Hallo Stefan,
ich verstehe nicht ganz, wie du in einem Lager, welches für Aerosole, Klasse 3 und Klasse 8 zugelassen ist und wohl auch als Lager in Betrieb ist, etwas nach den Vorgabe "außerhalb von Lagern" einlagern willst. Dazu müsste sich der Lagerplatz für die Klasse 5.1 (welche LGK ? 5.1A, 5.1B oder 5.1C) auch wirklich außerhalb des anderen Lagers befinden. In dem Augenblick, in dem ein Lager genutzt wird, gelten die dafür vorgegebenen Regeln. Und da hast du für 5.1 A und B ein absolutes Zusammenlagerverbot mit Aerosolen und für 5.1 C Einschränkungen gemäß GefStoffV sowie der TRGS 511.
Anders ausgedrückt: Sind in dem Lager Gefahrstoffe der LGK 2B oder 3 eingelagert, gilt ein absolutes Zusammenlagerverbot. Wenn Stoffe miteinander reagieren können oder das Risiko sich multiplizieren kann, dann ist es egal ob du 1 kg oder 100 kg von 5.1 A,Boder C lagerst, es geht einfach nicht.
Gruß
Skypainter
Zuletzt bearbeitet von Skypainter; 07.06.2019 11:15.