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deaktiviertes Pulver selbstentzündlicher Metalle #27028 11.07.2019 10:44
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ziesel29 Offline OP
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Hallo in die Runde,
ich habe heute wieder ein paar Fragen an die Abfallexperten. Bei uns fallen regelmäßig größere Mengen metallischer Stäube und Pulver (nm-Bereich) an. Dabei gibt es zwei Risiken, das Explosionsrisiko und das Entzündungsrisiko. Vor der Abfallbeseitigung werden die Stäube mit einem Nasssauger aus der Anlage gesaugt ("... um so das Explosionsrisiko zu mindern", wurde mir gesagt) und die anfallende Suspension wird in Tonnen überführt. Das Wasser reagiert dabei mit dem Metallpulver zu Metalloxid und Wasserstoff. Diesen lässt man an gesicherter Stelle ausgasen. Danach soll die Suspension entsorgt werden. Meine Frage ist, handelt es sich dann noch um Gefahrgut? Wenn ja, welche UN? Wenn nein, ist ein Transport einer Suspension in Tonnen zulässig oder muss in Fässer umgefüllt werden? Unter welcher Abfallschlüsselnummer wäre das zu entsorgen?

Viele Grüße

Re: deaktiviertes Pulver selbstentzündlicher Metalle [Re: ziesel29] #27031 12.07.2019 07:34
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Hallo,
soweit ich es kenne, braucht man für die Auswahl eventuell passender UNNR mindest eine Aussage, um welche Metalle es sich handelt, was mit dem Entzündungsrisiko nach der Oxidation noch ist, und ob vielleicht Baumfisch relevant ist. Naheliegend wäre nach Ihrer Beschreibung die KC in 2.2.41.3 und 2.2.42.3 zu prüfen. Die Abfalleinstufung ist davon komplett unabhängig und richtet sich nach der Herkunft, also dem industriellen Prozeß.
Meinen Sie mit "Tonnen" Behälter, die oben offen sind aber sonst wie ein Faß geformt sind? Das geht sicher nicht, denn geschlossen müssen die Umschließungen schon sein - Gefahrgut oder nicht.
Viel Erfolg
M.A.T.

Re: deaktiviertes Pulver selbstentzündlicher Metalle [Re: M.A.T.] #27033 12.07.2019 11:54
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Vielen Dank für die Antwort!
Mit Tonnen meine ich Spannringdeckelfässer, die zwar geschlossen sind, aber nicht flüssigkeitsdicht. Fässer haben für mich kleine Öffnungen, Tonnen große. Angenommen, ich könnte als UN3089 ENTZÜNDBARES METALLPULVER, N.A.G., ABFALL klassifizieren. Könnte ich in Klammern ergänzen: (enthält NICKEL, ZIRKONIUM, KUPFER, angefeuchtet mit > 25% Wasser) ähnlich UN1358 ZIRCONIUMPULVER, ANGEFEUCHTET?? Muss ich alle enthaltenen Metalle aufführen?
VG

Re: deaktiviertes Pulver selbstentzündlicher Metalle [Re: ziesel29] #27035 12.07.2019 12:50
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Hallo,
die Reihenfolge der Benennung sollte sich für Abfall an 5.4.1.1.3 orientieren. Zur Gesamtaussage bin ich mir nicht sicher, weil es auch davon abhängt, ob 2.1.3.5.5 (2.1.3.5.3) greift; wegen 4.1/4.2 ist das zumindest denkbar. Falls ich die Vorschrift richtig verstehe, müßten nur die zwei (3.1.2.8.1.2) hauptsächlich für die verbleibende Gefährdung verantwortlichen Inhaltsstoffe genannt werden. Andererseits wird die Ergänzung um die Technische Benennung nur für SV 274 oder 318 gefordert; beide stehen bei UN 3089 nicht, also sollten die beiden Namen ganz entfallen können. Falls durch Behandlung alle Gefahren beseitigt sind, sollte es kein GG mehr sein.
Aber die Abfallexperten hier können das sicher noch präzisieren oder korrigieren.
Gruß
M:A.T.

Re: deaktiviertes Pulver selbstentzündlicher Metalle [Re: M.A.T.] #27036 12.07.2019 13:15
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Vielen Dank und schönes Wochenende!

Re: deaktiviertes Pulver selbstentzündlicher Metalle [Re: ziesel29] #27037 13.07.2019 12:51
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Warum sollte es noch Gefahrgut sein,
wenn die gefährlichen Eigenschaften weg sind?
Das Metallpulver ist, wenn komplett ausreagiert und der Wasserstoff weg ist, nicht mehr entzündlich.

Re: deaktiviertes Pulver selbstentzündlicher Metalle [Re: Aktiv] #27051 16.07.2019 11:25
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Konkret handelt es sich um eine Pulver-Mischung aus Al, Ti, Ni, Co, Mo, V, Fe, Si. Wegen der Wassergefährdung durch Co, Ni und V hätte ich gedacht, muss Fisch Baum mit drauf auf die Gebinde. Solange alles unter Wasser ist und ausgegast, ist es ok. Die Pulvermischung darf aber nicht wieder trocken werden. Dann entsteht wieder Selbsterhitzungsgefahr, da dass Pulver nicht durchreagiert ist, sondern nur eine Oxidhaut auf den einzelnen Partikeln vor weiterer Oxidation schützt. UN 3089 ABFALL, ENTZÜNDBARES METALLPULVER, N.A.G. (ENTHÄLT ALUMINIUM, COBALT; BEFEUCHTET MIT MINDESTENS 25 % WASSER), 4.1, II (E) wäre jetzt meine Lösung.

Re: deaktiviertes Pulver selbstentzündlicher Metalle [Re: ziesel29] #27304 22.08.2019 17:10
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Claudi Online
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also zum fisch&baum: wenn dein abfall nun also wirklich gefahrgut ist/ bleibt, dann geh im zweifel von umweltgefährdung aus, klebe fisch&baum und tragen das wort "umweltgefährdend" in das beförderungspapier (zB übernahmeschein, ausdruck begleitschein oder was auch immer als beförderungspapier verwendet wird) ein bzw. lass es durch den entsorger entsprechend eintragen und teile es ihm mit dem kompletten gefahrgutdatensatz mit.


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