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Ausrichtungspfeile auf LiBa (SV188) #26449 22.03.2019 11:37
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Nico Offline OP
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Hallo liebe ADR Profis,

da ich eher in der Luft zu Hause bin hätte ich eine Frage an euch.
Bei einer Polizeikontrolle wurde bei einer folierten Palette (Straßenfracht) beanstandet, dass sich darin markierte LiBa Versandstücke (SV188) befunden haben auf denen auch Ausrichtungspfeile aufgedruckt waren, aber nicht eingehalten wurden. Da ja Lithiumbatterien nicht flüssig sind und daher Pfeile gar nicht vorgeschrieben wären, muss ich sie dennoch einhalten?
Nach 5.2.1.10.2 e) wären die Ausrichtungspfeile nicht vorgeschrieben.
Unter 7.5.1.5 steht "Wenn Ausrichtungspfeile vorgeschrieben sind, müssen die Versandstücke und Umverpackungen in Übereinstimmung mit diesen Kennzeichen ausgerichtet werden."
Bei Liba markierten Versandstücken ist ja klar, dass sich darin nichts flüssiges befindet. Ich würde daher sagen, dass man gegen diese Beanstandung Einspruch erhaben kann.
Hab ich irgendwo eventuell eine Vorgabe übersehen die besagt, dass Markierungen / Kennzeichen nicht Kopf stehen dürfen? Natürlich ist es nicht schön, aber man erkennt was der Inhalt ist.


lg
Nicole

Zuletzt bearbeitet von Nico; 22.03.2019 11:41.

Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Ausrichtungspfeile auf LiBa (SV188) [Re: Nico] #26452 22.03.2019 15:41
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Floridacargocat Offline
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Meinem Gefuehl nach ist das eine Misdeklaration in mehrfachem Sinn.
LiB enthalten ja keine Fluessigkeiten, und benoetigen daher keine Orientierungspfeile (wie allseits bekannt ist).
Frage mich nur, warum der Versender dann die Orientierungspfeile ueberhaupt auf die Pakete gemacht hat und dann nicht ordnungsgemaess geladen hat? Irgendwo gab es da einen Kurzschluss und eine Misinterpretation der LiB Versandbedingungen.
Da waere evtl. das Training zu ueberpruefen. LiB sind ein sehr komplees Thema.

Re: Ausrichtungspfeile auf LiBa (SV188) [Re: Floridacargocat] #26453 22.03.2019 15:49
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aw_ Offline
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Ich tippe auf Vordrucke auf den Kartons. Und dann hat niemand beim Packen darauf geachtet.
Im Bogen würde ich argumentieren, dass a) Pfeile nicht nötig sind, und b) gem. SV188 ist man vom ADR befreit wenn die gelisteten Punkte eingehalten sind.
gruss..aw

Re: Ausrichtungspfeile auf LiBa (SV188) [Re: Nico] #26454 22.03.2019 21:12
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Nico Offline OP
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Stimmt, die Pfeile waren vorgedruckt und nicht extra angebracht.

Dass der Versender nicht wirklich Ahnung hat bestreite ich gar nicht. Leider sehen es doch einige Firmen so, Liba Markiierung drauf und wird schon gehen. Polizei beanstandet auch, das auf du der Markierung 2 Un-Nummern stehen, wogegen aber nichts spricht meiner Meinung nach. Ich habe jedenfalls nichts gefunden, dass man, wenn 2un-Nummern im Versandstück sind (in dem Fall UN 3481und UN 3091) diese auf separate Markierungen geschrieben werden.

Ich möchte in dem Fall dem Abholfahrer beim Einspruch helfen, der jetzt ein hohes Bußgeld kassiert hat und nicht wirklich was dafür kann. Natürlich hätte er beim Verladen darauf achten müssen, keine Frage, aber ich habe die Fotos gesehen und es war nur schwer zu erkennen und der Versender sieht nicht ein, dass er etwas falsch gemacht haben soll....


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Ausrichtungspfeile auf LiBa (SV188) [Re: Floridacargocat] #26455 22.03.2019 21:17
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Nico Offline OP
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Ursprünglich geschrieben von: Floridacargocat
Meinem Gefuehl nach ist das eine Misdeklaration in mehrfachem Sinn.
LiB enthalten ja keine Fluessigkeiten, und benoetigen daher keine Orientierungspfeile (wie allseits bekannt ist).
Frage mich nur, warum der Versender dann die Orientierungspfeile ueberhaupt auf die Pakete gemacht hat und dann nicht ordnungsgemaess geladen hat? Irgendwo gab es da einen Kurzschluss und eine Misinterpretation der LiB Versandbedingungen.
Da waere evtl. das Training zu ueberpruefen. LiB sind ein sehr komplees Thema.


Leide wird auf der Straße nicht wirklich überprüft ob die Versender korrekt unterwiesen sind und schon gar nicht, wenn es sich ‚nur‘ um transporterleichter nach SV 188.
Ich kenne den Versender, habe ihn auch schon 2mal in der batterieunterweisung gehabt und wie es halt so ist, 2 Personen aus dem Büro wurden in die Unterweisung geschickt und sollen dann den Rest der Firma unterweisen. erst vor kurzem kam die Anfrage, ob es reicht, wenn eine Person durch extern unterwiesen wird, weil das die Kosten halbiert.Man sieht ja was dabei herauskommt ..


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Ausrichtungspfeile auf LiBa (SV188) [Re: Nico] #26456 22.03.2019 21:51
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gefahrgutbaer Offline
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Guten Abend,

Ursprünglich geschrieben von: Nico
Polizei beanstandet auch, das auf du der Markierung 2 Un-Nummern stehen, wogegen aber nichts spricht meiner Meinung nach. Ich habe jedenfalls nichts gefunden, dass man, wenn 2un-Nummern im Versandstück sind (in dem Fall UN 3481und UN 3091) diese auf separate Markierungen geschrieben werden.


steht meiner Meinung nach in der 5.2.1.9.2 explizit beschrieben das die Nennung mehrerer UN Nummern in einer Lithum-Markierung möglich ist.
Im ADR ist keine, wie z. B. in der IATA, vorgeschriebene Schriftgöße angegeben. Sollte vielleicht dennoch in einer adäquaten Größe eingetragen werden.

Gruß
Markus

Re: Ausrichtungspfeile auf LiBa (SV188) [Re: gefahrgutbaer] #26457 23.03.2019 09:33
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Nico Offline OP
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Guten Morgen,

mal Danke für die bisherigen Antworten smile

Schirftgröße ist in der IATA auch noch keine Vorgeschrieben. Es steht nur es sollten 12 mm sein, sollte ist aber nur eine Empfehlung und noch keine Bedingung.
Die Schriftgröße war schön groß, und auch von weit zu erkennen, also das war kein Beanstandungspunkt.
Danke für die Referenz!

lg
Nico


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Ausrichtungspfeile auf LiBa (SV188) [Re: Nico] #26458 23.03.2019 13:09
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gefahrgutbaer Offline
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Guten Morgen,

Ursprünglich geschrieben von: Nico

Schirftgröße ist in der IATA auch noch keine Vorgeschrieben. Es steht nur es sollten 12 mm sein, sollte ist aber nur eine Empfehlung und noch keine Bedingung.


Das ist im Grunde völlig richtig.
ABER - "sollte" bedeutet, zumindest aus der Sprache einiger Luftftrachtchecker, wörtlich übersetzt "Hast du den Platz für die gwünschten Vorgaben, dann mach et auch". crazy;

Wäre auch ein Betrag für den Thread: "Checker sind eine besondere Berufsgruppe". ;-)

In diesem Sinne,
allen in schönes Wochenende.

Gruß
Markus

Re: Ausrichtungspfeile auf LiBa (SV188) [Re: gefahrgutbaer] #26460 25.03.2019 09:47
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Nico Offline OP
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Ursprünglich geschrieben von: gefahrgutbaer
Guten Morgen,

Ursprünglich geschrieben von: Nico

Schirftgröße ist in der IATA auch noch keine Vorgeschrieben. Es steht nur es sollten 12 mm sein, sollte ist aber nur eine Empfehlung und noch keine Bedingung.


Das ist im Grunde völlig richtig.
ABER - "sollte" bedeutet, zumindest aus der Sprache einiger Luftftrachtchecker, wörtlich übersetzt "Hast du den Platz für die gwünschten Vorgaben, dann mach et auch". crazy;

Wäre auch ein Betrag für den Thread: "Checker sind eine besondere Berufsgruppe". ;-)

In diesem Sinne,
allen in schönes Wochenende.

Gruß
Markus



GSD musste ich diese Diskussion noch nicht führen. Sollte ist Sollte und nicht muss... Aber in den Schulungen sag ich meinen Teilnehmern sowieso immer sie sollten sich schon mal dran gewöhnen und es machen, weil aus einem sollte kann schnell ein muss werden.
Manchmal wäre das Leben so viel einfacher wenn einfach alles ein muss wäre ... Mein Lieblingssatz in dem Zusammenhang aus dem Buch "bei Versandstücken mit max 5 L oder 5 kg eine angemessene Größe"....

lg
Nicole


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