Hallo, Bernd 12, die Angaben dazu sind in den SDB sehr uneinheitlich gemacht. Zur Plausibilitätskontrolle empfehle ich, die dt. WGK-Einstufung mit heranzuziehen (ja, ich weiß, daß beide nicht identisch sind). Diese Angaben und auch Hinweise, wann Baumfisch notwendig sein kann, finden sich im Gefahrgut-Schlüssel unter der jeweiligen UNNR. Besonders skeptisch sind SDB zu benutzen, die "kein Gefahrgut" sagen, aber beispielsweise eine WGK 3 auflisten. Falls Sie nur den IMDG-Code haben, auch dort an beiden Stellen prüfen, da zumindest Hinweise auf mögliche Umweltgefährdung gegeben werden. Gruß M.A.T.
Da der Punkt 14 (Angaben zum Transport) in SDB oft nicht gut gepflegt ist, schau besser in Punkt 2 auf die Gefahrstoff-Einstufung. Findest du dort die H-Sätze H 400, H410 oder H 411, dann ist dem Produkt auch das GHS-Symbol "Fisch&Baum" mit rotem Rand (GHS09) zugeordnet und dann ist das ganze auch Gefahrgut-umweltgefährdend (Fisch&Baum mit schwarzem Rand). Auf die Freistellungsmöglichkeiten (Fisch&Baum im Gefahrgutrecht weglassen bis 5kg/l) möchte ich hiermit auch kurz hinweisen.
ich möchte hierzu noch kurz anmerken, dass falls das Gefahrgut nicht bereits im ADR ausdrücklich als umweltgefährdend ausgewiesen ist (wie z.b. UN 3077), im Sicherheitsdatenblatt des Herstellers als umweltgefährdend ausgewiesen ist oder eine ADR-konforme Toxizität angegeben ist (2.2.9.1.10.3.1.), müssen vom Beförderer nicht als umweltgefährdend behandelt werden.
Hier kann man auf die Angaben des Herstellers und dessen Chemiker vertrauen. Ein Bahnkollege von mir 2 Kunden in Frankreich, die beide eine bestimmte Chemikalie produzieren. Eine der Firmen weist diese als umweltgefährdend aus, die andere nicht. Entsprechend wird transportiert und nach 5.2.1.8 gekennzeichnet oder eben nicht.
die Klassifizierungskriterein für umweltgefährdende Stoffe sind zwischen GHS und den Transportvorschriften harmonisiert. Für diese Gefahrgutgruppe ist das Vorgehen, welches Claudi vorschlägt also anwendbar.
@WeissB Wenn Sie eindeutige Hinweise vorliegen haben, dass der Stoff, das Gemisch oder der Gegenstand die Kriterien der Absätze 2.2.9.1.10.3 und 2.2.9.1.10.4 erfüllt, so müssen sie diese Gefahr auch ausweisen. Da die Kriterien zwischen GHS und ADR harmonisiert sind, gilt:
Antwort auf
Ein Stoff oder ein Gemisch muss als umweltgefährdender Stoff (aquatische Umwelt) eingestuft werden, wenn ihm nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 16) die Kategorie(n) Aquatisch Akut 1, Aquatisch Chronisch 1 oder Aquatisch Chronisch 2 zugeordnet werden muss
Wenn zwei Hersteller eine identische Chemikalie produzieren, so kann tatsächlich ein Unterschied in den Analysewerten vorliegen, der zu einer abweichenden Bewertung führt. Als Beförderer haben Sie nicht die Pflicht eigenen Tests durchzuführen, aber ich würde empfehlen beide Hersteller mit den Abweichungen zu konfrontieren. Zumeist klärt sich das dann auf.
Ein Gemisch (Feststoff) wurde im Sdbl (deutsches Sdbl) mit den H-Sätzen 315, 318 und 400 eingestuft. Auf dieser Grundlage wurde im Abschnitt 14 des Sdbl die UN-Nummer 3077 vergeben.
Das gleiche Gemisch mit den H-Sätzen 315, 318 und 400 wurde in einem polnischen Sdbl ohne Gefahrguteinstufung eingestuft.
Meine Frage wäre daher, welche Einstufung ist richtig ?
Der gefährliche Inhaltsstoff ist 2-Brom-2-nitro-1,3-propandiol mit 10 % Inhalt.
Hallo, schon für 400 sollte die Umweltgefährdung nach ADR 2.2.9.1.10.5 vorliegen, also 3077. Wäre das CAS 52-51-7, dann nach dt. Recht auch WGK 2. Siehe auch Post oben von Marco66. Gruß M.A.T.
Es handelt sich um die CAS 52-51-7. Die WGK 2 ist im Sdbl des gemisches angegeben.
Das polnische Sdbl ist demnach falsch oder wie erklärt sich die Nicht-Gefahrguteinstufung ?
MfG
Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Hallo, schon für 400 sollte die Umweltgefährdung nach ADR 2.2.9.1.10.5 vorliegen, also 3077. Wäre das CAS 52-51-7, dann nach dt. Recht auch WGK 2. Siehe auch Post oben von Marco66. Gruß M.A.T.
Hallo, vielleicht sind die Leute in PL von einem Reinstoff ausgegangen und haben daraus gefolgert, daß die EU-Einstufung nicht für das 10%ige Gemisch gilt. Was aus meiner Sicht aber eine Fehlinterpretation ist, wenn schon das Gemisch diese H-Sätze hat. Hab eben mal geschaut, im - allerdings alten - ECHA-Portal ist diese CAS mit UN 3241 gelistet, also stoffspezifisch in der 4.1. Wäre vielleicht für die Geschäftsbeziehung beiderseits nützlich, dazu mit beiden Lieferanten eine Klärung zu suchen. Viel Erfolg und Gruß M.A.T.
Nachtrag. Im neuen Portal sind sechs Dossiers. Eines hat keine GG-Angaben, eines nennt UN 3265 (was zum Feststoff gar nicht paßte) und vier haben unisono 3241 ohne Konzentrationsangaben. Ich denke, da ist Klärungsbedarf, auch wegen 3.1.3.2. Bei Kontrollen kann auch mal die ECHA-Datenbank abgefragt werden, hab ich gehört...
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 11.04.202513:07. Bearbeitungsgrund: Nachtrag, Korrektur 4.1
Aber die Einstufung mit UN 3077 auf Grund des H 400 ist aber nicht falsch ?
Wenn man die Konzentration des Stoffes auf 2,49 % senken würde, würde auch UN 3077 keine Rolle mehr spielen, oder ?
Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Hallo, vielleicht sind die Leute in PL von einem Reinstoff ausgegangen und haben daraus gefolgert, daß die EU-Einstufung nicht für das 10%ige Gemisch gilt. Was aus meiner Sicht aber eine Fehlinterpretation ist, wenn schon das Gemisch diese H-Sätze hat. Hab eben mal geschaut, im - allerdings alten - ECHA-Portal ist diese CAS mit UN 3241 gelistet, also stoffspezifisch in der 6.1. Wäre vielleicht für die Geschäftsbeziehung beiderseits nützlich, dazu mit beiden Lieferanten eine Klärung zu suchen. Viel Erfolg und Gruß M.A.T.
Nachtrag. Im neuen Portal sind sechs Dossiers. Eines hat keine GG-Angaben, eines nennt UN 3265 (was zum Feststoff gar nicht paßte) und vier haben unisono 3241 ohne Konzentrationsangaben. Ich denke, da ist Klärungsbedarf, auch wegen 3.1.3.2. Bei Kontrollen kann auch mal die ECHA-Datenbank abgefragt werden, hab ich gehört...
Hallo, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen, das kann nur der Klassifizierer mit allen Daten. Bedenklich ist für mich die Differenz zwischen stoffspezifischer Eintragung bei EU und der Einstufung 3077. Die kann, denke ich, nur mit rechnerischer Begründung auf Basis der Testdaten für das aktuelle Gemisch erfolgen - die 4.1 hier irritiert mich eben. Gruß M.A.T.
Aber eine Gefahrguteinstufung muss grundsätzlich erfolgen ?
Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Hallo, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen, das kann nur der Klassifizierer mit allen Daten. Bedenklich ist für mich die Differenz zwischen stoffspezifischer Eintragung bei EU und der Einstufung 3077. Die kann, denke ich, nur mit rechnerischer Begründung auf Basis der Testdaten für das aktuelle Gemisch erfolgen - die 4.1 hier irritiert mich eben. Gruß M.A.T.
Natürlich. Die Frage ist, welche der beiden UNNR, und ob die Konzentration im Gemisch evtl. unter den entsprechenden Schwellenwerten für 9 bzw. 4.1 bleibt. Angesichts der ECHA-Angaben und der H-Sätze wäre eine prüfungslose Nichteinstufung grob fahrlässig. Aber vielleicht gibt es andere Einschätzungen hier im Forum? Gruß M.A.T.
Wenn der Anteil an einem umweltgefährdenden Gefahrstoff sehr gering wäre (so gering, dass es nicht mehr UN3077 ist), wäre auch für das Gemisch kein H400 zugeordnet. Und hey: H400, nicht mal "nur" der H410 oder H411...
Das SDB aus Polen ist falsch. Das ein SDB falsch ist, ist jetzt nicht so ungewöhnlich. Ja, ich hatte es auch schon, dass die Umweltgefährdung vergessen wurde - k.A. ob as wegen veralteter Software passiert oder wegen veraltetem Wissen.
Noch eine Idee: auch wenn ein SDB nicht für eine Menge oder "Darreichungsform" erstellt wird, sondern für ein Produkt: ich hatte es auch schon, dass es das Produkt nur in kleinen Portionen gibt (z. B. sowas wie Duftbäumchen) und der Ersteller gleich irgendwelche Freistellungen reingewurstet hat. Vielleicht hat hier jemand die SV375 gelesen und gemeint: ja, unser Produkt ist immer so und so, also kein Gefahrgut... Was ja falsch ist: das Produkt ist weiterhin Gefahrgut und unterliegt, ggf. unter bestimmten Bedingungen, nicht mehr allen GG-Vorschriften, aber GG bleibt es.
Maßnahme: Hersteller kontaktieren, fehlende GG-Klassifizierung hinterfragen. Ich hab hier die Erfahrung gemacht, dass man denen nicht schreibt "Ey, das SDB ist falsch!" (weil es peinlich ist, wenn man selbst nicht recht hat) sondern "Mir kommt dieses und jenes komisch vor/ ist mir aufgefallen/ kenne ich anders. Könnten Sie mal prüfen, ob dieses und jenes nicht so sein müsste - falls nicht: wieso trifft das nicht zu?".
Edit: 2-BROM-2-NITROPROPAN-1,3-DIOL (CAS 52-51-7) ist halt namentlich genannt im GG-Recht mit UN3241 - das ist erstmal gesetzt. Da müsste man schon mit Tests nachweisen, dass diese Einstufung nicht zutreffend ist.
Also ist 4.1 gesetzt und das Material ist dann mit der Zusatzgefahr Fisch&Baum zu klassifizieren, da Umweltgefährdung immer durch andere Gefahrgutklassen ausgestochen wird, aber als Zusatzgefahr natürlich erhalten bleibt.
Aber das Produkt hat nur maximal 10 % Bronopol. Ist da eine UN 3241-Einstufung richtig oder müsste auf Grund des H400 und des M-Wertes nicht die UN 3077 vergeben werden ?
Hallo, wie oben schon gesagt: die Einstufung in 4.1 ist eine sog. Legaleinstufung (in GG-Liste im ADR namentlich genannt) ohne Rücksicht auf Konzentrationen. Wenn Sie nachweisen - durch die entsprechenden Tests - daß die 4.1-Kriterien nicht mehr erfüllt sind, dann bleibt die Kl. 9 übrig. Aber nur dann, siehe 2.1.2.8 ADR. Es gibt keine Möglichkeit, mit einer einfachen Prozentangabe die Klassifizierung ohne Test auszuhebeln. Gruß M.A.T.
Falls keine anderen Gefahrgüter drin sind, wäre es dann UN 3241 2-BROM-2-NITROPROPAN-1,3-DIOL, LÖSUNG bzw. GEMISCH (siehe 3.1.3.2)
Die Umweltgefahr bleibt ja erhalten, weil das Material zusätzlich als umweltgefährdend eingestuft werden muss.
Erstmal ist das Gemisch UN3241 - sofern die Eigenschaften von 4.1 passen. Wenn die Eigenschaften (auf welcher Grundlage kommt man zu der Erkennnis?) nicht passen, dann Prüfen: 2.1.3.3 ADR - wenn andere Gefahrgut-Eigenschaften vorliegen, dann muss man in die entsprechend passende Sammeleintragung gehen und das könnte (!) UN3077 sein.
Wenn mehrere Gefahrgüter drin sind, dann Sammeleintragung entsprechend der Eigenschaften/ Haupt- und Nebengefahr, Zusatzgefahr (3.1.3.3).
Kolumbien, die haben glaub ich eher so an 49 CFR angelehntes Gefahrgutrecht oder? Hatte in Mittelamerika so den Eindruck. Kein Fisch&Baum in Kolumbien?
ist Gefahrgut auf dem Motorrad gekennzeichnet, auch für Klasse 2. Gruß M.A.T.
Nachtrag: nach der kol. Norm NTC 4532 ist auf den Notfallkarten, die beim Straßentransport mitzuführen sind, u.A. auch die allfällige CAS-Nummer des Gefahrgutes anzugeben. Eine Vorgabe, die aus meiner Sicht auch in D sinnvoll wäre, gerade bei Sammel-UN-Nummern. M.A.T.
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 07.05.202519:58. Bearbeitungsgrund: Nachtrag
Hallo, wen es interessiert: die Baumfisch-Markierung gibt es hier auch, festgelegt in der Norma Técnica Colombiana 1692, Nr. 5.1.7.3. Ein Bild (nicht von mir) gibt es hier. Gruß M.A.T.
Hallo Die Kernaussage scheint mir dieser Satz des Ministeriums zu sein: Los requisitos y la clasificación de peligros para el transporte de mercancías peligrosas se encuentran establecidos en las Recomendaciones Relativas al Transporte de Mercancías Peligrosas, Reglamentación Modelo (Libro naranja), edición vigente. Además, de las Normas Técnicas Colombianas (NTC). Mit Unterstützung von DeepL wäre das ungefähr: Die Anforderungen und die Gefahrklassifizierung für den Transport gefährlicher Güter sind in den UN-Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter, Mustervorschriften (Orange Book), aktuelle Ausgabe, festgelegt. Darüber hinaus gelten die kolumbianischen technischen Normen (NTC). Durch den gleitenden Verweis dürfte die Aktualität der Vorschriften wahrscheinlicher sein.
Im Seeverkehr ist der IMDG-Code anwendbar (RESOLUCIÓN NÚMERO (0130-2019)) und im Luftverkehr die ICAO-TI (REGLAMENTOS AERONÁUTICOS DE COLOMBIA 10) M.A.T.
Kolumbien, die haben glaub ich eher so an 49 CFR angelehntes Gefahrgutrecht oder? Hatte in Mittelamerika so den Eindruck. Kein Fisch&Baum in Kolumbien?
Gestern fuhr ich an einem Kleinlaster vorbei der neben der bereits gezeigten Kennzeichnung (siehe Posts oben) auch den Hazmat Diamond ähnlich US-NFPA 704 trug. Für ein Photo war leider die Zeit nicht da. M.A.T.
Hier Lieferwagen mit UN 3373, mit einem separaten Aufkleber, der auf die Infektionsgefahr hinweist, und einer Geschwindigkeitsbegrenzung, die allerdings auch auf nicht-GG-Fahrzeugen klebt. Gruß M.A.T.
Re: In Kolumbien - Gegenstand/Gas
[Re: M.A.T.]
#3895317.05.202517:29
Hier für Feuerlöscher und CO2 auf einem Fahrzeug. Ich vermute, es bezeichnet CO2-Löscher und nicht zwei separate Güter. Das unscharfe Bild ist dem notwendigen Zoom geschuldet. Gruß M.A.T.
Einer der hier im Stadtbild (Bogotá) eher seltenen Tankwagen. Eine UNNR konnte ich nicht ausmachen. Ob die roten Rundumblinkleuchten spezifisch für Tkw oder Kl. 3 sind kann ich derzeit nicht beurteilen; die Farbe des Fahrzeugs scheint jedoch zu der Bestimmung in NTC 1692 zu passen, wonach durch Farbgebung auf Gefahren hinzuweisen ist. M.A.T.
Auf der Zufahrtstraße zum Flughafen. Keine Kennzeichnung vorne außer Rundumblinkleuchten, seitlich Großzettel und UNNR, Heck 2 x Großzettel und UNNR. Gruß M.A.T.
Kolumbien - Kennzeichnung mit UNNR
[Re: M.A.T.]
#3900924.05.202516:48
Mit neutraler WT für Kl. 9 inkl. Baumfisch, bzw.Mischladung im Dreikammertank mit Ratezettel und hinterem Anfahrschutz. Auf dem zweiten Bild ist, leider schwer erkennbar, die jeweilige Kammerkapazität auf dem oberen Längstrager angeschrieben. M.A.T.
Re: Kolumbien - Tankstellenversorgung I
[Re: M.A.T.]
#3901124.05.202517:28
Mit Vierachser. Frontkennzeichnung außer den Rundumleuchten nur mit zweifacher "Peligro"-Aufschrift. Die Angabe der Kammerkapazitäten ist hier besser zu erkennen. M.A.T.
Re: Kolumbien - Tankstellenversorgung II
[Re: M.A.T.]
#3901224.05.202517:31
Hallo M.A.T., ja das sind schöne Bilder, welche man für die Ausbildung nehmen kann.
Aber im Bezug der Tropfmengen mache ich mir schon Gedanken, ist doch ein wenig mehr als vielleicht erlaubt ist. Oder mit dem Umweltschutz nimmt man es vielleicht nicht so genau.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Kolumbien - Tankstellenversorgung II
[Re: Gerald]
#3901425.05.202517:28
Grüß Sie, Gerald, darum mein Bild. Zumal der Eimer schon vorher drunterstand, man rechnete also damit, und ich konnte beobachten daß keinerlei Hektik aufkam, war also wohl normal oder erwartet. Ne gewisse Unterschiedlichkeit in der Einstellung hier und bei uns scheint da durch, denke ich. Der Tkw mit dem Ratezettel würde bei uns wohl nicht lange unbehelligt durch den Großstadtverkehr rollen. Trotz der sehr starken Polizeipräsenz auf den Straßen werden Verkehrsregeln hier sehr großzügig interpretiert, auch wenn der Polizeiwagen direkt danebensteht. Habe allerdings sowohl moderne Starenkästen an den Magistralen als auch Unterwegskontrollen gesehen bzw. miterlebt. Wenn Sie`s für die Lehrgänge nutzen, gerne mit kurzer Quellenangabe, ok? Falls Sie die Originalauflösung brauchen, bitte Mail direkt an mich. Gruß und frohes Schaffen. M.A.T.
Re: Kolumbien - Tankstellenversorgung II
[Re: M.A.T.]
#3901525.05.202518:50
Hallo, das letzte Bild. Leider kaum zu erkennen (Aufnahmesituation war sehr ungünstig) aber aufgrund des Zettels mutmaßlich UN 3373, in einem gekennzeichneten Motorrad-Rucksack! Gruß M.A.T.
Hier ein Bild aus dem Hafen La Romana in der Dominikanischen Republik. Es ist zwar vermutlich "nur" Marinediesel, aber kurz vor dem Foto stand noch der Fahrer auf dem Tankwagen (ohne Geländer oder irgendeine Sicherung) mit Zigarette. Immerhin: er trug einen Helm...
Auf dem LKW steht sogar noch: No fume. Eine UN-Nummer steht nirgendwo am LKW, weder im Placard noch woanders. In dem orangefarbenen Sticker längsseits steht "vehiculo de giro amplio".
Zum Zeitpunkt der Aufnahme hat es nicht mehr geregnet.
Mir fällt auf dem Foto grad auf: was ist das für ein großes blaues Tuch (?) unter dem Auflieger? Hoffentlich nicht dazu gedacht, irgendwelche Leckagetropfen aufzufangen.
Hallo, vor dem hinteren linken Zwillingsreifen ist der Gegenstand aber aufgeworfen, das spricht aus meiner Sicht eher für ne Plane / Stoff als für einen festen Deckel. Wäre auch ein ziemlich großer Deckel; so groß sind Schachtabdeckungen doch eher nicht, oder? Wüßte jetzt nicht, was das anders denn ein Auffangmittel sein sollte. Gruß M.A.T.
Hallo, aus Bogota erhielt ich jetzt noch einen schönen Eindruck von einem nur teils bedeckten Fahrzeug mit recht vielfältiger Kennzeichnung. Die UNNR paßt nach unseren Vorschriften nicht zu entzündbar und giftig, die Symbole dürften aber hinreichend abschreckend wirken. Beachtlich finde ich, daß sehr wahrscheinlich auch oben Paletten zur Lasi eingesetzt werden. Urheberrecht beim Photographen. Gruß M.A.T.