Im Zusammenhang mit den neuen UN-Nummern für Gegenstände mit Gefahrgut stelle ich mir (und euch) folgende Frage:
Wann ist eigentlich etwas ein Gegenstand und wann eine Maschine/ ein Gerät? Kann es sein, dass das ADR diese Begriffe relativ beliebig benutzt? Bei UN3363 ist noch von Maschinen und Geräten die Rede, über die SV301 kommt man ggf. auf eine der neuen UN-Nummern, wo dann von Gegenständen die Rede ist.
Bei einem technischen "Gerät" (Maschine), in dessen Innerem Teile unter Druck (Helium) stehen: ist das gesamte Gerät eine UN3164 (pneumatischer Druck), eine UN3538 (Gegenstände, die nicht entzündbares... Gas enthalten) oder eine UN3363 (Gefährliche Güter in Maschinen/ Geräten)?
Im Verzeichnis der Sammeleintragungen 2.2.2.3 ADR (2019), welches ja vom Speziellen zum Allgemeinen absteigt, steht UN3164 vor UN3538, wäre also erste Wahl. Nur wann würde man UN3538 "brauchen"? Und ist die Maschine, deren Bauteile unter Druck stehendes Gas enthalten, als Gesamtmaschine eine UN3363 (bzw. wird über die SV 301 zum Gegenstand UN3538, wenn mehr als 120 ml Helium enthalten sind) oder eine UN3164?
Re: Geräte, Maschinen, Gegenstände - neue UN-Nummern
[Re: Claudi]
#2600509.01.201913:59
Im Zusammenhang mit den neuen UN-Nummern für Gegenstände mit Gefahrgut stelle ich mir (und euch) folgende Frage:
In der "Gefährlichen Ladung" Heft 09/2018 steht auf Seite 28 bis 33 ein Beitrag von Herrn Prof.Dr. Müller, welche etwas Licht in die Angelegenheit bringt.
In manchen Sondervorschriften stehen zu Gegenstand, Maschine oder Gerät Begriffsbestimmungen.
So z.B. Bei UN 3166 bzw. UN 3171 die neue Sondervorschrift 388, im Absatz 5 "Fahrzeuge", im Absatz 6 "Beispiele für Geräte" . Im ADR 2017 stand dies so ähnlich bei der SV 240, diese Stand aber nicht bei UN 3166!
Wenn man jetzt bedenkt, das seit längeren zu diesem Thema im ADR eine Lösung gesucht wurde, bin ich schon mit der Lösung über die UN-Nummer und dann über die Sondervorschrift, wie es jetzt im ADR 2019 steht, eine gute Lösung ist.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Geräte, Maschinen, Gegenstände - neue UN-Nummern
[Re: Gerald]
#2600609.01.201914:30
Hallo Gefahrgutgemeinde, ich habe diesen Beitrag noch mal vorgeholt. Weil es was Neues gibt.
Im ADR 2021 wird es bei dem Abschnitt 2.1.5 Bemerkung eine neue Formulierung geben. Die Formulierung, welche erst mit dem ADR 2019 eingeführt wurde, ist dann etwas anders. Ich gebe ja zu diese neue Formulierung ist auf jeden Fall besser. Hätte man gleich so machen können!!
Bei den UN Nummern UN 3537 bis UN 3548 wird im Kapitel 3.2 in Spalte 6 der Eintrag "Sondervorschrift 667", steht im gleichen Dokument auf Seite 17 unten, gestrichen.
Jetzt könnte man glauben, dass Haltbarkeitsdatum ist abgelaufen, deswegen diese erneuten Änderungen!!! Nun ja bei Nutzung der Übergangszeit des Unterabschnitts 1.6.1.46 bis 31.12.2022 ist ja noch Zeit nach oben. Schauen wir mal, was da noch kommt.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Geräte, Maschinen, Gegenstände - neue UN-Nummern
[Re: Gerald]
#2666009.05.201913:27
Ich habe noch eine Information vom letzten Schwan-Vortrag dazu:
In den Vorschriften 2021 soll die UN 3363 (bisher nur Maschinen und Geräte) noch eine neue zusätzliche Benennung Gegenstände, die gefährliche Güter enthalten bekommen.
Ich sehe das so:
LQ Mengen eingehalten: UN 3363 Egal ob Maschine, Gegenstand oder Gerät auf allen Verkehrsträgern möglich im ADR spätestens ab 2023 Gefahrgut
LQ Mengen überschritten oder Inhalte nicht als LQ möglich: Die neuen UN-Nummern Luftverkehr verboten