Hallo, das Thema Kältemaschinen ist zwar im Aug.18 schon mal diskutiert worden, aber ich hab da noch Informationsbedarf in Bezug auf Definitionen. Die offizielle Benennung für die Beförderung der UN 2857 lautet "Kältemaschinen ...". Ich gehe hier von einer Kältemaschine aus, die nicht die SV 119 in Anspruch nehmen kann. Dann unterliege ich dem ADR und muss ein Beförderungspapier erstellen. Nun muss ich gem. 5.4.1.1.1 f die Gesamtmenge des gefährlichen Gutes angeben. In der Bem. 2 dazu wird auf Geräte und Ausrüstungen Bezug genommen, nicht aber auf Maschinen. Ich finde jetzt aktuell keine Definition dieser drei Begriffe. Ist eine Maschine auch ein Gerät ? Wenn ja, warum wird z.B. in der Verpackungsanweisung P907 (zur UN 3363) zwischen Maschinen und Geräten differenziert ? Wäre es nicht hilfreicher, wenn in der Bem. 2 zu 5.4.1.1.1 f ADR auch der Begriff "Maschinen" aufgeführt wäre ?
Über Meinungen von Euch dazu bin ich dankbar.
schöne Grüße aus dem Norden
Jacob Madsen
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Hallo, Herr Madsen, da in den Vorschriften diese Begriffe nicht eigens definiert sind, würde ich sie wie im normalen Sprachgebrauch (Meine Sicht ist: Gerät = Gegenstand mit beliebiger Funktion; Maschine = Gerät mit bewegender Funktion; ein Stoßdämpfer ist also Gerät, ein Stromgenerator eine Maschine.) behandeln. Auskunft, ob und ggf. was damit genau gemeint ist, kann nur der Gesetzgeber erteilen. Ob es allerdings ratsam ist, dieses Faß aufzumachen, weiß ich nicht. Erfahrungsgemäß erscheinen umso mehr Fallstricke, je genauer man eine Vorschrift betrachtet. Gruß M.A.T.
meiner Meinung nach, ist man hier am ehesten im Abschnitt 2.1.5.1 "zu Hause", was die Definition betrifft.
Hallo ralfgrahneis19 Jein; zwar wird dort beschrieben (nicht definiert), was unter "Gegenstand" fallen kann, es wird aber gerade nicht so zwischen "Maschine" und "Gerät" unterschieden, daß man in der Praxis eine Handhabe hätte. Darum mein allgemeinsprachlich basierter Vorschlag. Gruß M.A.T.
nachdem wörtlich unter 2.1.5.1 steht: "Für Zwecke dieses Abschnitts ist ein <<Gegenstand>>eine Maschine, ein Gerät oder eine andere Einrichtung......."hätte ich hier keine Bedenken, das als genaue Definition zu sehen und auch so entsprechend anzuwenden.
Hallo nochmal, könnte man so sehen, doch damit verlagerte sich das Problemchen nur auf die tiefere Ebene - weil die drei subsumierten Begriffe eben nicht definiert sind und damit den Oberbegriff nicht definieren, nur beschreiben. Außerdem ist landläufig eine "Einrichtung" etwas, das Geräte oder Maschinen umfaßt, und damit hätte man hier einen Zirkelverweis. Besser wäre vielleicht "Gegenstand" statt "Einrichtung" gewesen. Aber wie früher geschrieben, es ist m.E. nicht unbedingt sinnvoll, hier - offiziell - weiter in die Tiefe zu graben, denn für die Praxis bringt das nichts. Frohes Schaffen und schönes WE. M.A.T.