wegen der Nebengefahren eine Augenspül- flüssigkeit vorgeschrieben, auch wenn es vielleicht in Fällen, wie UN 1003 Luft, tiefgekühlt, flüssig, 2.2 (5.1) oder UN 1072 Sauerstoff, verdichtet, 2.2 (5.1), nicht gerade nachvollziehbar ist."

In der RSEB habe ich dazu auch keinen Hinweis gefunden.

Im ADR Unterabschnitt 8.1.5.2 steht bei Augenspülflüssigkeit der Hinweis: "Nicht erforderlich für Gefahrzettel der Muster 1, 1.4, 1.5, 1.6, 2.1, 2.2 und 2.3". Wenn man also den Hinweis der IHK Schwaben nicht beachtet, kann dies zu einem Bußgeldverfahren führen.

Wie sieht das nun in Bezug der Augenspülflüssigkeit in der Praxis aus???

" 2. Bei seiner Sitzung vom 22. - 23. November 2018 hat der BLFA "Beförderung gefährlicher Güter" nochmals bestätigt, dass die abweichende Auslegung der Schweiz bei Mischladungen gefährlicher Güter in kennzeichnungspflichtiger Menge in Deutschland nicht so gesehen wird. Danach muss immer die gesamte Ladung einer Beförderungseinheit berücksichtigt werden, also auch der Ladungen mit TBC (-) und sobald Kennzeichnungspflicht mit orangefarbenen Tafeln besteht, ist der gesamten Ladung der restriktivste TBC anzuwenden."

Dazu habe ich auf der Seite UNECE aber bei der Schweiz keine Hinweise zu diesem Thema gefunden.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 15.02.2019 13:39. Bearbeitungsgrund: Hinweis von DJSMP umgesetzt, Sorry

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: IHK Schaben als Quelle [Re: Gerald] #26194 15.02.2019 12:50
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,575
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,575
Ich habe zur Kompetenzausübung der IHK Schwaben (obwohl ich den dortigen Ansprechpartner fachlich sehr schätze) ein etwas gespaltenes Verhältnis.

In Publikationen, Zeitschriften und News (auch des Storck Verlags) wird regelmäßig auf Veröffentlichungen oder Merkblätter der IHK Schwaben verwiesen ("...wie durch die IHK Schwaben verlautete..."). Das kommt dann so rüber, als sei diese Institution neben dem BMVI berechtigt, eine Wertung oder Interpretation bestimmter Vorschriften abzugeben. Selbst in meinen Firmen im süddeutschen Raum werde ich mit Aussagen wie "Das wurde bei der IHK Schwaben so gesagt" konfrontiert, so dass teilweise meine mit dem BMVI oder der BAM abgestimmten Empfehlungen als Gefahrgutbeauftragter in Zweifel gezogen werden. Selbst bei Überwachungsorganen wird anscheinend die "Deutung der IHK Schwaben" heran gezogen. Gerald hat hier ein mögliches nettes Beispiel gebracht.

Es ist ja nett, dass man Newsletter, Merkblätter und Informationen heraus gibt. Aber dass das dann teilweise als "Regelauslegung einer Behörde" verstanden wird, missfällt mir ziemlich.

Hinzu kommt speziell bei dieser IHK nach meiner Auffassung noch die Vermischung teilweise hoheitlichen Aufgaben als IHK (die Prüfungsfragen der Gb Prüfung und Fahrerprüfung kommen ja auch aus der Richtung) und der nahestehenden Akademie als Unternehmen, was es so meines Wissens in Deutschland nicht noch einmal gibt.

Ich möchte das bitte nicht falsch verstanden wissen. Es soll ein nett gemeinter Hinweis sein. Der Ansprechpartner ist ja auch hier im Forum aktiv. Ein "Draht zum Gedankenaustausch" ist ja prinzipiell nichts Schlechtes. Aber man muss schon aufpassen, dass man innerhalb der Kompetenzen bleibt.

Denkt mal drüber nach...


Edit: Gerald könnte der Übersicht des Themas vielleicht noch ein "w" spendieren. smile

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 15.02.2019 12:52.
Re: IHK Schwaben als Quelle [Re: DJSMP] #26200 15.02.2019 13:57
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,812
Gerald Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,812
Hallo DJSMP,
habe Deinen Hinweis im Bezug "w" umgesetzt, ist leider passiert, Sorry. sollte eigentlich nicht passieren.

Dein Beitrag spricht mir schon aus den Herzen. Das Problem ist einmal, dass der, welcher die Newsletter nicht bestellt hat, diese Information nicht bekommt. Und zu den überwiegenden Hinweisen der IHK Schwaben muss man sagen, dass diese Hinweise dem ADR/GGVSEB entsprechen. Klar kenne ich auch den Verfasser, und bei Herrn Winklhofer habe ich mir auch schon Hinweise geholt, wenn ich mal ein Problem mit der Auslegung von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien u.ä. gehabt habe. Dafür kann man nur Danke sagen.

Auch kann ich nicht nachvollziehen, das es von den Ergebnissen, Problembehandlungen u.ä. durch den BLFA "Beförderung gefährlicher Güter" keine Veröffentlichungen gibt. Und wir nur durch Zufall manchmal, was davon erfahren. Hier sollte man sich von Seiten der zuständigen Behörden mal Gedanken machen. Denn die Behörden haben auch eine Dienstleistungspflicht.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 15.02.2019 13:57.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: IHK Schaben als Quelle [Re: DJSMP] #26241 21.02.2019 18:15
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 650
W
Winklhofer Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
W
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 650
Servus mir unbekannter DJSMP,

schön, dass Sie hier meckern. Themen, die ich in unserem Newsletter einstelle und vorher recherchiere, kommen aus Anfragen oder Schulungen, die ich regelmäßig überwache. Sie sind nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig recherchiert und kommen dann erst zur Veröffentlichung. Wir sehen uns hier als Dienstleister für unsere Unternehmen und nicht als Behörde. Sie wissen wahrscheinlich wie ich, dass das Thema Gefahrgut in zahlreichen Unternehmen entweder nicht hoch aufgehängt ist oder die betroffenen Mitarbeiter/-innen unsicher in der Umsetzung sind. Des wegen versuche ich Themen von allgemeinem Interesse auch öffentlich zu machen. Daher wird mein Newsletter auch häufig zitiert. Wenn Sie falsche Aussagen feststellen oder Sie gegenteiliger Auffassung sind, können Sie mich gerne kontaktieren. Ich bin für jede Diskussion zu diesen Themen zu haben.
Die Unterstellung der Vermischung unserer öffentlich-rechtlichen Aufgaben und mit unserer IHK-Akademie Schwaben GmbH weise ich Übrigen entschieden zurück. Die IHK-Akademie Schwaben GmbH ist ein von uns anerkannter Schulungsveranstalter, für den die gleichen Kriterien der Anerkennung gelten, wie für andere Veranstalter. Sie arbeitet in diesem Segment sehr eng mit DEKRA Akademie GmbH und TÜV Akademie GmbH in Augsburg zusammen, die hierfür die Lehrkräfte stellen. So können in Schwaben alle angebotenen Gb-Schulungen auch durchgeführt werden.

Besten Gruß aus Augsburg
Alfred Winklhofer

Re: IHK Schwaben als Quelle [Re: Gerald] #26258 25.02.2019 10:54
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,275
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,275
Ursprünglich geschrieben von: Gerald
nicht nachvollziehen, das es von den Ergebnissen, Problembehandlungen u.ä. durch den BLFA "Beförderung gefährlicher Güter" keine Veröffentlichungen gibt. Und wir nur durch Zufall manchmal, was davon erfahren. Hier sollte man sich von Seiten der zuständigen Behörden mal Gedanken machen. Denn die Behörden haben auch eine Dienstleistungspflicht.

Hallo, Gerald,
das Problem wurde hier schon mehrfach angesprochen; der Adressat ist aber wohl nicht der DIHK als Teilnehmer sondern der zuständige Verkehrsminister bzw. seine Fachleute. Es wäre doch kein Problem, die Auslegungen dieses Fachgremiums im Verkehrsblatt zu veröffentlichen. Das diente der Rechtssicherheit und damit auch der Sicherheit. Ich weiß auch keinen sachlichen Grund, warum diese Auslegungen vertraulich sein sollen; schließlich sind wir ein Rechtsstaat. Bei den Briten und den US-Amerikanern funktioniert das ganz hervorragend über die öffentlichen Internetseiten. Bei letzteren sind übrigens auch alle Unfälle der letzten 10 (!) Jahre erfaßt und statistisch auswertbar zugänglich. In Europa hat man den Eindruck, daß die ganzen Berichte, die ja nach ADR usw. auch zu sammeln sind, in irgendwelchen Schubladen verstauben - eine Analyse wird nirgends veröffentlicht. Schade, finde ich.
Gruß
M.A.T.


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
UN3257 im Tankcontainer
von Gerald - 16.04.2024 21:01
ERG 2024 elektronisch erhaeltlich
von M.A.T. - 16.04.2024 08:17
Neueintrag RAG-01 Argentinien
von Claudi - 12.04.2024 09:00
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3