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Verwenden von PE- Inliner #26154 08.02.2019 18:45
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mike Offline OP
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Hallo zusammen,

gibt es irgendwo eine Info über die Verwendung von PE- Inlinern in Gebinden mit Deckel der Größen ab 30 l für Farben (z.B. UN 1263 Paint).

Wir wollen zukünftig solche Inliner benutzen, damit die Gebinde durch die Farben nicht so stark verschmutzen. Da es sich um Blechgebinde mit Deckel handelt stellt sich mir die Frage, ob dies so erlaubt ist, da der PE-Inliner am Deckel nach draußen sichtbar ist.
Spielt da die Dichtheit des Deckels nicht eine wichtige Rolle?
Wäre schön, wenn mir jemand aus dem Forum einen Tip geben könnte cool

Im Voraus schon mal vielen Dank!

Mike

Re: Verwenden von PE- Inliner [Re: mike] #26262 25.02.2019 17:05
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Winklhofer Offline
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Servus Mike,

mit einem solchen Inliner, der außen in Teilen sichtbar ist, würde ich mich sehr zurückhalten, da wie Sie selbst selbst erkennen, die Dichtheit der Verpackung nicht vollständig sicher ist. Die Verpackung dürfte so auch nicht geprüft worden sein. Grundsätzlich sind Zwischenverpackungen nach 4.1.1.5.2 ADR durchaus zulässig, wenn die dort stehenden Bedingungen eingehalten sind. Ob das zutrifft, müsste zunächst geklärt werden. Am besten mit dem Verpackungshersteller.

Gruß heute aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: Verwenden von PE- Inliner [Re: mike] #26413 18.03.2019 15:46
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DJSMP Offline
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Ursprünglich geschrieben von: mike
Hallo zusammen,

gibt es irgendwo eine Info über die Verwendung von PE- Inlinern in Gebinden mit Deckel der Größen ab 30 l für Farben (z.B. UN 1263 Paint).

Wir wollen zukünftig solche Inliner benutzen, damit die Gebinde durch die Farben nicht so stark verschmutzen. Da es sich um Blechgebinde mit Deckel handelt stellt sich mir die Frage, ob dies so erlaubt ist, da der PE-Inliner am Deckel nach draußen sichtbar ist.
Spielt da die Dichtheit des Deckels nicht eine wichtige Rolle?
Wäre schön, wenn mir jemand aus dem Forum einen Tip geben könnte cool

Im Voraus schon mal vielen Dank!

Mike


Die Stahlfässer sind nicht mit diesen Innenauskleidungen zugelassen. Demnach kann hier die Zulassung gefährdet sein. Hier kann ich Herrn Winklhofer nur beipflichten. Ich würde davon auch die Finger lassen! Wenn, dann müsste der Zulassungsschein nach entsprechender Prüfung erweitert werden. Dazu wäre aber die Dichtheitsfrage auch eindeutig zu beantworten.

Wie kommt man bitte auf die Idee, die Stahlfässer (Eimer) vor Verunreinigung zu schützen? Solch ein "Eimer" ist ein Einmalprodukt! smile


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