Zulassung als Bekannter Versender
#26797
27.05.2019 07:26
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tree787
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Hallo, hat sich jemand bereits einmal mit dem Thema "Zulassung zum bekannten Versender" auseinandergesetzt? Siehe auch: https://www.lba.de/DE/Luftsicherheit/BekannteVersender/BekannterVersender_node.htmlÜber einen Newsletter habe ich erfahren, dass es bei "Schwarz-Alarm" zu einer Sichtkontrolle kommen kann, wobei die Versandstücke geöffnet werden. Das wäre bei (gekühltem) Probenmaterial äußerst problematisch. Es soll ausgeschlossen werden, dass sich explosive Stoffe im Versandstück befinden. Sollte man sich dazu, insbesondere für das Bekannte-Versender-Sicherheitsprogramm, einen Experten hinzuziehen? Wie kann die Zuverlässigkeitsüberprüfung des Personals umgesetzt werden? Danke. Gruß
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Re: Zulassung als Bekannter Versender
[Re: tree787]
#26836
04.06.2019 06:26
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aw_
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Moin tree787, In der Regel wird man informiert bei Dunkelalarm. Eben wegen diesen Problemen. Will man bekannter Versender sein, muss intern mind. 1 Sicherhehitsbeauftragter benannt und geschult werden. Den passenden Link vom LBA hast du ja bereits angefügt. Extern ist das nicht machbar - ausser zur Beratung natürlich, aber das erledigt sich wenn der SiBa geschult ist. Die ZÜP muss beim hiesigen Amt gestellt werden. Dazu gibt es einen Vordruck, leider hat jede Behörde ein anderes Layout. Einfach mal googeln, welche Behörde zuständig ist. Z.B. für Schleswig-Holstein ist die Luftsicherheitsbehörde Hamburg zuständig. Für das BVSP (bekannte-Versender-Sicherheitsprogramm) ist auch eine Menge zu beachten. Besonders Zutritts- und Überwachungsmechanismen auf dem Betriebsgelände sind zu installieren etc. Aber das bekommt man bei der mehrtägigen Schulung alles erzählt. Viel Glück.. aw
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Re: Zulassung als Bekannter Versender
[Re: tree787]
#26838
04.06.2019 08:19
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DJSMP
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Für meine Begriffe ist der bekannte Versender (bV) purer Aktionismus und sicherheitstechnisch wenig wirkungsvoll. Als ob Sendungen sicherer werden, wenn das versendende Unternehmen ein Programm auflegt und hinter verschlossenen Mauern einpackt. Gerade wenn es um zu dichte Behälter mit Dunkelalarm geht, macht der bV das nicht sicherer, wenn die Behälter beispielsweise durch Dritte abgefüllt werden. Unsere europäischen Nachbarn werben damit, dass man dort abfliegen soll, weil 100% geröntgt wird und niemand diese deutsche Interpretation in diesem Maße fährt.
Zunächst einmal sollte man klären, wie oft Luftfracht verschickt wird. Die Anerkennung als bekannter Versender lohnt sich nicht, wenn man pro Jahr nur ein paar Sendungen hat. Der (auch finanzielle) Aufwand ist enorm. Ich kenne kein Unternehmen, welche mit Investitionen unter 15.000 EUR zum bekannten Versender wurde.
Zum konkreten Fall mit den Proben: Was löst denn den Dunkelalarm aus? Ist das bekannt? Eventuell kann man ja mit deutlich geringerem Aufwand die Probenbehälter so konstruieren, dass das nicht mehr vorkommt.
Passiert das nur in Deutschland? Ich will jetzt niemandem zu nahe treten. Aber ich habe manchmal das Gefühl, dass das in Deutschland häufiger angegeben wird, um möglichst viele Versender auf bV zu bekommen und den Röntgenaufwand zu sparen. Ich kenne einige Fälle, bei denen die Versender regelrecht genötigt wurden, bV zu werden. Ansonsten wollte man die Fracht nicht mehr akzeptieren.
Wo fliegt ihr ab? Eventuell sollten mal alternative Routings mit Abflugsort im nahen Umfeld um Deutschland herum geprüft werden. Ich weiß, dass das für gekühltes Material nicht ganz einfach ist.
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Re: Zulassung als Bekannter Versender
[Re: DJSMP]
#26846
04.06.2019 13:44
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tree787
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Danke für die Rückmeldungen.
Luftfracht wird nur bei Bedarf und völlig unregelmäßig verschickt. Dunkelalarm wurde auch noch nicht ausgelöst (bzw. mir nicht bekannt). Wenn es aber passiert und die Ware dann längere Zeit irgendwo rumsteht, sind ggf. mehrere Monate Forschungsarbeit für die Tonne...Dies ist bereits einmal passiert (Grund unbekannt). Daher war meine Überlegung eher präventiver Natur.
Abflugort ist immer in Dtl.. Ein alternativer Abflugort wäre schon extrem aufwändig und die Transportdauer würde sich ja auch verlängern.
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Re: Zulassung als Bekannter Versender
[Re: tree787]
#26847
05.06.2019 07:05
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M.A.T.
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Weiß hier jemand, wie das angeblich ab 1.7 wegfallende Sonderkontrollverfahren (Sprengstoffsensoren nur für Außenfläche) ersetzt werden soll? Die Quelle für den Wegfall habe ich mittlerweile beim LBA finden können. Gruß M.A.T.
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 05.06.2019 13:48. Bearbeitungsgrund: Anpassung Quelle
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Re: Zulassung als Bekannter Versender
[Re: tree787]
#26848
05.06.2019 08:03
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DJSMP
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Hallo tree787,
es ist vollkommen klar, dass sich bei einem alternativen Abflughafen die Beförderungsdauer verlängert. Und wenn die Anfrage präventiver Natur ist, dann ist das ja auch kein akutes Thema. Wenn du schreibst, dass im Falle des Falles Forschungsarbeit von mehreren Monaten dahin ist, sollten gegebenenfalls genügend Proben angefertigt werden, um im Falle des Falles noch einen zweiten Versuch (oder auch dritten Versuch) zu haben. Es kann immer etwas passieren. 100%ige Sicherheit, dass die Probe ankommt, gibt es nicht.
Genauso wird man an irgend einer Stelle Kompromisse eingehen müssen, wenn möglichst in 99% der Fälle alles glatt laufen soll und du etwas verbessern willst. Ohne Veränderungen und ggf. Investitionen bleibt der status quo.
Aber so wie du das beschreibst, lohnt sich der bV für euch nach meiner Meinung nicht. Beim bV sprechen wir von einem hohen Sendungsaufkommen (mehrere Sendungen pro Woche), damit sich das lohnt. Aber euer sporadischer Probenversand dürfte das nicht wert sein, außer ihr wollt euch den Luxus gönnen und einen Sicherheitsbereich mit beschränkten Zutritt für wiederkehrend geschultes Personal kreieren, zwei Sicherheitsbeauftragte wiederkehrend schulen, ein Luftsicherheitsprogramm erstellen und einführen, LBA Audits über euch ergehen lassen, und und und.
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Re: Zulassung als Bekannter Versender
[Re: DJSMP]
#26849
05.06.2019 11:57
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tree787
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Danke für die Einschätzung.
Das mit den Rückstellproben ist natürlich eine Variante aber nicht immer umsetzbar. Manche Verfahren sind so aufwändig, dass man froh ist überhaupt wenige Gramm von einer Substanz/einem biologischen Stoff gewinnen zu können.
Ich werde die Thematik aufgrund des Aufwands hinten anstellen und abwarten. Problem Nr. 1 ist nämlich schon die Gebäudesituation, da es sicherlich über ein Dutzend Gebäude betrifft...
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Re: Zulassung als Bekannter Versender
[Re: tree787]
#27587
07.10.2019 13:12
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Claudi
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Ich hole das Thema mal wieder hoch, weil es mir jetzt auch über den Weg gelaufen ist...
Eine mittelständische Firma versendet alle paar Monate mal Gefahrgut per Luftfracht, IATA-Dinge laufen via Dienstleister, Firma ist kein bekannter Versender und jetzt wurde eine Sendung abgelehnt, weil bei Scan Dunkelalarm ausgelöst wurde. Es handelt sich um ein Stahlfass mit Kleber.
Die Firma wird sich wohl kaum als bV zertifizieren lassen für die wenige Luftfrachtsendungen, die dort vorkommen. Aber ohne alternatives Kontrollverfahren zum Röntgen kriegen sie die Ware auch nicht ab Deutschland geflogen. Seefracht kann auch nicht die Lösung sein, denn wenn man sich schon Kosten und Aufwand mit Luftfracht antut, wird es Gründe dafür geben (Eile?).
Ich eruiere gerade die Möglichkeit, ab einem Flughafen in einem Nachbarland zu fliegen, sofern die dort andere/ bessere Kontrollmöglichkeiten haben.
Aber mal ehrlich, das kann es doch nicht sein? BV ist aufgrund des Aufwandes für viele kleine und mittelständige Firmen mit sporadischer Luftfracht keine echte Option. Seefracht ist auch keine, also Transport via Ausland, weil es dort Möglichkeiten gibt oder Verfahren zulässig sind, wo wir in Deutschland keine Alternative zum Röntgen haben (wenn die Sendung nicht geöffnet werden kann).
Hat von euch auch jemand entsprechende Erlebnisse und praktikable Lösungen?
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Re: Zulassung als Bekannter Versender
[Re: Claudi]
#27613
13.10.2019 21:04
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Claudi
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Nicht wirklich eine dauerhafte Lösung aber für "meinen" Fall: die Sendung wird jetzt wohl nach Luxemburg gebracht und ab da geflogen, da laut Infos der Flughafen Luxemburg aktuell/ im Moment noch mit solchen Sendungen umgehen kann (bessere Scanner? Schnüffelhunde für nicht scanbare Sendungen oder sowas).
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Re: Zulassung als Bekannter Versender
[Re: Claudi]
#27614
14.10.2019 10:23
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Skypainter
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Nicht wirklich eine dauerhafte Lösung aber für "meinen" Fall: die Sendung wird jetzt wohl nach Luxemburg gebracht und ab da geflogen, da laut Infos der Flughafen Luxemburg aktuell/ im Moment noch mit solchen Sendungen umgehen kann (bessere Scanner? Schnüffelhunde für nicht scanbare Sendungen oder sowas). bzw. man nimmt es da nicht soooo genau. (mehr darf ich nicht sagen)
ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1 spez. Klasse 1 und 7 Strahlenschutzbeauftragter 25 Jahre Pyrotechniker 30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
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