Domdeckel offen bei leerem Tankzug Bitumen
#27163
07.08.2019 21:53
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Flobo
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Hallo zusammen. Ich hoffe, dass das hier das richtige Forum dafür ist. Ich suche einen bestimmten Absatz im ADR 2019, welcher besagt, dass gemäß TU35 , der Domdeckel bei Bitumenfahrzeugen aufgemacht werden darf, wenn die 100Grad-Marke unterschritten wird.
Der Hintergrund hierzu: Vor ca 2 Wochen wurde ich vom BAG rausgezogen, da der Beamte einen unheimlich starken Geruch wahrgenommen hat, als er mir hinterher fuhr. ( Ich fahre einen Bitumenzug). Bei der Kontrolle wollte der gute wissen, warum ich den "Offen" fahre. Meine Antwort hierzu war, das wir dies machen sollen, wegen Vakuumgefahr während der Erkaltungsphase. Er lachte nur und meinte, typisch Bitumenfahrer. In seinem Bus hat Er mir dann einen Abschnitt vom ADR gezeigt, in dem die TU35 besagen würde, dass ein geschlossener Deckel nicht zwingend zu Vakuumschäden führe. Der Deckel dürfe erst bei 100 grad und weniger geöffnet sein, während der Leerfahrt.
Weiss jemand zufällig, um welchen Abschnitt genau es sich hier handelt und was genau diese TU35 beinhaltet und wie diese auf Bitumenzüge umzulegen ist?
Danke schonmal im vorraus.
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Re: Domdeckel offen bei leerem Tankzug Bitumen
[Re: Flobo]
#27164
08.08.2019 07:09
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Stefan82
Urgestein
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Guten Morgen Flobo, das steht so nicht direkt drin.
Die TU35 sagt aus, dass du nicht mehr den Vorschriften des ADR unterliegst, wenn du bei leerer, ungereinigter Fahrt geeignete Maßnahmen ergriffen hast um mögliche Gefahren auszuschließen.
TU35: Ungereinigte leere ADR: festverbundene Tanks (Tankfahrzeuge), Aufsetztanks RID: Kesselwagen, abnehmbare Tanks und Tankcontainer, die diese Stoffe enthalten haben, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR/RID, wenn geeignete Maßnahmen ergriffen wurden, um mögliche Gefahren auszuschließen.
Die 100° kommen aber von anderer Stelle. Unter 2.2.9.1.13 heißt es: "Erwärmte Stoffe umfassen Stoffe, die in flüssigem Zustand bei oder über 100 °C und, sofern diese einen Flammpunkt haben, bei einer Temperatur unter ihrem Flammpunkt befördert oder zur Beförderung aufgegeben werden. Sie umfassen auch feste Stoffe, die bei oder über 240 °C befördert oder zur Beförderung aufgegeben werden."
Sobald du also unter 100°C bist, ist es kein Gefahrguttransport mehr. Dadurch gilt das ADR nicht mehr für dich. Tafeln zu und gut sein lassen.
Kannst du dir bei der Temperatur sicher sein?
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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