Hallo,
ich möchte folgende Gefahrgüter zusammen nach Tunesien verschicken und hätte gerne noch eine zweite Meinung zur Abwicklung.
1 Liter Verdünner im Kunststoffbehälter der UN1263, Klasse 3, Verpackungsgruppe III - Meines Erachtens fällt das unter LQ-Menge und kann auf dem CMR gemäß ADR auch als solche gekennzeichnet sein. Für die Seefracht benötige ich dann aber eine IMO-Erklärung.
und
200 ml Härter in der Tube der UN1866, Klasse 3, Verpackungsgruppe III - ebenfalls LQ-Menge auf dem CMR, gemäß IMDG wird eine IMO gebraucht, es besteht aber keine Kennzeichnungspflicht gem. Sondervorschrift 955.
Liege ich da richtig, oder bin ich wieder auf dem ganz falschen Dampfer?
Für Antworten wäre ich echt dankbar.
Gruß
Corina