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Gefahrgut/-stoff Unterweisung #26037 16.01.2019 01:08
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Kay Schmauder Offline OP
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Hallo zusammen,

gibt es in Österreich spezielle Anforderungen bzw. Vorschriften bzgl. der Unterweisung gem. 1.3 ADR als auch einer Gefahrstoffunterweisung gem. §14 GefStoffVO (Deutschland).
Benötigt der Trainer eine spezielle Genehmigung von Behörden? Oder ist dies wie in Deutschland geregelt?

Anders gefragt, kann ein Gefahrgutbeauftragter aus Deutschland Personal in Österreich gem. 3. Abschnitt GGBV (§§25/26) unterweisen? <-- was braucht er als zusätzliche Genehmigung (wenn überhaupt)

Gleiches gilt für Gefahrstoffunterweisungen, wer darf unterweisen auf Grund welcher Vorschriften und was braucht er?

Freue mich auf Antwort.


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung [Re: Kay Schmauder] #26052 18.01.2019 13:53
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DJSMP Offline
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Hallo,

ich kann dirch nur im Gefahrgutrecht weiter helfen. Mit Gefahrstoffen in Österreich kenne ich mich nicht aus.

Ffür den Seeverkehr habe ich eine Anerkennung noch im Hinterkopf. Für Straßenverkehr kann ich das so nicht raus lesen.

Österreichische Gefahrgutbeförderungsverordnung (GGBV):
https://www.bmvit.gv.at/verkehr/gesamtverkehr/gefahrgut/recht/aut/downloads/ggbv2018.pdf

Abschnitt 3 mit den §§ 25 und 26 beschäftigt sich mit deinem Thema.

"Sehen die gemäß § 2 Z1 bis 3 GGBG in Betracht kommenden Vorschriften die Unterweisung von Personal vor, die nicht als Ausbildung von Gefahrgutbeauftragten, Gefahrgutlenkern und Sachkundigen
besonders geregelt ist, so darf diese Unterweisung nur von Gefahrgutbeauftragten der betreffenden Unternehmen oder unter deren Überwachung durchgeführt werden oder durch Lehrpersonal erfolgen, das die Qualifikationen aufweist, die für die genannten besonders geregelten Ausbildungen für den jeweiligen Verkehrsträger vorgeschrieben sind.

Was auch immer das heißt.

In den Folgeabschnitten ist es für See- und Luftverkehr eindeutig vorgeschrieben.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 18.01.2019 13:54.
Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung [Re: DJSMP] #26053 18.01.2019 17:00
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Kay Schmauder Offline OP
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Hallo DJSMP,

Zitat: Was auch immer das heißt. Zitat Ende...

Genau soweit bin ich auch... cool

Ich habe mal eine Anfrage beim Ministerium gestartet, mal sehen was dabei raus kommt.


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung [Re: Kay Schmauder] #26059 21.01.2019 16:07
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DJSMP Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Kay Schmauder
Hallo DJSMP,

Zitat: Was auch immer das heißt. Zitat Ende...

Genau soweit bin ich auch... cool

Ich habe mal eine Anfrage beim Ministerium gestartet, mal sehen was dabei raus kommt.


Dann bin ich auf die Antwort gespannt, die du erhalten wirst! wink

Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung [Re: DJSMP] #26787 23.05.2019 15:47
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Schon eine Antwort vom Ministerium erhalten??

Ich denke mal mit dem letzten Satz von §25 GGBV ist der Verweis auf §18 GGBV gemeint:

Qualifikationen des Lehrpersonals
In den Unterlagen, die den Anträgen auf Anerkennung beizufügen sind, sind Nachweise über folgende
Qualifikationen des Lehrpersonals zu erbringen:
1. ausreichende Kenntnisse der für die jeweiligen Lehrgänge vorgeschriebenen Themen auf Grund einer
einschlägigen Ausbildung in einem relevanten Sachgebiet oder auf Grund gleichwertiger Erfahrungen
aus der Praxis der Schulung oder sonstigen Tätigkeit auf dem Gebiet der Beförderung der in Betracht
kommenden gefährlichen Güter und
2. entsprechende Befähigung für die Erwachsenenbildung.

Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung [Re: kurste] #26788 24.05.2019 07:36
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Guten Morgen ,

>>>Gleiches gilt für Gefahrstoffunterweisungen, wer darf unterweisen auf Grund welcher Vorschriften und was braucht er?<<<
Meintest du jetzt für Deutschland oder Österreich?


Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung [Re: kurste] #26824 30.05.2019 16:48
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Kay Schmauder Offline OP
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Hallo zusammen,

erst einmal... es gibt noch keine Antwort vom Ministerium. mad
Zum zweiten sehe ich den Verweis auf §18 GGBV nicht.

Ich denke, das die Schulungs- und Unterweisungsanforderungen genau wie in Deutschland geregelt sind.
Schulung der Gefahrgutbeauftragten und -fahrer nur durch zugelassene Schulungsveranstalter ( §2 Ziffer 1-3) und die Unterweisung der restlichen Personalie gem. 1.3 ADR durch einen gem. §2 geschulten Gefahrgutbeauftragten (je Verkehrsträger).

Für den Bereich Gefahrstoff habe ich eine Info erhalten, dass dies genau wie in Deutschland gehandhabt wird.
Entweder durch den Arbeitgeber selbst oder bei einigen Stoffen durch einen Betriebsarzt.

Aber eine Offizielle Stellungnahme würde mich schon freuen, ich warte ja auch erst ein viertel Jahr... sick


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung [Re: Kay Schmauder] #26833 03.06.2019 11:33
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DJSMP Offline
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Hallo Kay Schmauder,

du benötigst in Österreich, anders als In Deutschland, für Schulungen nach 1.3 ADR / 1.3 IMDG-Code definitiv einen von der Behörde anerkannten Schulungsveranstalter und -Trainer. Soviel kann ich dir sagen. Ich habe vor einigen Jahren die Problematik gehabt.

Der Kunde hat dann in Süddeutschland schulen lassen, um nicht auf Österreichischem Boden zu schulen. Dazu war die Aussage des Ministeriums: Die Mitarbeiter dürfen natürlich auch einen Kurs in Deutschland besuchen.

Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung [Re: DJSMP] #26850 05.06.2019 23:13
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Kay Schmauder Offline OP
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Hallo DJSMP,

ich danke Dir für die Antwort.
Genau so haben wir es dann auch gemacht, da die Firma noch eine Niederlassung in Lindau hat, haben wir alle Mitarbeiter nach Bayern einreisen lassen... wink


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung [Re: Kay Schmauder] #26852 06.06.2019 08:22
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Ursprünglich geschrieben von: Kay Schmauder
Hallo DJSMP,

ich danke Dir für die Antwort.
Genau so haben wir es dann auch gemacht, da die Firma noch eine Niederlassung in Lindau hat, haben wir alle Mitarbeiter nach Bayern einreisen lassen... wink


Man muss sich nur zu helfen wissen! wink

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