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Gefahrgutbeauftragter #26870 11.06.2019 15:26
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ElSpedo Offline OP
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Hallo,

auch wenn das Thema bestimmt schon mal da war.

Kurz und knackig:

Wir verarbeiten im Jahr mehr als 50to Gefahrgut. Wir empfangen es als Gefahrgut, und versenden es nach Produktion als LQ (ausnahmslos).
Gefahrgutbeauftragter ja oder nein?

Gruss Marco

Re: Gefahrgutbeauftragter [Re: ElSpedo] #26871 11.06.2019 16:25
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Gerald Offline
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Hallo Marco,
Antwort auf
Wir verarbeiten im Jahr mehr als 50to Gefahrgut. Wir empfangen es als Gefahrgut,


Ja, gemäß ADR Unterabschnitt 1.8.3.1 "...oder das damit zusammenhängende Verpacken, Beladen, Befüllen oder Entladen umfassen, muss einen oder mehrere Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter, nachstehend «Gefahrgutbeauftragter» genannt, benennen ..."und der GbV in der Pflicht als Entlader gemäß §2 Ziffer 3 "denen ausschließlich Pflichten als Entlader zugewiesen sind und die an der Beförderung gefährlicher Güter von nicht mehr als 50 Tonnen netto je Kalenderjahr beteiligt sind", und Ihr seit ja über 50 Tonnen, siehe auch RSEB Abschnitt II A in Ziffer A-3/1.

Vielleicht auch nach GbV §2 Ziffer 2 in der Pflicht als Auftraggeber des Absenders.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Gefahrgutbeauftragter [Re: ElSpedo] #26877 12.06.2019 04:58
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Udo Freitag Offline
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Moin, moin aus Hamburg,

wenn Ihr ausschließlich die Pflicht des Empfängers wahrnehmt und nur Gefahrgüter in begrenzten Mengen versendet, dann besteht aus meiner Sicht keine Pflicht zur Bestellung eines Gb (Unterweisungen nach Kapitel 1.3 dennoch erforderlich). Wird von Euch ebenfalls die Pflicht des Entladers wahrgenommen und es werden Gefahrgüter im Kalenderjahr von mehr als 50t (kennzeichnungspflichtige Mengen) Gefahrgut von Euch entladen, besteht die Pflicht zur Bestellung eines Gb.

Gruß

Udo

Re: Gefahrgutbeauftragter [Re: Udo Freitag] #26880 12.06.2019 08:35
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M.A.T. Offline
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Guten Tag,
da Sie nicht ausschließlich als Empfänger tätig sind, entfällt m.E. die Freistellung von der GbV nach § 2(1) Nr. 1. Somit bleibt noch die Möglichkeit nach § 2(1) Nr. 6. Sobald allerdings auch nur eine Beförderung oberhalb LQ läuft, sind Sie drin.
Gruß
M.A.T.

Re: Gefahrgutbeauftragter [Re: M.A.T.] #26889 12.06.2019 14:45
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ElSpedo Offline OP
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Ich hatte auch die Tendenz hierzu - habe ja selbst den Lehrgang des GB Anfang 2017 gemacht, aber seit dem mit dem Thema so gar nichts mehr am Hut gehabt.

Wir nehmen jährlich bedeutend mehr als 50to Gefahrgut an und verarbeiten das weiter. Das Endprodukt ist zwar ausschließlich LQ, hilft aber in diesem Fall nicht weiter.

Gut Gut, dann schau ich mal wer bei uns der benannte GB ist crazy blush


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