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CMR #26910 14.06.2019 09:55
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Achdorfer Offline OP
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Hallo zusammen,
wer kennt sich mit dem CMR aus ? hab in den Foren gesucht aber zu diesem Thema nichts gefunden
Bis jetzt haben wir unsere Sendungen als Auftraggeber des Absenders einem Spediteur übergeben oder die Ware wurde bei uns ex works verkauft. Neueste Nachrichten sagen, dass die Incoterms zum 01.01.2020 geändert werden und wir zukünftig als Absender auftreten und somit auch den CMR erstellen müssen. Wie sieht es auf dem CMR Formular aus muss ich dort die Gefahrgutangaben auch so detailliert aufführen ?
oder darf ich das als Anhang mitbringen. Für so eine kleine Belehrung in Sachen CMR wäre ich sehr dankbar im Netz finde ich eigentlich nur Formularverkäufer
Wir fertigen am Tag ca.70- 80 Transporte ab mit bis zu 3 Beladestellen und 4 Entladestellen mit viel oder auch keinem Gefahrgut. Da habe ich ein Problem mit fertigen Formularen das muss alles über ein System laufen, aktuell machen wir alles mit SAP

gruß


Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken.
Doch noch besser geht es dem, der es versteht, eins zu zudrücken (Goethe)
Re: CMR [Re: Achdorfer] #26914 14.06.2019 11:58
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DJSMP Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Achdorfer
Hallo zusammen,
wer kennt sich mit dem CMR aus ? hab in den Foren gesucht aber zu diesem Thema nichts gefunden
Bis jetzt haben wir unsere Sendungen als Auftraggeber des Absenders einem Spediteur übergeben oder die Ware wurde bei uns ex works verkauft. Neueste Nachrichten sagen, dass die Incoterms zum 01.01.2020 geändert werden und wir zukünftig als Absender auftreten und somit auch den CMR erstellen müssen. Wie sieht es auf dem CMR Formular aus muss ich dort die Gefahrgutangaben auch so detailliert aufführen ?
oder darf ich das als Anhang mitbringen. Für so eine kleine Belehrung in Sachen CMR wäre ich sehr dankbar im Netz finde ich eigentlich nur Formularverkäufer
Wir fertigen am Tag ca.70- 80 Transporte ab mit bis zu 3 Beladestellen und 4 Entladestellen mit viel oder auch keinem Gefahrgut. Da habe ich ein Problem mit fertigen Formularen das muss alles über ein System laufen, aktuell machen wir alles mit SAP

gruß


Ich denke nicht, dass sich die Thematik Absender im Gefahrgutrecht mit den Incotherms, dem CMR oder dem HGB lösen lässt, zumal ja das CMR Übereinkommen von 1978 ist. Da kann ich nur laut los lachen. Wenn du es dennoch einsehen willst, findet sich die deutsche Fassung zum Beispiel hier.

Ich sage meinen Kunden immer, dass man speziell Incotherms als Spesenklauseln erst einmal außen vorlassen muss. Gerade bei EXW machen es sich diejenigen, die das Gefahrgut los schicken wollen und es aber nur auf die Verladerampe stellen, häufig viel zu einfach (Thema wer ist Verlader?). Der Absender nach CMR muss auch nicht zwingend der Absender nach GGVSEB sein. Meines Wissens wird im CMR überhaupt nicht geregelt, wer dort Absender ist.

Nun einmal von vorn... Um welche Verkehrsträger geht es? Nur Straße? Geht es um Gefahrgut?

Wenn Ihr EXW verkauft, dann seid ihr als derjenige, der es los schicken will, aber den Spediteur nicht beauftragt, in meinen Augen nach GGVSEB weder Absender noch Auftraggeber des Absenders im Sinne der GGVSEB. Derjenige, der den Spediteur beauftragt, wäre dann Auftraggeber des Absenders. Meistens ist der Spediteur dann der Absender (der der selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet). Aber im CMR Frachtbrief steht ihr dann wahrscheinlich als Absender nach CMR, weil einfach die Ladestelle dort ist und man im CMR/HGB solche Konstellationen einfach vor 50 Jahren nicht vorhersehen und regeln konnte. Das ist total verworren und die beiden Rechtsgebiete passen einfach nicht zusammen.

Nun stellen wir uns vor, dass ein ausländischer Kunde als Empfänger und Auftraggeber auch den Spediteur (Absender) beauftragt, die Ware hier in Deutschland abzuholen, und somit Auftraggeber des Absenders wäre. Schon fällt die GGVSEB wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Das kann überhaupt nicht funktionieren. Ich habe die deutsche GGVSEB (und vorher schon GGVSE und GGVS) bezüglich dieser Regelungen nie verstanden. Für mich ist der, der es los schickt auch derjenige, der am besten über das Gefahrgut Bescheid weiß. Er ist der Versender. Ihm sollten Klassifizierung etc. obliegen und nicht dem Spediteur. Wir können uns sicher alle vorstellen, dass der ausländische Kunde als Auftraggeber nie seinen Informationspflichten nach §17 GGVSEB gegenüber dem Spediteur als Absender nachkommt. Das erlebe ich beinahe täglich, dass der polnische Beförderer überhaupt nicht weiß, dass er Gefahrgut abholen soll.

Warum es (im Gefahrgutrecht GGVSEB) überhaupt einen Auftraggeber des Absenders geben muss, erschließt sich mir nicht. Da lobe ich mir den See- und Luftverkehr. Dort ist der, der es los schicken will i.d.R. der Versender und fertig ist der Lack.

Ich freue mich auf eine rege Diskussion zum Thema Absender/Auftraggeber des Absenders. Das ist ein Thema, was mir auch seit Jahren unter den Nägeln brennt.


Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 14.06.2019 12:03.
Re: CMR [Re: Achdorfer] #26915 14.06.2019 12:05
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DJSMP Offline
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In einem Blog habe ich gelesen, dass EXW abgeschafft werden und DDP neu ausgelegt werden soll. Wenn dem so wäre, würde ich ne Sektflasche öffnen. wink

Re: CMR [Re: DJSMP] #26916 14.06.2019 13:03
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Achdorfer Offline OP
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Ja es geht um die Straße, es geht um kombinierte Verkehre mit See und Luft und ja es geht um Gefahrgut
wir haben mit den Gefahrgutdaten kein Problem die sind alle sauber aufbereitet und wir übergeben diese Daten
dem Spediteur auch wenn er von einem Kunden beauftragt wird.
Es geht um die Form der Dokumentation im Moment wüsste ich nicht wo ich in einem CMR diese Daten anführen soll
aber klar wenn diese Vorschrift aus dem letzten Jahrtausend ist gibt es da Probleme
im Prinzip heißt das doch warten bis Tatsachen geschaffen sind
wenn ich jetzt in einem Formular Anpassungen vornehme stimmen die im Jahr 2020 nicht mehr.

gruß


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Re: CMR [Re: Achdorfer] #26917 14.06.2019 18:06
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WeissB Offline
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Hallo,

ich möchte noch mit Verweis auf einen alten Beitrag ( https://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads.php/topics/9002/Befoerderungspapier_als_Intern ) anmerken, dass das Beförderungspapier formlos ist und auch kein eigenständiges Formular sein muss (5.4.1.4.1)
Es müssen bloß die Voraussetzungen nach 5.4.1.1.1. und ggf. anderer anzuwendender ADR-Vorschriften (z.b. bei begrenztem Transport nach 1.1.3.6.) erfüllt sein.

Grüße aus Österreich

Re: CMR [Re: WeissB] #26930 17.06.2019 15:53
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Achdorfer Offline OP
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Der CMR Frachtbrief ist auch formlos oder ?
wenn ich also die Anforderungen aus dem CMR art 6 und den vorgeschriebenen Daten aus dem ADR
in einem Formular kreiere müsste ich doch ein rechtskonformes Beförderungsdokument erhalten.
der 4 fache Durchschlag ist richtig ?

gruß


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Re: CMR [Re: Achdorfer] #26995 28.06.2019 11:59
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DJSMP Offline
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Offen ist dennoch die Frage, wer Absender im Sinne der GGVSEB ist und damit für die Einträge verantwortlich zeichnet.


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