Wir sollen für einen Privatkunden einige Haushaltgeräte nach Hongkong verschiffen. Nun sehen wir uns mit unterschiedlichen Aussagen für die Deklarationspflicht bzw. der MSDS für die Kühlgeräte konfrontiert: die Hersteller, die uns nur Unbedenklichkeitserklärungen oder Sicherheitsdatenblätter über das Kühlmittel Isobutan zur Verfügung stellen (UN 1965 bzw. UN 1969); die Reederei, die Sicherheitsdatenblätter über die Nr. UN 3358 für Kältegeräte mit „verbautem“ Gefahrengut von uns einfordert (die es aber wohl in dieser Form gar nicht gibt) und zu guter Letzt der Spediteur, der uns nur mitteilt, er habe noch keinen Kühlschrank verschickt, also müsse die Reederei Recht haben.
Kann jemand aus diesem Forum Licht ins Dunkle dieser Problematik bringen? Vor allem sind die Geräte bereits abgeholt worden und stehen nun irgendwo in Hamburg – aber es geht einfach nicht voran. Die Sendung wurde bereits einmal gerollt, da der Seeweg aber gute 5 Wochen in Anspruch nimmt, möchten wir natürlich, dass es so schnell wie möglich losgeht.
Zuletzt bearbeitet von LSEgmbh; 25.06.2019 12:36.