Hallo Ralf,
dann hoffe ich für dich, dass es niemals eine behördliche Kontrolle am Flughafen gibt und es zu einer Beanstandung kommt, denn die Behörden sehen das sehr strikt. Auch diese "kleinen" eingebauten Batterien, können ein Sicherheitsrisiko darstellen.
Ich würde auch mit solchen Aussagen sehr vorsichtig sein. Deswegen haben wir ja die Definitionen, wann es Ausrüstung ist und wie diese definiert wird.
Dass es in der Praxis dann anders gehandhabt wird, ist mir bewusst, aber rechtlich ist dieses Vorgehen nicht abgedeckt.
Ich persönlich stimme dir zwar zu, dass die Vorgaben in der Luftfahrt komplex sind, aber wenn man sich damit ein wenig auseinandersetzt, sind sie meiner Meinung nach einfach umzusetzen.
lg
Nico