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Kühlschränke als Seefracht #26978 25.06.2019 11:51
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Wir sollen für einen Privatkunden einige Haushaltgeräte nach Hongkong verschiffen. Nun sehen wir uns mit unterschiedlichen Aussagen für die Deklarationspflicht bzw. der MSDS für die Kühlgeräte konfrontiert: die Hersteller, die uns nur Unbedenklichkeitserklärungen oder Sicherheitsdatenblätter über das Kühlmittel Isobutan zur Verfügung stellen (UN 1965 bzw. UN 1969); die Reederei, die Sicherheitsdatenblätter über die Nr. UN 3358 für Kältegeräte mit „verbautem“ Gefahrengut von uns einfordert (die es aber wohl in dieser Form gar nicht gibt) und zu guter Letzt der Spediteur, der uns nur mitteilt, er habe noch keinen Kühlschrank verschickt, also müsse die Reederei Recht haben.
Kann jemand aus diesem Forum Licht ins Dunkle dieser Problematik bringen? Vor allem sind die Geräte bereits abgeholt worden und stehen nun irgendwo in Hamburg – aber es geht einfach nicht voran. Die Sendung wurde bereits einmal gerollt, da der Seeweg aber gute 5 Wochen in Anspruch nimmt, möchten wir natürlich, dass es so schnell wie möglich losgeht.

Zuletzt bearbeitet von LSEgmbh; 25.06.2019 12:36.
Re: Kühlschränke als Seefracht [Re: LSEgmbh] #26979 25.06.2019 12:11
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hallo.
1. Auf welcher Rechtsgrundlage fragt die Reederei nach SDB für gebrauchte Geräte? Es gibt SDB nur für Stoffe und für Gegenstände der Klasse 1.
2. SDB sind lt. IMDG nur zusätzlich als Doku vorgesehen, siehe 5.4.3.2, im Rahmen von Notfallmaßnahmen.
3. Direkter Kontakt mit dem Gb der Reederei wäre sinnvoll, falls die überhaupt einen hat.
4. Eine Kältemaschine ohne oder mit weniger als 12 kg (nicht Liter!) Gas ist nach SV 291 freigestellt!
Gruß
M.A.T.

Re: Kühlschränke als Seefracht [Re: M.A.T.] #26980 25.06.2019 12:14
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Vielen herzlichen Dank - wir werden aufgrund der aufgeführten Punkte nochmals nachfassen. Wir haben im Moment noch keine Information, auf welcher Rechtsgrundlage basierend der Vorgang ins Stocken geraten ist.

Re: Kühlschränke als Seefracht [Re: LSEgmbh] #26982 25.06.2019 12:28
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Moin LSEgmbh,
sehr wahrscheinlich wird es darauf hinauslaufen, dass die Daten erforderlich sind. Hier kann man nur den Hersteller auf dem Typenschild kontaktieren und die technischen Daten abfordern.
Irgendwo muss da die Menge und Bezeichnung des Kältegases bestätigt sein und die wird weit unter 12kg betragen und somit ist das befreit, wie M.A.T. bereits geschrieben hat.
gruss..aw

Re: Kühlschränke als Seefracht [Re: aw_] #26983 25.06.2019 12:37
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Hallo aw, die Kühlmittelmenge liegt bei allen unter 150g, eher sogar noch bei 60g pro Stück.

Re: Kühlschränke als Seefracht [Re: LSEgmbh] #26984 25.06.2019 12:56
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Ursprünglich geschrieben von: LSEgmbh
die Kühlmittelmenge liegt bei allen unter 150g, eher sogar noch bei 60g pro Stück.


Moin,
das ist gut möglich, aber es kann sein dass einer der Protagonisten (jetzt) auf eine Bestätigung seitens des Herstellers besteht..

Re: Kühlschränke als Seefracht [Re: aw_] #26985 25.06.2019 14:23
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Hallo aw, in den Unbedenklichkeitserklärungen gibt der Hersteller ja die Mengen an Isobutan an. Der Spediteur nimmt jetzt nochmals Kontakt zur Reederei auf. Ich hoffe, dass sich die Angelegenheit bald aufklärt.


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