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Re: Informationspflichten des Absenders [Re: Wilhelm Kassing] #2657 11.03.2005 17:07
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Gitta Krämer Offline
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Hallo zusammen,

das ist ja alles richtig, aber alles problematisch.

Wie oft werden denn dann die Lieferscheine/Ladelisten (oder was immer der Fahrer noch an Bord hat)geändert, weil jedesmal der Absender wechselt? Weiß der Kunde dann noch, von wem er die Ware bekommt?

Schönes Wochenende und besseres Wetter als in Brandenburg

Gitta Krämer

Re: Informationspflichten des Absenders [Re: Gitta Krämer] #2658 11.03.2005 18:08
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TDamm Offline OP
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Hallo alle miteinander,

die Diskussion ist schon interessant. Die Gefahrgutvorschriften werden mit Sicherheitsvorschriften immer Komplizierter, jedoch die einfachsten Informationspflichten werden teilweise im modernen Stückgutverkehr nicht beachtet. Auch ich habe in der täglichen Praxis festgestellt, dass zumindest bei den Subis aber auch bei den Spediteuren große Wissensdefizite im Gefahrgutrecht vorhanden sind. Gefahrgutbeauftragte sind dort auch meist Mangelware.
Der Vorschlag von Herrn Kassing, die Fahrzeuge immer mit der ADR – Ausrüstung auszurüsten geht, seit dem Wegfall des Unfallmerkblattes für Sammelgüter, auch nicht auf. Es gibt eben Absender, die auf Nummer Sicher gehen und exotische Ausrüstungsgegenstände in das Unfallmerkblatt rein schreiben. Der Beförderer hat dann die Brille auf. Wichtig ist die Aussage von Frau Krämer. Der Verlader ist nach Kap. 7.5.1.2 ADR vor dem Beladen verpflichtet zu prüfen, ob der Fahrer und sein Fahrzeug den Voraussetzungen für diesen Transport genügt. Stichproben reichen da nicht aus und sind meines Erachtens auch nicht vom ADR gedeckt.

Gruß
Thomas


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Informationspflichten des Absenders [Re: Gitta Krämer] #2659 12.03.2005 23:39
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Hi.

Habe noch nie gesehen das der Absender auf dem Frachtbrief geändert wird und dort auf einmal "Spedition xy" statt "Firma 123" steht.

Was mich noch interessieren würde. Viele Firmen lassen sich ja von dem Fahrer unterschreiben das Papiere ok sind, Ware nicht beschädigt usw. Wenn jetzt wirklich was ist, ist der Absender dann wirklich abgesichert und der Fahrer der "Dumme" ?

Matze

Re: Informationspflichten des Absenders #2660 14.03.2005 15:30
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TDamm Offline OP
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Hallo Matze,

zumindest die großen Speditionen heften vor den Lieferpapieren eine sogenannte Rollkarte. Da steht dann die Anschrift des Absenders (Spedition XY) drauf.

Leider unterschreibt ein Fahrer die ihm vom Absender / Verlader vorgelegten Papiere in der Regel sehr schnell. Spätestens vor Gericht wird diese Unterschrift als "Beweis" der Unschuld des Absenders / Verladers vorgelegt.

Gruß
Thomas


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Informationspflichten des Absenders [Re: TDamm] #2661 14.03.2005 22:34
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Hallo.

Das habe ich mir gedacht. Das problem ist ja bei uns das die LKWs nachts Vorgeladen werden und manchmal so voll sind das man die Sendung gar nicht sieht oder wenn man 20 Paletten geladen sind kann man ja auch nicht kontrollieren ob alle Packstücke unbeschädigt sind.

Aber unterschreiben muss man trotzdem.

Matze

Re: Informationspflichten des Absenders #2662 19.03.2005 15:23
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Anonym
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Was mich zum Thema Unterschreiben noch interessiert:
Wenn man Punkte auf diesen Zettel einfach nur durchstreicht, ist man dann abgesichert? Oder ist man da immer noch Haftbar?

Gruss Matze

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