Guten Morgen earlybird,
grundsätzlich benötigst Du für den Straßentransport bei Deiner geschilderten Konstellation kein Beförderungspapier nach dem ADR.(s. 3.4.1 ADR, 2. Absatz a-h)
Die zu erstellende IMO-Erkl. dient daher nur dem Seetransport. Da Dein Container und Dein Versandstück aber dem IMDG entsprechen ist der Eintrag für mich überflüssig.