Hallo zusammen,
wer kennt sich mit dem CMR aus ? hab in den Foren gesucht aber zu diesem Thema nichts gefunden
Bis jetzt haben wir unsere Sendungen als Auftraggeber des Absenders einem Spediteur übergeben oder die Ware wurde bei uns ex works verkauft. Neueste Nachrichten sagen, dass die Incoterms zum 01.01.2020 geändert werden und wir zukünftig als Absender auftreten und somit auch den CMR erstellen müssen. Wie sieht es auf dem CMR Formular aus muss ich dort die Gefahrgutangaben auch so detailliert aufführen ?
oder darf ich das als Anhang mitbringen. Für so eine kleine Belehrung in Sachen CMR wäre ich sehr dankbar im Netz finde ich eigentlich nur Formularverkäufer
Wir fertigen am Tag ca.70- 80 Transporte ab mit bis zu 3 Beladestellen und 4 Entladestellen mit viel oder auch keinem Gefahrgut. Da habe ich ein Problem mit fertigen Formularen das muss alles über ein System laufen, aktuell machen wir alles mit SAP
gruß
Ich denke nicht, dass sich die Thematik Absender im Gefahrgutrecht mit den Incotherms, dem CMR oder dem HGB lösen lässt, zumal ja das CMR Übereinkommen von 1978 ist. Da kann ich nur laut los lachen. Wenn du es dennoch einsehen willst, findet sich die deutsche Fassung zum Beispiel
hier.
Ich sage meinen Kunden immer, dass man speziell Incotherms als Spesenklauseln erst einmal außen vorlassen muss. Gerade bei EXW machen es sich diejenigen, die das Gefahrgut los schicken wollen und es aber nur auf die Verladerampe stellen, häufig viel zu einfach (Thema wer ist Verlader?). Der Absender nach CMR muss auch nicht zwingend der Absender nach GGVSEB sein. Meines Wissens wird im CMR überhaupt nicht geregelt, wer dort Absender ist.
Nun einmal von vorn... Um welche Verkehrsträger geht es? Nur Straße? Geht es um Gefahrgut?
Wenn Ihr EXW verkauft, dann seid ihr als derjenige, der es los schicken will, aber den Spediteur nicht beauftragt, in meinen Augen nach GGVSEB weder Absender noch Auftraggeber des Absenders im Sinne der GGVSEB. Derjenige, der den Spediteur beauftragt, wäre dann Auftraggeber des Absenders. Meistens ist der Spediteur dann der Absender (der der selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet). Aber im CMR Frachtbrief steht ihr dann wahrscheinlich als Absender nach CMR, weil einfach die Ladestelle dort ist und man im CMR/HGB solche Konstellationen einfach vor 50 Jahren nicht vorhersehen und regeln konnte. Das ist total verworren und die beiden Rechtsgebiete passen einfach nicht zusammen.
Nun stellen wir uns vor, dass ein ausländischer Kunde als Empfänger und Auftraggeber auch den Spediteur (Absender) beauftragt, die Ware hier in Deutschland abzuholen, und somit Auftraggeber des Absenders wäre. Schon fällt die GGVSEB wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Das kann überhaupt nicht funktionieren. Ich habe die deutsche GGVSEB (und vorher schon GGVSE und GGVS) bezüglich dieser Regelungen nie verstanden. Für mich ist der, der es los schickt auch derjenige, der am besten über das Gefahrgut Bescheid weiß. Er ist der Versender. Ihm sollten Klassifizierung etc. obliegen und nicht dem Spediteur. Wir können uns sicher alle vorstellen, dass der ausländische Kunde als Auftraggeber nie seinen Informationspflichten nach §17 GGVSEB gegenüber dem Spediteur als Absender nachkommt. Das erlebe ich beinahe täglich, dass der polnische Beförderer überhaupt nicht weiß, dass er Gefahrgut abholen soll.
Warum es (im Gefahrgutrecht GGVSEB) überhaupt einen Auftraggeber des Absenders geben muss, erschließt sich mir nicht. Da lobe ich mir den See- und Luftverkehr. Dort ist der, der es los schicken will i.d.R. der Versender und fertig ist der Lack.
Ich freue mich auf eine rege Diskussion zum Thema Absender/Auftraggeber des Absenders. Das ist ein Thema, was mir auch seit Jahren unter den Nägeln brennt.