Hallo liebes Forum,
ich habe wieder mal eine Frage an euch
Was ist, wenn an einer geprüften Lithium Ionen Batterie nach UN3480 mit verbauter Schutzelektronik und Gehäuse folgende Änderungen vorgenommen werden:
1.) Eine neue verbesserter Schutzelektronik verbauen (also eine andere Version als ursprünglich getestet)
2.) Den Akku ohne Gehäuse nur im Schrumpfschlauch ummantelt liefern
Meine Fragen hierzu wäre,
1.) Neue Hardware
ist eine Änderung des geprüften Akkus erlaubt, auch wenn ich zB durch eine neue Schutzelektronik den Akku sicherer mache?
2.) Ohne Gehäuse
Stattdessen den Akku im Schrumpfschlauch liefere
Wenn ich hier selbst recherchiere komme ich immer auf dieselbe Antwort: Nein dies ist nicht erlaubt, ich müsse neu prüfen. Folgendes zitiere ich vom UN38.3:
BEMERKUNG: Die Art der Veränderung, die zur Zuordnung zu einem anderen als einem bereits geprüften Typ, aufgrund eines möglichen Versagens bei einer der Prüfungen, führen würde, kann beinhalten, ist aber nicht begrenzt auf:
(a) eine Änderung des Materials der Anode, der Kathode, des Separators oder des Elektrolyts;
(b) eine Änderung von Schutzvorrichtungen einschließlich Hardware und Software;
(c) eine Änderung der Sicherheitsvorkehrungen der Zellen und Batterien, wie eine Druckentlastungseinrichtung;
(d) eine Änderung der Anzahl der Komponentenzellen; und
(e) eine Änderung der Verbindungsart der Komponentenzellen.
Im Fall, dass ein Zell- oder Batterietyp nicht einem oder mehreren Prüfkriterien genügt, müssen entsprechende Schritte zur Beseitigung des Mangels oder der Mängel, die das Versagen verursacht haben, unternommen werden, ehe Zellen oder Batterien dieses Typs abermals geprüft werden. Ich würde gerne euch um eure Sichtweise hierzu bitten. Nehme jede Anregung gerne entgegen.
Vielen Dank im Voraus und schönen Sonntag.
LG Grady