Hallo hüseyin,
eine Beförderung loser Kanister, 3H1, als begrenzte Menge (LQ) ist nicht möglich.
Bei einer Beförderung loser Baumusterzugelassener Kanister, wie hier geplant, sind alle Kanister mit dem Gefahrzettel der Klasse 3 sowie der UN Nummer zu versehen. Auf keinen Fall mit der "LQ-Markierung"
Gleich ob wirklich lose, auf Paletten oder in Kisten.
Auch ist die Beförderung, bei der von Dir angedachten Menge, Kennzeichnungspflichtig.
Also - volles Programm.
Soll diese Sendung als "LQ" auf den Weg gebracht werden MUSS eine zusammengesetzte Verpackung erstellt werden.
Beispiel:
Das heißt, gemäß Deiner bisher gemachten Informationen, maximal 5 dieser Kanister (Innenverpackung) werden in einen Karton (Außenverpackung) gestellt um dann, wenn gewünscht, im Anschluß auf einer Palette oder in einer Kiste zu einer Umverpackung zusammengefasst zu werden.
Maximal 5 Kanister weil - 5 x 5 Liter zuzüglich dem Eigengewicht je Kanister und zuzüglich dem Eigengewicht der Außenverpackung liegst Du wahrscheinlich schon bei einem Bruttogewicht von ca. 28 kg je Versandstück. (erlaubt sind maximal 30 kg je Versandstück)
Wieviele dieser Karton anschließend auf einer Palette (Umverpackung) oder in einer Kiste (Umverpackung) zusammengefasst werden ist irrelevant.
Gefahrgutseitig ist eine Umverpackung kein Versandstück sondern lediglich eine Transport- oder Handlingshilfe
Aber Achtung:
Die Außenverpackung muss den Bauvorschriften gemäß 6.1.4 ADR entsprechen. Wenn es sich wie oben beschrieben um einen "Karton" handelt wäre das 6.1.4.12
Und nun ein schönes Wochenende