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Test Summery nach UN38.3.5 #27042 15.07.2019 11:32
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Nico Offline OP
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Hallo liebe Experten,

ich beschäftige mich gerade für einige Kunden ziemlich intensiv mit den Vorgaben für die Test summery nach UN38.3.5 die von den meisten Herstellen (also jedenfalls von dem Großteil der Test summery die ich bisher erhalten habe) nicht vollständig eingehalten werden.

Und ich hänge gerade ein wenig bei Punkt (f) Unterpunkt (iv)
(f) Description of cell or battery to include at a minimum:
(i) Lithium ion or lithium metal cell or battery;
(ii) Mass;
(iii) Watt-hour rating, or lithium content;
(iv) Physical description of the cell/battery; and
(v) Model numbers.

Was ist die physicalische Beschreibung einer Zelle oder Batterie?
Ist das zB wenn ich eine Batterie habe, dass angeführt wieviele Zellen darin enthalten sind und wie diese geschalten sind? Bei einer Zelle würde es ja so etwas nicht geben? Dennoch wird im Punkt iv auch die Zelle angeführt.

Vielleicht steh ich ja einfach grad bissi auf der Leitung und jemand kann mich wieder auf den richtigen Weg bringen smile

lg
Nico


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Test Summery nach UN38.3.5 [Re: Nico] #27043 15.07.2019 12:26
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M.A.T. Offline
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Hallo, werte Expertin!
Die dt. Fassung des "summary" fordert "Physikalische Beschreibung der Zelle/Batterie", was für mich die schlechte Übersetzung des Englischen ist. Gemeint ist die körperliche Beschreibung, also nicht eine funktionelle oder metaphysische. Also aus welchem Material und in welcher Form der Gegenstand gebaut ist, und was die - hier richtig - physikalischen Parameter der Werkstoffe sind, soweit für die Prüfungszusammenfassung relevant. Logischerweise wären alle Parameter, die im Teil 38 genannt werden, hier relevant. Also Temperaturbeständigkeit, Verformungswiderstand, Abmessungen, Form (prismatisch, Knopf, ...), Bruchfestigkeit, Schutzvorrichtungen usw.
Gruß
M.A.T.

Re: Test Summery nach UN38.3.5 [Re: M.A.T.] #27048 16.07.2019 06:50
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DJSMP Offline
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Moin, interessante Diskussion, in die ich gleich einsteigen möchte.

Für mich wäre in diesem Zusammenhang noch interessant, ob die Prüfzusammenfassung genau so aussehen muss, oder ob die Inhalte irgendwie verstreut oder auch in der Reihenfolge vertauscht in einem Dokument des Herstellers verteilt werden dürfen.

Ich finde ja auch pikant, dass im UN Handbuch Prüfungen und Kriterien ein "sollte erstellt werden" steht, welches dann in den Gefahrgutvorschriften zum "muss" erklärt wird.

PS: Ich habe bei den Herstellern/Zulieferern meiner kunden noch keine einzige Prüfzusammenfassung gesehen, die auch nur annähernd so aussah.

Im Internet habe ich z.B. sowas gefunden. Das erscheint mir von der Reihenfolge her gangbar.

Re: Test Summery nach UN38.3.5 [Re: DJSMP] #27049 16.07.2019 07:59
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Nico Offline OP
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Halli Hallo,

also auf die Reihenfolge habe ich bisher ehrlichgesagt nicht geachtet. Bei einigen Punkten denke ich mir jedesmal, dass mein Kunde mich für extrem kleinlich halten wird, aber es steht nunmal so in den Vorgaben (zB e-mail und webadresse von den Beteiligten) also gebe ich das auch so als Rückmeldung weiter, wenn etwas fehlt.

Die verlinkte Test Summery ist sehr schön und übersichtlich, ich wünschte mir, das würden alle nutzen. Und sie zeigt etwas was mich gestern zum Kopf schütteln gebracht hat. Ich habe eine Test Summery für eine Lithium ion cell bekomme und bei Test 7 (Overcharge) stand NA.... Auf den Folgeblättern war jeder einzelne Test genau erklärt und dennoch war bei Overcharge für eine Lithion ionen Zelle ein nicht zutreffend.
Der Report war von Jänner 2019 und als UN-Handbuch Referenz war nicht "amand. 1 " angeführt, was ja auch nicht hinkommen kann? Ich weiß zwar nicht genau wann das amand. 1 veröffentlich wurde (und das steht auch nicht drin) aber 2019 war es sicher schon gültig, also müssen auch die Tests gemäß Amand. 1 gemacht werden.
Ich frage mich halt wie genau alle Beteiligten sein werden, wenn sie so eine Prüfzusammenfassung erhalten. Ich weiß schon, dass sie ja nach ADR jetzt schon bereit gestellt werden muss, aber vermutlich von kaum jemanden angefordert wird. In der Luft wird das sicherlich etwas anders aussehen.

Um zur Reihenfolge zurückzukommen: Da unter UN38.3.5 steht "The following information shall be provided in this test summary:", sehe ich leider nicht die Vorgabe, dass genau diese Reihenfolge einzuhalten ist?

Dazu stellt sich nun noch eine Frage für mich. Es wird angeführt unter Punkt f, dass die Watt-hour rating angeführt werden muss. Wenn nun aber Volt und Ampere angeführt werden, wäre dass ja dann vermutlich auch nicht korrekt?

lg
Nicole


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Test Summery nach UN38.3.5 [Re: Nico] #27050 16.07.2019 08:34
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M.A.T. Offline
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Hallo, Nico,
Wattstunden muß ausgerechnet werden, sage ich mal. Wenn es durch andere Kennwerte ersetzt wird, die dann erst einmal umgerechnet werden, gibt das garantiert Rückfragen falls die Kontrolleure Ahnung haben.
Auch wenn eine Reihenfolge nicht verbindlich vorgegeben wird vermute ich, daß der Wunsch "abzuhaken" dazu führen wird, auf der Reihenfolge der Vorschrift zu bestehen. Der Sinn einer Zusammenfassung besteht ja gerade darin, verstreute Informationen strukturiert darzubieten; auch deswegen würde ich eine andere Form der Darstellung kritisch sehen, weil es dann keine Erleichterung für den Leser wäre.
Was das verlinkte Beispiel aus ISR angeht sehe ich dort keine Beschreibung der Zelle, die eine Identifizierung nach dem Aussehen ermöglichen würde - oder verstehe ich da was nicht?
Gruß
M.A.T.

Re: Test Summery nach UN38.3.5 [Re: M.A.T.] #27052 16.07.2019 11:42
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DJSMP Offline
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Der Punkt ist, dass man als Gefahrgutspezialist (und so bezeichne ich uns alle) mit dem Thema überfordert ist, sofern man nicht gleichzeitig eine Ausbildung als Elektriker oder Elektrotechniker besitzt.

Ich hatte in der Vergangenheit mit der verlinkten Firma mehrfach Kontakt und hatte den Eindruck, dass das Hand und Fuß hat, was da passiert. Die Nachweise des UN-Test kamen immer flüssig und auch die neue UN Prüfzusammenfassung macht für mich einen guten Eindruck.



Antwort auf
Der Report war von Jänner 2019 und als UN-Handbuch Referenz war nicht "amand. 1 " angeführt, was ja auch nicht hinkommen kann? Ich weiß zwar nicht genau wann das amand. 1 veröffentlich wurde (und das steht auch nicht drin) aber 2019 war es sicher schon gültig, also müssen auch die Tests gemäß Amand. 1 gemacht werden.

Hier ist die Frage, auf welche Ausgabe/Revision das Amendment abzielt. Es gibt ein Amdt. 1 zur aktuell gültigen 6. Ausgabe. Die kam 2017 raus, siehe hier. Ob das "Amdt.1" nun mit angegeben werden muss oder man einfach "Rev. 6" schreiben darf, entzieht sich meiner Kenntnis.

In dem oben verlinkten Amdt.1 findet sich eventuell auch des Rätsels Lösung für
Antwort auf
Ich habe eine Test Summery für eine Lithium ion cell bekomme und bei Test 7 (Overcharge) stand NA.... Auf den Folgeblättern war jeder einzelne Test genau erklärt und dennoch war bei Overcharge für eine Lithion ionen Zelle ein nicht zutreffend.

Bei Test 7 ist in oben verlinkten Amendment in der Matrix bei Cell in T7 nichts eingetragen. Statt dessen findet sich ein a), welches lautet: "Batteries or single cell batteries not equipped with battery overcharge protection that are designed for use only as a component in another battery or in equipment, which affords such protection, are not subject to the requirements of this test."
Ich habe es aber wirklich nur überflogen und nicht genau gelesen!!!

Re: Test Summery nach UN38.3.5 [Re: Nico] #27053 16.07.2019 11:59
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DJSMP Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Nico

Um zur Reihenfolge zurückzukommen: Da unter UN38.3.5 steht "The following information shall be provided in this test summary:", sehe ich leider nicht die Vorgabe, dass genau diese Reihenfolge einzuhalten ist?

Da steht aber eben auch, dass die folgendenden Informationen in dieser Prüfzusammenfassung bereit gestellt werden müssen. Und wie M.A.T. schon sagt, ein Vorgehen nach Checkliste ist sinvoller als eine wilde Verteilung der Infos auf der Seite.

Antwort auf
Gemeint ist die körperliche Beschreibung, also nicht eine funktionelle oder metaphysische. Also aus welchem Material und in welcher Form der Gegenstand gebaut ist, und was die - hier richtig - physikalischen Parameter der Werkstoffe sind, soweit für die Prüfungszusammenfassung relevant. Logischerweise wären alle Parameter, die im Teil 38 genannt werden, hier relevant. Also Temperaturbeständigkeit, Verformungswiderstand, Abmessungen, Form (prismatisch, Knopf, ...), Bruchfestigkeit, Schutzvorrichtungen usw.

Antwort auf
Was das verlinkte Beispiel aus ISR angeht sehe ich dort keine Beschreibung der Zelle, die eine Identifizierung nach dem Aussehen ermöglichen würde - oder verstehe ich da was nicht?

Wo liest er das denn alles raus? Im Englischen steht "Description of cell or battery to include at a minimum ... (iv) Physical description of the cell/battery"?
Die Zuordnung wird doch über die Modellnummer eindeutig. Chinesische Fälschungen erkennt man so oder so nicht. Klar hätte man das gern, aber dafür wird ja auf den Prüfbericht verwiesen, der zur Not noch eingesehen werden kann. Im Prüfbericht finden sich immer eine genaue Beschreibung und in den allermeisten Fällen auch Bilder.

Antwort auf
Wattstunden muß ausgerechnet werden, sage ich mal. Wenn es durch andere Kennwerte ersetzt wird, die dann erst einmal umgerechnet werden, gibt das garantiert Rückfragen falls die Kontrolleure Ahnung haben.

In der Prüfzusammenfassung steht doch unter Punkt f) ganz klar "iii) Watt-hour rating, or lithium content;" bzw. "(iii) Watt-Stunden-Bewertung oder Lithiumgehalt;". Das kann für mich nur bedeuten, dass für Lithium-Ionen-Zellen bzw. Batterien die Wattstunden eingetragen sein müssen und V und Ah nicht ausreichen. Alles andere würde für mich im Hinblick auf die Beurteilung nach den Gefahrgutvorschriften (SV 188 ADR/IMDG-Code bzw. Teil II / Teil IB der VA's in der IATA-DGR), in denen überall steht, dass auf dem Gehäuse die Wh stehen müssen, auch keinen Sinn ergeben.

Re: Test Summery nach UN38.3.5 [Re: Nico] #27054 16.07.2019 12:05
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Ursprünglich geschrieben von: Nico

also auf die Reihenfolge habe ich bisher ehrlichgesagt nicht geachtet. Bei einigen Punkten denke ich mir jedesmal, dass mein Kunde mich für extrem kleinlich halten wird, aber es steht nunmal so in den Vorgaben (zB e-mail und webadresse von den Beteiligten) also gebe ich das auch so als Rückmeldung weiter, wenn etwas fehlt.


Das bin ich gewohnt. Kleinlich müssen wir auch sein. Der Slogan des Unternehmens, für welches ich tätig bin, heisst beispielsweise "Sicherheit im Arbeitsalltag". Also empfehle ich immer das Maximum, auch wenn es kleinlich wirkt. Runter gehandelt werden wir von ganz allein. Und die OwiG-Verfahren im Lande der Nicole à la "Angegeben wurden Kartons. Es handelte sich aber um Kisten aus Pappe, siehe Lichtbilder" zeigen uns ja, dass wir richtig arbeiten.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 16.07.2019 12:07.
Re: Test Summery nach UN38.3.5 [Re: DJSMP] #27056 16.07.2019 14:08
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Nico Offline OP
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Hallo!

Nun mal der Reihe nach smile
Danke für die Info, dass das Amendment 2017 rausgekommen ist, denn diese Information habe ich nicht gefunden. Auch auf der von dir verlinkten Seite steht nämlich kein Datum dabei (oder ich bin grad zu doof es zu finden?)
Dass es auf der Prüfzusammenfassung dabei stehen muss steht im 38.3.5 drinnen: Reference to the revised edition of the Manual of Tests and Criteria used and to amendments thereto

"Und ist die Note auch noch so klein, will sie doch gelesen sein". Natürlich habe ich mir nur die Anforderungen direkt bei den Beschreibungen des Tests, nicht aber die Fußnote unter der Tabelle durchgelesen. Schande über mich. Nun bin ich aber gespannt, was der Hersteller dem Kunden rückmelden wird...
Wobei ich hab mir jetzt mal die übersetze Version von BAM hergenommen und dort wird es wie folgt übersetzt:
"Batterien oder einzellige Batterien, die nicht mit einem Batterieüberladungsschutz ausgerüstet, aber ausschließlich für den Gebrauch als Komponente in einer anderen Batterie oder in Ausrüstungen vorgesehen sind, welche eine solche Schutzein- richtung aufweist, unterliegen nicht den Anforderungen dieser Prüfung;"

In dem von mir angesprochenen Prüfbericht wird angeführt, dass es eine Lithium-Ionen-Zelle (Lithium-ion-cell) ist und es wird nicht als "single cell batteries" angegeben, also würde die Fußnote eventuell nicht zutreffen? Dazu kommt aber noch das diese Zelle getestet wurde. Diese Zelle wird nicht in eine andere Batterie eingebaut und der Hersteller bzw. das Testinstitut prüft die Zelle und weiß nicht was mein Kunde dann damit macht. Mein Kunde nutzt diese Zelle dann um sie in seinen Geräte zu verbauen. Die Zellen werden aber nicht explizit für diesen Kunden hergestellt. In der Test summery wird als "Kunde" der Batteriehersteller angeführt. Damit trifft diese Fußnote so nicht zu, wenn ich das richtig verstanden habe. (Gott ich war so froh, dass ich in der IATA klarkomme mit den ganzen Fußnoten und Formulierungen und nun kommt dieses Handbuch daher grin)

Natürlich hast du absolut recht, man muss eigenltich schon fast elektrisches Fachwissen haben um alles aus dem Prüfbericht auch korrekt rauslesen zu können. Daher hätte ich mich auch bei der "physischen Beschreibung" bei der wirklich schönen Test summery mit dem Punkt Description zufrieden gegeben. (Primary (non-rechargeable) 3.7 V Lithium Thionyl Chloride (Li-SOCl2) battery, assembled from 1 (one) “C” sized SL-2770 cell. The SL-2770 cell may come with optional suffixes consisting of a “/” followed by one or more letters and a digit. These suffixes indicate different types of finishing to the cell (for example, S- Standard, T-Tab, P-Pin, etc.).)
Wie gesagt, eine tolle Test summery ich und ich würde mir wünschen, dass sie genau so von allen gemacht wird. Wirds aber fürchte ich nicht spielen. Wenn unter 38.3.5 stehen würde, dann man genau so eine Vorlage verwenden müsste, dann würde uns allen das Leben erleichtert werden.
Aber manchmal hat man halt das Gefühl, dass niemand möchte, dass unser Leben in der Gefahrgutwelt so wirklich erleichtert wird blush

Letztens habe ich von jemanden der sich elektrisch wohl etwas besser auskennt auch eine schöne Beschreibung für den Unterschied zwischen Zelle und Batterie gehört. Ist es breiter als hoch, dann ist es eine Zelle, ist es höher als breit, dann eine Batterie. Veranschaulicht hat er das mit einem Menschen. Liegt der Mensch am Boden und nur sein Bauch streckt sich in die Höhe, dann ist er breiter als hoch und damit eine Zelle. Steht der Mensch aufrecht, dann ist er (hoffentlich) höher als breit und somit eine Batterie.

lg
Nicole

Zuletzt bearbeitet von Nico; 16.07.2019 14:11.

Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Test Summery nach UN38.3.5 [Re: DJSMP] #27057 16.07.2019 15:25
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M.A.T. Offline
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Hallo, DJSMP,
woher ich das rauslese? Nun, aus der "physical description", die eben nicht die Angabe lediglich von Kennnummern etc ist, sondern eine Beschreibung des Zellenkörpers fordert. Und zwar logischerweise mit den Begriffen, die in der Prüfung verwendet werden. Beispiele hatte ich gegeben. Darum ist für mich die verlinkte Prüfzusammenfassung strenggenommen nicht ausreichend.
Gruß
M.A.T.

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