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Re: Limited Quantity [Re: Gerald] #26364 08.03.2019 12:48
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ElSpedo Offline OP
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Es wäre so schön wenn unsere Arbeit mit der reinen Anmeldung getan wäre,
ich behaupte aber das 99% der Unternehmer dann ohne LQ Tafel kommen.

Somit haben wir nur die Optionen - selbst den LKW auszeichnen mit Magnettafeln oder Aufklebern.
Oder auf Hängerzüge umsteigen statt Sattelzüge, da wir so ohne Auszeichnung 16tons Brutto verladen dürften.

Wie hoch sind bei der LQ Geschichte eigentlich die Strafen bei Verstoß?

Muss ich Papiertechnisch bei der Verladung von LQ als Versender etwas beachten ausser den Vermerk auf die Begrenzte Menge?

Re: Limited Quantity [Re: ElSpedo] #26369 08.03.2019 13:43
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Gerald Offline
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Hallo ElSpedo,

Antwort auf
Wie hoch sind bei der LQ Geschichte eigentlich die Strafen bei Verstoß?


Die Pflicht steht in der GGVSEB §19 Abschnitt 2 Ziffer 11. Damit gehst Du in die GGVSEB §37 Ordnungswidrigkeiten und findest es unter Ziffer 6 entgegen §19 Absatz 2 unter Buchstabe k) die Ordnungswidrigkeit. Mit diesen Ziffern gehst Du in die RSEB Anlage 7 und findest unter Lfd.Nr. 44 den Eintrag 500 €, aber Vorsicht die RSEB ist Ländersache und somit könnte es auch höher ausfallen und Verstoß nach Kategorie I.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Limited Quantity [Re: Gerald] #26371 08.03.2019 13:59
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M.A.T. Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Gerald
somit könnte es auch höher ausfallen und Verstoß nach Kategorie I.

Genau. Und falls das Verfahren - zB bei Widerspruch - vor Gericht geht, sind die Regelsätze der RSEB ohnehin Makulatur, denn für den Richter gilt der Rahmen nach OWiG.
M.A.T.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 10.03.2019 12:47. Bearbeitungsgrund: Tippfehlerkorrektur
Re: Limited Quantity [Re: Gerald] #26375 11.03.2019 12:31
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Frage noch zu den Papieren.

Ausser einem Formlosen vermerkt das es sich um begrenzte Menge handelt benötigt der Fahrer doch nichts?
Oder müssen wir hier volle Kapelle mitgeben (Beförderungspapier etc...)

Gruß
Marco

Re: Limited Quantity [Re: ElSpedo] #26376 11.03.2019 13:59
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und Bruttomasse.
Das ist alles.


Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Limited Quantity [Re: Stefan82] #26417 18.03.2019 17:58
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Wir haben nun für unser neues Produkt das SDB.
Soweit alles ok UN 1325 VG3 , sprich LQ bis 5 kg.

Nun machen mich folgende Punkte stutzig:

14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Der Transport erfolgt ausschließlich in zugelassenen und geeigneten Verpackungen.
Sonstige einschlägige Angaben
Deutschland / Postversand: National: max. 1000 g je Innenverpackung / max. 4000 g je Versandstück;
International: verboten.

Fragen:
Benötigen wir bei LQ auch UN-zugelassene Verpackungen? Artikel ist in Kunstoffeimer
Postversand in DE maximal 1000g je Innenverpackung - Unser Artikel wird zu 100% über Paketdienste (DPD, DHL etc..) verschickt, heisst das wirklich maximal 1kg pro Innenverpackung?

Gruß
Marco

Re: Limited Quantity [Re: ElSpedo] #26419 18.03.2019 18:28
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Hi,

Ursprünglich geschrieben von: ElSpedo
Wir haben nun für unser neues Produkt das SDB.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code


bei der von Dir beschriebene Versandweise ist dieser Punkt für Dich irrelevant.
Hierbei handelt es sich um eine Beförderug in z. B. Schiffen in welchem das Produkt unverpackt befördert wird. Z. B. Tankschiff

Ursprünglich geschrieben von: ElSpedo
Fragen:
Benötigen wir bei LQ auch UN-zugelassene Verpackungen? Artikel ist in Kunstoffeimer
Postversand in DE maximal 1000g je Innenverpackung - Unser Artikel wird zu 100% über Paketdienste (DPD, DHL etc..) verschickt, heisst das wirklich maximal 1kg pro Innenverpackung?


Baumusterzugelassene, also UN-Verpackungen, sind im ADR nicht erforderlich
UN 1325 PG III ist mit 5 kg je Innenverpackung (Kunststoffeimer) und einem maximalen Bruttogewicht der Aussenverpackung von 30 kg möglich.
Einzig die Bauvorschriften für die jeweilig geplante Verpackung ist einzuhalten.
Im Fall z. B. einer Kiste aus Pappe (Karton) wäre das der Punkt 6.1.4.12 ADR

Anzuraten wäre aber eventuelle interne, restriktivere, Vorschriften der verschiedenen KEP-Dienste zu prüfen.

Gruß
Markus

Re: Limited Quantity [Re: gefahrgutbaer] #26423 19.03.2019 09:38
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Ursprünglich geschrieben von: gefahrgutbaer
Hi,


Baumusterzugelassene, also UN-Verpackungen, sind im ADR nicht erforderlich



Diese Aussage würde ich so nicht stehen lassen shocked

Mit "Baumusterzugelassene, also UN-Verpackungen, sind gemäß ADR für LQ nicht erforderlich" könnte ich d'accord gehen.

So, jetzt mal den Klugscheissermodus wieder ausschalten

Gruß

Zuletzt bearbeitet von Skypainter; 19.03.2019 09:39.

ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1
spez. Klasse 1 und 7
Strahlenschutzbeauftragter
25 Jahre Pyrotechniker
30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
Re: Limited Quantity [Re: gefahrgutbaer] #26424 19.03.2019 09:53
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DJSMP Offline
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UN Verpackungen sind nicht erforderlich, wohl aber Verpackungen, die den Bauvorschriften im Teil 6 entsprechen. Bei Pappkisten bedeutet das z.B., dass der Cobb-Test bestanden sein muss. Auch für LQ darf man also nicht jede x-beliebige Pappschachtel einsetzen.

Re: Limited Quantity [Re: DJSMP] #26427 19.03.2019 10:19
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Das mit den Kartons prüfe ich - ist ja schon mal was, das der Eimer keine Zulassung benötigt.

Wie muss ich das hier deuten:

Postversand in DE maximal 1000g je Innenverpackung - Unser Artikel wird zu 100% über Paketdienste (DPD, DHL etc..) verschickt, heisst das wirklich maximal 1kg pro Innenverpackung?



---

Beim Paketdienst explizit anfragen?

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