Guten Abend zusammen. Bin heute im Rahmen einer Schulung auf etwas hingewiesen wurden. Gibt es eine Vorschrift nicht zutreffende, alte Gefahrzettel und UN Nummern von versandstücken zu entfernen wenn diese neu verpackt werden? Habe da nur was für Klasse 7 Stoffe gefunden unter 5.2.2.1.11.1 ADR. Aber für den Rest? Übersehe ich da was?
Re: Alte Gefahrzettel und UN Nummer entfernen
[Re: GG-Schorsch]
#2626626.02.201909:27
Moin, 5.2.1.1 Grundsatz: .. ist jedes Versandstück deutlich und dauerhaft mit der UN-Nummer der enthaltenen Güter .. zu versehen. 5.2.2.1 Grundsatz: Für jeden in Kapitel 3.2 Tabelle A aufgeführten Stoff oder Gegenstand sind die in Spalte 5 angegebenen Gefahrzettel anzubringen..
Das ist ersteinmal eindeutig, wird aber durch RSEB, Anlage 2, 5-2 relativiert durch den Hinweis: Versandstücke.. die eine nicht geforderte Kennzeichnung und Bezettelung tragen, die jedoch auf eine vorhandene Gefahr i.S.d. GG-Rechts hinweisen, begründen keine Ordnungswidrigkeit.
Das bedeutet aber nicht, dass es deshalb generell erlaubt ist. Man geht wohl davon aus, dass es mal ‚passieren‘ kann. Die Regel sollte das allerdings nicht werden.
Zumal das auch zu Problemen bei Einsatzkräften bzw. Verzögerungen beim Einsatz bei einem etwaigen Unfall führen kann. Es wurden schon Einsätze gestoppt und –richtigerweise- gewartet bis der Gefahrgutlöschzug anrückt, bis dahin ging wertvolle Zeit verloren. Und das wegen eines ‚popeligen‘ Aufklebers, den der Verpacker nicht unkenntlich machen wollte..
gruss..aw
Re: Alte Gefahrzettel und UN Nummer entfernen
[Re: aw_]
#2626826.02.201913:25
Danke für die Antwort. 5.2.1 und 5.2.2.1 sind ja auch erfüllt aber was wenn noch die alten (nicht identischen) UN Nummer und selbst gefahrzettel die auf eine Gefahr hinweisen (welche gar nicht vorhanden ist) angebracht sind. Wo steht das, dass alte nicht zutreffende kennzeichen/ gefahrzettel entfernt werden müssen.
Re: Alte Gefahrzettel und UN Nummer entfernen
[Re: GG-Schorsch]
#2626926.02.201916:29
eine solche Regelung gibt es bei Versandstücken im Gegensatz zu den Großzetteln nicht. Das ADR geht m.E. von einmal Verpackungen, die auch mehrmals verwendet werden können, aus. Leider kennt das ADR keinen Entpacker, der müsste die Zettel eigentlich nach der Reinigung der Verpackung entfernen.
In der Praxis kommt es immer wieder zu Verwechselungen auf Grund alter Zettel. Primat ist das tatsächlich beförderte Gut, Da hilft nur eine Probe, um zu beweisen, dass der richtige Zettel eben fehlt. Der andere ist uninteressant. Unbefriedigend aber gesetzlich gewollt.
Grüße an alle Teilnehmer
Zuletzt bearbeitet von TDamm; 26.02.201916:30.
Freundliche Grüße Thomas Damm
Re: Alte Gefahrzettel und UN Nummer entfernen
[Re: GG-Schorsch]
#2627026.02.201916:35
die alten (nicht identischen) UN Nummer und selbst gefahrzettel die auf eine Gefahr hinweisen (welche gar nicht vorhanden ist) angebracht sind.
Ich versuche es mal anders zu erklären. Du musst folgendes beachten:
- Unterabschnitt 5.2.1.1 "...ist jedes Versandstück deutlich und dauerhaft mit der UN-Nummer der enthaltenen Güter, der die Buchstaben «UN» vorangestellt werden, zu versehen. ..." - Absatz 5.2.2.1.1 ..."Für jeden in Kapitel 3.2 Tabelle A aufgeführten Stoff oder Gegenstand sind die in Spalte 5 angegebenen Gefahrzettel anzubringen, ..." - RSEB 2017 Ziffer 5-2 "...die zusätzliche, nicht geforderte Kennzeichen und Bezettelungen tragen, die jedoch auf eine vorhandene Gefahr im Sinne des Gefahrgutrechts hinweisen, begründen keine Ordnungswidrigkeit.
Und damit dürfte klar sein, dass alte Gefahrzettel und UN-Nummern, welche nicht mehr zutreffend sind, zu entfernen sind! Würde sonst ganz schon bunt aussehen und zu Verwirrungen führen. Wobei ich natürlich zugeben muss, dass im ADR ein entfernen von UN-Nummern bzw. Gefahrzetteln nicht so klar wiedergegeben ist.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Alte Gefahrzettel und UN Nummer entfernen
[Re: GG-Schorsch]
#2627227.02.201909:20
Wenn ich Dein Bild so anschaue dann wird mir einiges klar!
Bei diesem Beispiel ist ein falscher Gefahrzettel angebracht, der noch nicht einmal den Vorgaben von 5.2.2.2.1.1 entspricht (Farbe, Abnutzung). Wenn Klasse 4.1 befördert wird, muss auch Gefahrzettel 4.1 angebracht sein. Die Grundlagen dazu wurden bereits erwähnt. Wozu explizit erwähnen, nicht zutreffende Markierungen zu entfernen?? Man sollte eigentlich davon ausgehen dass das selbstverständlich ist! Dazu sind die Schulungen da.. Ich denke mal da gibt es nichts zu diskutieren!
Desweiteren könnte man hier von Anhaftungen sprechen, welche zu beseitigen sind (GGVSEB, §21, Abs. 1, Ziffer 2)
Ich interpretiere RSEB, Anl. 2, Ziffer 5-2 so, dass das für eine mit GG-Angaben markierte Verpackung gilt, welche für ‚Normalgut‘ benutzt wird. Oder gibt es da anderweitig Einwände? gruss..aw
Re: Alte Gefahrzettel und UN Nummer entfernen
[Re: aw_]
#2628027.02.201920:50
Nicht immer kann man vom gesunden Menschenverstand ausgehen. Sehen Sie es mal von juristischer Seite. Es steht nirgendwo was zur Entfernung der nicht zutreffenden kennzeichnungen.
Wenn alles so selbstverständlich ist frage ich mich warum es für Placards bzw die orangefarbene Tafel entsprechende entfernungsvorschriften gibt.
Re: Alte Gefahrzettel und UN Nummer entfernen
[Re: GG-Schorsch]
#2628228.02.201909:21
Aus juristischer Seite entscheidet der Richter am Ende wie etwas auszulegen ist - ggfs. im Einzelfall. Aber wozu das Ganze wenn man das mit wenig Aufwand abwenden kann?
Die Diskussionen über die vermeintlich fehlende bzw. nur teilweise vorhandene Kommentierung von Vorschriften gibt es öfters - im Grunde könnte das ganze Buch re-kommentiert werden. Anscheinend ist es noch nicht dick genug!